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Anstellung eines Ukrainers ohne Aufenthalt in Deutschland (Gelesen: 2.325 mal)
seriously
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.12.2014 um 16:25:57
 
Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren selbständig und habe einen sehr guten Berater in der Ukraine gefunden, den ich gern anstellen möchte. Er benötigt keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da er vor Ort arbeiten soll. Mich interessiert also nur die Antwort auf die Frage(n): Kann ich einen Ukrainer anstellen, der in der Ukraine für mich arbeitet? Und wenn ja: Wo finde ich dazu weitere Informationen?

Viele Grüße,

David
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Petersburger
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Antwort #1 - 29.12.2014 um 17:27:33
 
Erkläre bitte Deine Wortwahl "einen Ukrainer anstellen".

In Deiner Erklärung liegt der Schlüssel zur Antwort.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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seriously
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.12.2014 um 19:44:32
 
Mit "einen Ukrainer anstellen" meine ich, dass ich einen Arbeitsvertrag mit ihm schließen möchte, ihm ein Gehalt zahlen möchte und im Grunde mit ihm arbeiten will wie mit einem Inländer. Nur eben nicht in einem Büro, sondern auf einer Welt.
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erne
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Antwort #3 - 29.12.2014 um 21:13:27
 
seriously schrieb am 29.12.2014 um 19:44:32:
im Grunde mit ihm arbeiten will wie mit einem Inländer


naja, DAS wird so wohl nicht gehen.

Allerdings ist mir kein Gesetz bekannt, welches einen
Arbeitsvertrag mit einem Ukrainer verbietet ... auch dann nicht, wenn er keinen AT für D hat. Verboten wäre die Inanspruchnahme seiner Arbeitskraft *in D (oder Schengen)* ohne einen AT für Schengen.
Wenn der Arbeitsvertrag Pflichten und Rechte sauber regelt, warum nicht.
Bendenken solltest du dann die Steuer- und Sozialabagaben. Nach welchem Recht die sich richten, hängt dann von dem Arbeitsvertrag ab.
Ein Steuerberater kann dann da mehr sagen.

Ob das Sinn macht, ist dann eine andere Frage.
Ich kann da keinen Sinn erkennen.
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Antwort #4 - 29.12.2014 um 21:26:25
 
seriously schrieb am 29.12.2014 um 19:44:32:
dass ich einen Arbeitsvertrag mit ihm schließen möchte, ihm ein Gehalt zahlen möchte und im Grunde mit ihm arbeiten will wie mit einem Inländer.

Und Du kontrollierst seine weisungsgebundene Tätigkeit an seinem Arbeitsplatz? Führst die fälligen Sozialabgaben und Steuerbeträge für ihn ab?

Willst Du nicht viel mehr einen Dienstleistungsvertrag mit jemandem abschließen, für den Du ihm eine vereinbarte Vergütung zahlst? Im Übrigen kann er seine Arbeit tun und lassen, wann es ihm paßt?
(Abgesprochene Zeiten, in denen er normalerweise erreichbar ist, stehen dem prinzipiell nicht entgegen.)

Zunächst sollte man sich völlig klar werden, was und wie man es will. Danach faßt man es in die richtigen Worte. Sonst verwendet man die falschen Worte und läuft gegen viele unnötige Wände ...
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Antwort #5 - 30.12.2014 um 03:05:36
 
Petersburger schrieb am 29.12.2014 um 21:26:25:
Und Du kontrollierst seine weisungsgebundene Tätigkeit an seinem Arbeitsplatz? Führst die fälligen Sozialabgaben und Steuerbeträge für ihn ab?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder er arbeitet abhängig von dir als Angestellter. Damit hättest du in der Ukrainie eine Betriebsstätte. Die Steuer und Sozialabgaben müssetst du wohl gem. Ukrainischen Recht abführen. Welche sonstige Verpflichtungen es sonst noch gibt (Anmeldung Handelsregister, Außenhandel, Sozialversicherung und und und kann dir villeicht die Deutsch-Ukrainsche Handelskammer beantworten).

Oder er arbeitet als Selbständiger für dich. Da gilt dann für eine Anmeldung in Ukraine einschl Zahlungsverkehr, Verträge dasselbe.
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Budweiser
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Antwort #6 - 30.12.2014 um 04:49:21
 
Als Selbständiger bist Du vermutlich Mitglied in der IHK bzw. HK.
Nimm doch deren Beratungsdienst in Anspruch - Du zahlst schliesslich dafür!
Mach das ganze schriftlich - und verlange eine belastbare Antwort!
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