seriously schrieb am 29.12.2014 um 19:44:32:im Grunde mit ihm arbeiten will wie mit einem Inländer
naja, DAS wird so wohl nicht gehen.
Allerdings ist mir kein Gesetz bekannt, welches einen
Arbeitsvertrag mit einem Ukrainer verbietet ... auch dann nicht, wenn er keinen
AT für D hat. Verboten wäre die Inanspruchnahme seiner Arbeitskraft *in D (oder Schengen)* ohne einen
AT für Schengen.
Wenn der Arbeitsvertrag Pflichten und Rechte sauber regelt, warum nicht.
Bendenken solltest du dann die Steuer- und Sozialabagaben. Nach welchem Recht die sich richten, hängt dann von dem Arbeitsvertrag ab.
Ein Steuerberater kann dann da mehr sagen.
Ob das Sinn macht, ist dann eine andere Frage.
Ich kann da keinen Sinn erkennen.