hallo!
ich habe folgende Situation und brauche dringend einige Infos:
Mein Freund, Libanese mit italienischer Daueraufenhalts- und arbeitserlaubnis (ital. Staatsbürgerschaft seit 3 jahren in Beantraung) da er seit 20 Jahren in Italien lebt. Wir sind schon seit 3 Jahren ein Paar und haben immer eine Fernbeziehung geführt, daher im Sommer 2014 der Entschluß hier bei mir in Deutschland zu leben. Nach Jobzusagen und Antrag
AE bei der
ABH (derweil Fiktionsbescheinigung) bekam er nun eine Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, da er als Koch in einem ital.Restaurant arbeitete, das AA hatte dies abgelehnt. Ein Widerspruch sei wohl zwecklos, meinte die Bearbeiterin der
ABH, obwohl sein Chef ihn unbedingt behalten will, aber da ist wohl nix zu ändern oder. Nun soll er bis 10.01.2015 ausreisen, kann einige Tage zurück zu seinem Bruder nach Italien ....aber dann? Frage: Wann kann er frühestens wieder in Dtl. einreisen??? Er hat ja eine europäische Daueraufenthaltsgenehmigung und kann doch theoretisch jederzeit einreisen oder? Kann er einen Antrag
AE erneut wieder in Januar stellen wg. Arbeit, Selbstständigkeit oder evtl. auch Studium? (Schließlich haben wir hier nen Mietvertrag und ähnl. Verpflichtungen und mittlerweile ein gemeinsames Leben aufgebaut) Bisher raten uns alle zu heiraten, selbst die Beamten der
ABH...aber das kann ja wohl nicht die Lösung sein:( Mittlerweile sind wir sehr deprimiert und hoffnungslos. Schließlich will er doch gar keine Leistungen von der Bundesrepublik, sondern arbeiten und Steuern & SV zahlen. Er hat außerdem ein Diplom als Soundingenieur und bewirbt sich bereits dafür hier.
Was denkt ihr, kann er einfach nach 1-2 Wochen Italien wiederkommen und erneut einen Antrag stellen oder bekommt er da Probleme hier?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!