SRB-GER schrieb am 16.12.2014 um 14:47:21: das war am 24.10.14
Hätte sie, mit
A1 Sprachprüfung, am 24.10 einen Visaantrag in Belgrad gestellt, wäre es ggf schon erteilt worden. Zudem hätte sie natürlich auch während des Antragsdauer im Rahmen des Schengrecht, in DEU verweilen dürfen.
Mit dem jetzigen Vorgehen habt ihr es euch deutlich schwer gemacht. Ich verstehe nicht warum all die Kosten und Mühen, nur um vielleicht nicht zweimal für eine Woche nach Belgrad zu müssen (Visaantragstellung, Visaabholung)
Die Goldrandlösung wäre natürlich eine Visa zur Eheschließung vor Einreise zur Heirat gewesen. Dann hätte sie sofort hierbleiben dürfen.
SRB-GER schrieb am 16.12.2014 um 14:47:21:da dies uns im Standesamt und nicht mitgeteilt wurde
Das Standesant hat keine Aufkläungspflicht. Da ist der mündige Bürger selbst gefordert sich zu informiern. Z.B bei der
ABHSRB-GER schrieb am 16.12.2014 um 14:47:21:sagte uns die "Arrogante" Sachbearbeiter das sie keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen kann auf Grund dessen das sie ohne Heiratsvisum
Die korrekte Sachbearbeiterin war eigentlich freundlich eine Duldung zu erteilen. Es hätte auch eine
GÜB + Anzeige sein können, da durch die Antragstellung das Indiz vorliegt das der visafrei Aufenthalt nicht vorübergehend geplant war und damit die Einreise zur Hochzeit und der Aufenthalt bereits illegal war.
Serbische Mitbürger dürfen nämlich nur
zu Besuch visafrei Einreisen. Eheschlißung dürfen sie während der Besuchszeit machen aber keinen Aufenthalt begründen.