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Duldung/Abschiebung, während laufendem Urkundenüberprüfungsverfahren (Gelesen: 3.091 mal)
GoogooliMagooli
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung/Abschiebung, während laufendem Urkundenüberprüfungsverfahren
13.12.2014 um 19:42:15
 
Hallo an alle!

Ich bzw. Wir brauchen ganz dringend eure Hilfe/Ratschläge...

mein Verlobter(21 Jahre) ist seit Ende 2011 hier in Deutschland. Er kommt aus Afghanistan, hatte ein Asylverfahren, dass Anfang dieses Jahres mit negativ abgeschlossen wurde, momentan hat er eine Duldung, die er monatlich erneuern muss. Seit letztem Jahr sind wir verlobt und sind gerade bei der Urkundenüberprüfung mit Amtshilfe.Der Vertrauensanwalt ist momentan in Afghanistan und überprüft die Dokumente bzw. Ledigkeit meines Verlobten. Laut Standesbeamten müssen wir noch 2 bis 3 Monate warten.
Soweit auch kein Problem.... Aber unsere Ausländerbehörde macht uns ziemlich viel Stress. er hat seinen Reisepass bereits (der war nötig für die Urkunden Überprüfung),davon weiss die Ausländerbehörde aber nichts. Er hat totale Angst ihn bei der Ausländerbehörde vorzulegen, da das für ihn die sofortige Abschiebung bedeuten würde.
wir wissen dass das nicht der optimalste Weg ist, aber momentan wissen wir nicht was wir anders hätten tun sollen.
Die Ausländerbehörde weiss nichts davon dass wir heiraten, unser Standesbeamte riet uns, abzuwarten bis die Urkundenüberprüfung abgeschlossen ist und das ganze noch beim OLG vorgelegt werden muss.
Nun hat uns die Ausländerbehörde einen Brief geschickt, in dem er aufgefordert wird, sich sofort um seine Papiere zu kümmern, damit er aus Deutschland ausreisen kann.. sie haben Ihm eine Frist bis zum 07.01.gesetzt, wenn er bis dahin nichts vorzulegen hat, wollen sie ihn dazu verpflichten.
Er geht Momentan freiwillig zur Schule, macht seinen Quali dort.
Meine Frage nun: Was sollen wir machen? Erstmal abwarten, die Frist verstreichen lassen und dann weiter schauen, oder anders handeln?

Danke schonmal an alle, die sich das hier durchgelesen haben.... Ich hoffe wirklich, ihr könnt uns weiterhelfen.

vielen Dank!!

Liebe Grüße,
GoogooliMagooli  Smiley Smiley
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Tina05
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i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.12.2014 um 20:55:48
 
Ich plädiere für Ehrlichkeit gegenüber der Ausländerbehörde. Alles andere wäre mMn falsch und könnte am Ende zu einer Ausweisung führen. Lasst euch vom Standesamt eine Bestätigung ausstellen, dass die Urkundenüberprüfung z.Zt. läuft und gebt diese zusammen mit dem Pass bei der ABH ab.
Warum sollte die ABH ihn dann noch ausweisen, wenn er über ein Heiratsvisum sowieso wieder einreisen würde?
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Gruß
Tina
 
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Budweiser
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Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
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Antwort #2 - 14.12.2014 um 04:25:41
 
Was erwartest Du hier?
Dein Freund belügt die Ausländerbehörde und Du erwartest bei diesem Tun noch Hilfe?
Hilfe zum Lügen und Betrügen?
Der optimale Weg ist mit offenen Karten zu spielen und sich der ABH zu offenbaren!
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Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.12.2014 um 04:58:55
 
Macht mal halblang. Ehrlichkeit in allen Ehren - aber ich würde hier nicht dazu raten sich blindlings sein Schicksal der Behörde anzuvertrauen. Zumal es scheint, dass man ehrlich mit dem Standesbeamten zusammenarbeitet.

Ich denke, dass hier konkrete Rechtsberatung gefordert ist und dazu ist das Forum nicht in der Lage. Darum kann ich nur zum Aufsuchen eines kompetenten Anwalts raten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
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Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #4 - 14.12.2014 um 09:19:23
 
Tina05 schrieb am 13.12.2014 um 20:55:48:
Ich plädiere für Ehrlichkeit gegenüber der Ausländerbehörde. Alles andere wäre mMn falsch und könnte am Ende zu einer Ausweisung führen. Lasst euch vom Standesamt eine Bestätigung ausstellen, dass die Urkundenüberprüfung z.Zt. läuft und gebt diese zusammen mit dem Pass bei der ABH ab.
Warum sollte die ABH ihn dann noch ausweisen, wenn er über ein Heiratsvisum sowieso wieder einreisen würde?


Mal ein paar Infos...

Eine Duldung ("Aussetzung der Abschiebung") bedeutet, er ist zur Ausreise verpflichtet, die Ausweisung ist also gar kein Thema mehr, diese ist sozusagen schon da. Die Frage ist nur noch, ob bzw. wann er abgeschoben wird.

Tina05 schrieb am 13.12.2014 um 20:55:48:
Warum sollte die ABH ihn dann noch ausweisen, wenn er über ein Heiratsvisum sowieso wieder einreisen würde?


Genau das kann aber sehr schnell passieren. Die Duldung wird in der Regel nur dann wegen einer geplanten Eheschließung verlängert, wenn diese unmittelbar bevorsteht. Solange die Urkundenüberprüfung noch läuft, steht die Eheschließung aber noch nicht unmittelbar bevor. Ja, das klingt ziemlich unfair, da die Betroffenen nichts dafür können, dass sie aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen kommen, ist aber so - vgl. etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. November 2006, Az. 7 ME 176/06.

Die Betroffenen werden darauf verwiesen, sie können ja ausreisen und dann die Familienzusammenführung aus dem Heimatland betreiben.

Wenn es ganz dumm läuft und die Abschiebung erfolgt, kommt ein zusätzliches Problem dazu - ein Wiedereinreiseverbot. Dieses kann nach einiger Zeit wieder aufgehoben werden, aber nur wenn die Abschiebekosten (also die Kosten für den Flug und das Begleitpersonal) bezahlt wurden.

Von daher möchte ich mich dem Rat von Aras anschließen. Dazu muss man der ABH keine bösen Absichten unterstellen, die Rechtslage ist einfach sehr problematisch.



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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 14.12.2014 um 10:12:48
 
GoogooliMagooli schrieb am 13.12.2014 um 19:42:15:
Aber unsere Ausländerbehörde macht uns ziemlich viel Stress. er hat seinen Reisepass bereits (der war nötig für die Urkunden Überprüfung),davon weiss die Ausländerbehörde aber nichts. Er hat totale Angst ihn bei der Ausländerbehörde vorzulegen, da das für ihn die sofortige Abschiebung bedeuten würde.


die ausweisrechtlichen Pflichten eines Ausländers sind in § 48 AufenthG definiert. Die Passvorlage hat zu erfolgen, wenn die ABH dies verlangt. Außerdem muss er auch für eine Duldung wahrheitsgemäße Angaben machen (§ 95 Abs. 2 AufenthG) und wenn der einzige Duldungsgrund die Passlosigkeit ist, dann wird man ihm ein Verschweigen des Passbesitzes bei der Duldungsverlängerung wohl als Falschangabe anrechnen.

Du wirst insofern nicht ernstlich glauben, dass Du in einem Forum daher Hinweise bekommst, wie Dein Verlobter (weitere) Straftaten begehen kann, oder?

Der korrekte Weg wäre daher, freiwillig auszureisen und nach Abschluss aller notwendigen Prüfungen dann mit einem Heiratsvisum wieder einzureisen. Eine Abschiebung (oder auch eine Ausweisung) steht dann überhaupt nicht zur Debatte. Nur dann, wenn die ABH doch vom Pass erfährt ist eine Abschiebung (und ggf. Abschiebungshaft) wahrscheinlich, denn dann hat er ja schon hinreichend deutlich gemacht, dass er auch unter Begehung von Straftaten seinen Aufenthalt in Deutschland nicht freiwillig aufgeben will. Die Standesbeamten melden im Übrigen solche Fälle meist direkt der ABH; in Deinem Standesamt wird es vermutlich auch mehrere Standesbeamte geben und Du kannst Dich natürlich nicht darauf verlassen, dass alle den Vorgang in derselben Weise behandeln.

Auch dauert erfahrungsgemäß die Urkundenüberprüfung in Afghanistan nicht nur eine ganze Weile, sie führt auch häufig zu negativen Ergebnissen (oder Schmiergeldforderungen). Leider ist das Verfahren daher oftmals nicht innerhalb von 2-3 Monaten abgeschlossen. Das sollte man auch berücksichtigen.

Einen A1-Test hat Dein Verlobter hoffentlich schon.

Mag sein, dass jemand, der in Anbetracht der Risiken trotzdem fest entschlossen ist, unter weiterer Begehung von Straftaten in Deutschland zu bleiben, auch jemand findet, der ihn bei einem solchen Vorhaben fachlich hilft und unterstützt. Aber in diesem Forum wird das nichts.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.12.2014 um 12:25:50
 
Diese Antwort sollte genügen. Die Art von Hilfe, die hier erwartet
wird, gibt's hier nicht.

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