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Polnisches Visum Typ D (Gelesen: 5.583 mal)
Jean Claude
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 02.12.2014 um 18:29:06
 
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit für einen moldawischen Bürger ein Gerwerbe hier zu eröffnen und zu arbeiten?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 02.12.2014 um 21:07:07
 
Ja. Mit einem entsprechendem deutschen D-Visum.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 02.12.2014 um 21:59:33
 
Jean Claude schrieb am 02.12.2014 um 00:45:31:
Er dürfte aber für 90 Tage nicht beruflich sondern nur als Touristische Zwecke in DE aufhalten.Wie Freunde etc besuchen.


richtig, dürfte er.
Das dürfte er, wenn er beim Antrag auf das polnsiche D Visum die Wahrheit gesagt hat.
Nun sieht die Sache so aus: er hat ein polnisches Einjahresvisum zur Arbeitsaufnahme, befindet sich aber von Anfang an für (angegebene) 90 Tage in D.
Was meinst du, wie naiv die Behörden sind? In so einem Fall ist es offensichtlich, dass beim Antrag auf das Visum nicht die Wahrheit gesagt wurde; in diesem Fall ist die *Verwendung* dieses Visums strafbar.

mgb schrieb am 02.12.2014 um 07:56:21:
Das polnische D-Visum hat er wahrscheinlich weil er jetzt in Polen arbeiten will bzw. sich jetzt dort aufhalten will.
Sein nächstes 90 Tagesfenster für den restlichen Schengenraum geht erst wieder im Januar auf.

das würde ich nicht unterschreiben.
Der Aufenthalt mit D-Visum fällt nicht unter die 90/180 Tage Regel.
Dumm nur, dass man wohl keine 90 Tage in 180 Tagen (das wären 180 Tage im Jahr) Urlaub hat, und damit wohl der angegebene Visumzweck unwahr ist und damit Visamissbrauch vorliegt.

Jean Claude schrieb am 02.12.2014 um 18:29:06:
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit für einen moldawischen Bürger ein Gerwerbe hier zu eröffnen und zu arbeiten? 



Sag mal, was will er eigentlich wirklich?
In PL arbeiten, so wie das auf dem Visum steht?
dich in D besuchen?
in D arbeiten?
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Jean Claude
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 03.12.2014 um 01:13:45
 
@erne
Wir kommen der Sache nahe...also es würde bedeuten,wenn man ihn bei einer Kontrolle ihn befragen würde,dann würde es sich eventuell herausstellen dass das Visium zweifelhaft ist.
Man müsste ihm aber nachweisen das er das Visium für andere Zwecke missbraucht.

Was er eigentlich will?Liegt doch auf der Hand.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 03.12.2014 um 07:17:27
 
Wie nachweisen?
Er hat ein D-Visum zur Arbeitsaufnahme in Polen.
Er kann keinen Arbeitsvertrag nachweisen.
Rechtswidrig erlangtes Visa.
Einmal Visaanullierung, Anzeige, Ausreiseaufforderung und Einreisesperre für die nächsten 5 Jahre.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 03.12.2014 um 08:26:08
 
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