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Polnisches Visum Typ D (Gelesen: 5.531 mal)
Jean Claude
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.12.2014 um 16:29:39
 
Hallo erstmal an alle,die diese wunderbare Forum beleben und betreiben.

Ich habe folgendes Anliegen,

Ich habe einen Freund aus Moldawien , der war vor knapp 5 Monaten vorher schon mal für 3 Monate in Deutschland.
Da er nur 3 Monate sich mit seinem moldawischen Visium aufhalten durfte,hat er ein polnisches Visium erhalten.TYP D 365 Tage und Mulit.
Ich habe mich schon versucht zu informieren,aber leider waren die Thema nicht die gleichen oder die Konstellation ähnlich.

Ich habe heraus finden können , dass er mit dem Visium in Schengen Raum maximal 90 Tage innerhalb 6 Monate aufhalten darf.

Jetzt meine Fragen,es ist bisschen kompliziert und ich hoffe das man mich verstehen wird.

1)Wie kann man bitte nachvollziehen das er in Polen war,da ja die Grenzen offen sind.Er könnte doch hin und her fahren.Wie kann man dann feststellen das er nicht über 90 Tage sich aufgehalten hat.
Er hat einen Stempel bei der Einreise in Deutschland bekommen.
Er könnte doch rein theoretisch nach Polen und kommt nächste Monat für 90 Tage nach DE.
Wie kann man feststellen oder sollten man beachten das man nichts falsches macht.

2.Er war im Juli mit seinem moldawischen Visium hier und ist wieder nach 3 Monaten zurück geflogen.Da er im Januar wieder die Möglichkeit hätte nochmals diese 3 Monate in Anspruch zu nehmen,aber schon ein polnisches Visium hat,könnte er doch wenn die 90 Tage mit dem pl.Visium vorüber sind zurück nach Moldawien und dann wieder zurück nach DE und es über das moldaiwsche Visium laufen lassen? hä? hä?  hä?

Oder wäre dies nicht mehr rechtens?

3)Könnte er mit dem pl.Visium in DE keine Gewerbe beantragen und selbständig werden?


Ich bedanke mich schon mal für die ganzen hilfreichen Antworten.


Danke
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Aras
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Antwort #1 - 01.12.2014 um 17:09:59
 
Aus welchen Gründen hat er denn überhaupt ein D-Visum...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jean Claude
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Antwort #2 - 01.12.2014 um 17:31:25
 
Das kann ich dir leider nicht sagen...aus Unwissen.
Ich kann dir nur sagen was jetzt Fakt ist und wie man weiter gehen kann.

Ich gehe davon aus das er dies bei der polnische Botschaft so beantragt hat.
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Aras
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Antwort #3 - 01.12.2014 um 17:36:38
 
Hab von einem ähnlichen Fall gelesen, wo ein Ukrainer ein poln. D-Visum hatte und in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollte. Der Fall ging zu Ungunsten des Ukrainers aus, da dieser quasi Visabetrug begangen hatte.

Darum sollte der Moldawier es sich doppelt überlegen was er genau hier macht.

Im Zweifel muss er ein Visum beim deutschen Konsulat in Polen stellen.
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Antwort #4 - 01.12.2014 um 19:53:49
 
Wie ich es aus deinem Post entnehmen kann,sollte sein Arrangement nicht über das gehen was erlaubt ist.
Ist auch nicht seine Absicht es geht nur darum ob man einige Optionen haben kann.
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Antwort #5 - 01.12.2014 um 19:59:17
 
Wenn er in Polen ein D-Visum hat( wozu eigentlich ?) dann kann er ja dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründen und sich in Polen selbstständig machen. Dann gilt für ihn Niederlassungsfreiheit.

Aber seine "Basis" muss nunmal Polen sein.

Beispiel:
Er ist Handwerker und hat seine Firma in Polen. Dann kann er in Deutschland auch seiner Handwerkertätigkeit nachgehen.

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Antwort #6 - 01.12.2014 um 20:36:27
 
Vielen Dank....er kann also mit diesem Visum kein Gewerbe aufmachen?!

Nur wenn seine Basis in PL wäre!
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Antwort #7 - 01.12.2014 um 20:44:44
 
In Deutschland kann er kein Gewerbe begründen.

Aber was ich mich frage , ist ob mit seinem poln. D-Visum (von dem du nicht weißt wozu er es hat) ihm die Erwerbstätigkeit in Polen erlaubt wurde. Das musst du mit ihm klären?
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Antwort #8 - 01.12.2014 um 21:26:41
 
Er hat eine Arbeitserlaubnis für Polen.

Wie kann man aber nachvollziehen das er sich für 90 Tage im Schengen Raum aufhält?
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Antwort #9 - 01.12.2014 um 21:30:27
 
90 Tage im Schengen Raum für touristische (!) Zwecke.

Lies mal das hier.
http://www.wien.diplo.de/contentblob/1999336/Daten/4564923/DownloadDatei_Merkbla...
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Antwort #10 - 01.12.2014 um 22:06:25
 
Klar ist mir das mit den 90 Tage.
Aber wer will es denn nachvollziehen wann,wo und wie lange er sich aufhält.

Er hat nur einen Einreise Stempel bekommen!
Mit diesem Stempel fangen die 90 Tage an?
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Antwort #11 - 01.12.2014 um 23:54:23
 
es ist offenbar üblich und einfach, ein polnisches "Arbeitsvisum zu kaufen".
Sofern er bei dem Antrag auf das Visum nicht die Wahrheit gesagt hat, sollte er es nicht verwenden. Wird er bei einer Kontrolle in D (oder wo anders) überprüft und es zeigt sich, dass der eigentliche Zweck des Visums nicht die Arbeitsaufnahme in PL war, wird er das Visum sehr schnell los und sich genauso schnell wieder in Moldawien wiederfinden.

Wie man das feststellen will?
Nun, er ist ja in Polen zum Arbeiten ... kann er bei einer Überprüfung nachweisen, dass er  dort gearbeitet hat und auch Gehalt dafür bezogen hat? nein?

Aras schrieb am 01.12.2014 um 17:09:59:
Aus welchen Gründen hat er denn überhaupt ein D-Visum... 

Na offensichtlich weil er noch kein C Visum bekommt, da er in den letzen 5 Monaten bereits ein 3 Monats C-Visum hatte.

Also sucht man sich die Optionen, (mit oder auch ohne Ahnung, was ma da eigentlich macht) und da gibt es offenbar einige Agenturen ....
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Jean Claude
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Antwort #12 - 02.12.2014 um 00:45:31
 
Danke Erne für den ehrlichen Post.
Er dürfte aber für 90 Tage nicht beruflich sondern nur als Touristische Zwecke in DE aufhalten.Wie Freunde etc besuchen.
Danach wäre es zu Ende und er müsste dann die Arbeit in Polen aufnehmen.
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Antwort #13 - 02.12.2014 um 07:56:21
 
Jean Claude schrieb am 01.12.2014 um 21:26:41:
Er hat eine Arbeitserlaubnis für Polen.

Wie kann man aber nachvollziehen das er sich für 90 Tage im Schengen Raum aufhält?


Wenn sich das Aufenthaltsrecht nicht eindeutig aus dem Einreisestempel ergibt, dann gibt es bei einer Kontrolle eine Reisebefragung und je nach Antworten Fragen nach weiteren Belegen. Wobei es bei einem D-Visum eher üblich ist immer eine Reisebefragung zu machen.
Das polnische D-Visum hat er wahrscheinlich weil er jetzt in Polen arbeiten will bzw. sich jetzt dort aufhalten will.
Sein nächstes 90 Tagesfenster für den restlichen Schengenraum geht erst wieder im Januar auf. Visarechner verwenden.
D-Visum bzw. visafreie Einreisemöglichkeit für Moldawier mit biometrischem Pass ergeben keine zusätzlichen Tage im Schengenraum. Es gibt immer nur 90 Tage im 180 Tageszeitraum. Nur im Ausstellerland des D-Visums greifen nationale Regeln.
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Antwort #14 - 02.12.2014 um 15:41:50
 
Also befindet er sich zur Zeit illegal im Schengen Raum.Erst ab Januar darf er sich legal im Schengen Raum aufhalten.

Oh man o man.... Ärgerlich

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