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Freibewegen im EU? (Gelesen: 5.096 mal)
ber625
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Antwort #15 - 21.11.2014 um 21:44:12
 
Ja sie hatte
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Antwort #16 - 21.11.2014 um 21:49:39
 
Dann kann deine Frau eine Kontenklärung bei der DRV machen und Kindererziehungszeiten und die Rentenbeiträge anerkennen lassen. Dann hat sie, wenn ich richtig informiert bin, 6 Jahre rentenbeiträge. Dann lässt sie sich 4 Jahre Aufenthalt anrechnen und kann in einem Jahr Niederlassungserlaubnis oder daueraufenthalt eu beantragen.

natürlich nur wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und so.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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ber625
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Antwort #17 - 21.11.2014 um 21:55:15
 
Also meine Frau war früher von 17.6.1995 - 30.03.2005 mit mir in DE wohnhaft. Können dafür 4 jahre angerechnet werden?
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Antwort #18 - 21.11.2014 um 22:02:38
 
ber625 schrieb am 21.11.2014 um 21:55:15:
Können dafür 4 jahre angerechnet werden? 

nein, sie war knapp 10 Jahre in Deutschland und 9 Jahre im Ausland. Es ist also nicht einmal ein Jahr drin . Und da sie in drei Jahre eh eine NE nach § 28 bekommen kann ist die Sache sinnlos.
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ber625
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Antwort #19 - 23.11.2014 um 18:38:46
 
Muss eigentlich der LU bis zur NE nur bei einem Arbeitgeber sein?
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Aras
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Antwort #20 - 23.11.2014 um 21:03:08
 
Nein. Aber es sollte zumindest perspektivisch gesichert sein. Also am besten unbefristet und außerhalb der Probezeit zum Zeitpunkt des Antrags auf Niederlassungserlaubnis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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