Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich beraten lassen bezüglich eine mögliche
NE für meinem Vater.
Er ist Ecuadorianischer Staatsbürger, aber mit meiner Mutter die Spanierin ist seit 24 Jahren verheiratet.
Juni 2010 kamen Beide aus Spanien um sich hier niederzulassen. Meine Schwester und Ich sind Deutsche Staatsbürger, damals war aber meine Schwester Minderjährig, wodurch mein Vater und auch meine Mutter (komischer weise) eine
AE nach §28 bekommen haben. Mein Vater hat sofort angefangen zu Arbeiten bis zur Beendigung seines
AE nach §28, jedoch hat er aber sein
AE nicht verlängert bekommen, da er kein Deutschkurs gemacht hat, obwohl er dazu "verpflichtet" wurden ist. Aber damals meinte der Sachbearbeiter er solle entweder Arbeiten oder den Deutsch Kurs machen und könnte noch dazu ALGII beantragen. Meine Eltern wollten keine Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen, so entschied sich mein Vater zu arbeiten. Naja sein
AE wurde Gott sei dank verlängert aber nicht mehr nach §28, sonder hat er die EU-AE karte bekommen, die Ihm wegen meiner Mutter zustandet.
Meine konkrete Frage ist: Kann er eine
NE jetzt beantragen, obwohl diese 5 Jahren
AE noch nicht um sind? Ich meine er hat ja ein Recht dazu nach 3 Jahren Aufenthalt in DE eine
NE zu bekommen, denn er arbeitet ist versichert und er sein
AE eigentlich wegen meiner Schwester bekommen hat, entspricht §28 Zuzug zu Deutschen. Er hat ja am Anfang sein
AE nach §28 bekommen, nur der Sachbearbeiter war nicht Kompetent genug damals (in Grindelberg) und hat das umgeändert warum auch immer. Der Sachbearbeiter meinte auch noch dazu, mein Vater könne nach Drei Jahren seine
NE dort beantragen.
sollte ich mir da einen Anwalt aussuchen ?
Daddys' Änderung: Die sinnlose Umfrage habe ich mal gelöscht...