Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Eheschließung im Ausland Bigamie ? (Gelesen: 8.987 mal)
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #15 - 19.11.2014 um 10:43:46
 
Sry, aber das ist durch den google-Übersetzer oder so übersetzt worden und ist totales Kauderwelsch.

Bevor überhaupt ein Deutscher ins EU-Ausland ausgeliefert wird, friert vorher die Hölle ein. Artikel 16 Grundgesetz.

Ansonsten wird die Frau mMn relativ schwer haben irgendwelche Ansprüche geltend zu machen...

Soll sie doch erstmal versuchen die Ehe zu registrieren...

@Obst88

Dann Indien in Zukunft vermeiden.  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #16 - 19.11.2014 um 12:45:44
 
Muleta schrieb am 19.11.2014 um 07:42:32:
elbst wenn eine wirksame Doppelehe vorgelegen hat, ist gem. § 7 StGB eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nicht ersichtlich

§7 StGB 2. 1. 'zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder'
Da er ja Deutscher geworden ist, ist nach §7 das deutsche Strafrecht ja nicht ausgeschlossen. Insbesondere da eine Eheschließung auch in D ohne Nachregistrierung gültig wäre.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #17 - 19.11.2014 um 12:49:52
 
Eine rein kirchenrechtliche Heirat ist genauso wie eine islamische Nikah-Ehe auch in Deutschland nicht rechtlich bindend. D.h. man müsste erstmal prüfen ob diese nicht registrierte Ehe bzw. nicht beurkundete (!) "Ehe" überhaupt in Indien Rechtskraft entwickelt.

Das ist mir bis jetzt nicht klar.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Anachi
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 143

Limburg, Netherlands
Limburg
Netherlands
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #18 - 19.11.2014 um 19:05:57
 
Die Mehrzahl der Eheschließungen in Indien beruhen auf dem Hindu Marriage Act. (da meistens auch beide Hindus sind).

Ob die Ehe arrangiert war oder nicht spielt für die Behörden sicher keine Rolle - arrangierte Ehen sind in Indien normal und arrangiert bedeutet nicht unbedingt, dass ein Zwang bestand Zwinkernd

Nun, seine indische Frau droht ihm, aber womit eigentlich? Sie will ihn erpressen - also könnte er sie doch umgekehrt genauso anzeigen?
Vielleicht kann er die Ehe in Indien auch annullieren lassen?

Ich verstehe irgendwie noch nicht genau, was das eigentliche Problem ist, bzw. was die eigentliche Frage ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
morii
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #19 - 19.11.2014 um 19:52:49
 
Bei uns im Libanon isses so, man Heiratet bei einem Imam, dann ist man nach Religösem Recht verheiratet, aber das wird ( in Deutschland) nicht annerkannt, um es zu vervollständigen fährt man zum Standesamt, mit dem Dokument und lässt es eintragen. Erst dann kriegt man vollständige Ehe-Papiere. Also geh ich davon aus, dass die Ehe erst Rechtkräftig ist ( in Deutschland jedenfalls) wenn ihr es im Standesamt in Indien eintragen lasst!

Wie gesagt, dass ist im Libanon so, ich kann nicht garantieren das es in Indien auch so ist, aber ich gehe mal davon aus.
Keine sorge die werdendich wegen diesem "Problem" nicht nach Indien abschieben  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nitin2000
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #20 - 19.11.2014 um 20:45:41
 
Eheschliessung in Indien was am 08.05.2013 und Rechtskräftig Scheidung von erste Ehe in Deutschland am 20.06.2013
Weil er hat 43 tagen vor der Scheidung eine Ehe in Indien geschlossen hat und es ist Bigamie in Indien und Strafbar.

Jetzt die frage ist als diese ehe ist nicht registriert in Indien aber Hindu ehe ist gültig und rechtskräftig ohne registrierung in Indien dann dass macht auch Strafbar in Deutschland wegen Bigamie ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #21 - 19.11.2014 um 21:00:05
 
Hast Du die Antworten oben schon gelesen? Oder warum fragst Du wieder das Gleiche?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #22 - 20.11.2014 um 09:04:57
 
Falls die Ehe in Indien rechtskraeftig ist, dann ist sie das auch in D. Dann hat er sich auch in D strafbar gemacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nitin2000
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #23 - 28.11.2014 um 08:17:38
 
In Deutschland Bigamie is wenn jemand ein Doppelehe führt aber er hier er hat keine Doppelehe geführt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #24 - 28.11.2014 um 08:48:29
 
nitin2000 schrieb am 28.11.2014 um 08:17:38:
In Deutschland Bigamie is wenn jemand ein Doppelehe führt aber er hier er hat keine Doppelehe geführt.


Nein, das ist so nicht richtig. Bigamie ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Und genau das ist wohl passiert. Die erste Ehe war noch nicht rechtskräftig aufgelöst, da wurde die zweite eingegangen. Ob diese Doppelehe geführt wird oder nicht, ist doch zweitrangig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Antwort #25 - 28.11.2014 um 09:06:30
 
Ich dachte ich habe hier schon geantwortet. Ist wohl untergegangen

Nach Hindu Marriage Act kommt es nicht auf die Registrierung an: Die Ehe ist rechtskräftig geschlossen worden. Sie kann aber auf Antrag durch einen Ehepartner aufgrund der Bigamie auf Antrag "null and void" erklärt werden.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema