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Eheschließung im Ausland Bigamie ? (Gelesen: 8.921 mal)
nitin2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.11.2014 um 21:32:26
 
Mein freund ist aus Indien und er war schon in Deutschland mit eine deutche frau geheiratet.Nach 6 Jahre beziehung er wohnt getrennt von seiner Frau und er hat jetzt in Indien eine Indische frau geheiratet kurz vor die Scheidung in Deutschland war rechtskräftig.
Die ehe in Indien war Hinduistischen Eheschliessung aber noch nicht offiziell registriert in Indien.

Datum Eheschliessung in Indien 08.05.2013
Datum Rechtskräftig Scheidung von erste Ehe 20.06.2013

Ist das Bigamie und Muß er strafrechtliche Konsequenzen befürchten ?
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Aras
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Antwort #1 - 18.11.2014 um 22:19:20
 
Ist diese hinduistische Eheschließung in Indien Rechtskräftig... also wurde unter dem Hindu Marriage Act geheiratet oder ist das nur eine religiöse Eheschließung ohne rechtliche relevanz?

Und zweitens... wieso strafrechtliche Konsequenzen? Welche Berührungspunkte mit Deutschland gibt es?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nitin2000
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Antwort #2 - 18.11.2014 um 22:39:18
 
es was nur eine religiöse Eheschließung aber bis jetzt nicht mit indischen Standesamt registriert.

In Indien diese Hindu religiöse Eheschließung ist Rechtskräftig mit alle Hochzeitsfeier bilder aber weiß nicht es ist gültig in Deutschland ohne Trauschein und als in Indien es ist Bigamie und strafbar zu heiraten vor Rechtskräftig Scheidung von erste ehe und er muß auch in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen befürchten ?
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Aras
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Antwort #3 - 18.11.2014 um 23:00:58
 
Naja... ist diese nun rechtskräftig oder ist diese rein ritueller Natur? Wenn du es selber nicht sagen kannst, dann kann man dir auch nicht helfen.
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namaskaram
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Antwort #4 - 19.11.2014 um 07:11:50
 
Hallo,

soweit ich weiß gehört die Eintragung der Ehe (die vorher in einem hinduistischen Ritual geschlossen wurde) heute ausdrücklich dazu. Man bekommt vom Tempel eine Urkunde über das Heiratsritual, was dann im Standesamt registriert wird. Dort bekommt man dann die "richtige" Heiratsurkunde.

Ich vermute, dass man sich nicht als unverheiratet betrachten kann, wenn man im Tempel geheiratet hat und nur die Registrierung fehlt.

Allerdings setzt die Heirat nach dem Hindu Marriage Act zwingend voraus, dass beide beteiligten Hindus sind!
Eventuell besteht die Möglichkeit, die hinduistisch geschlossene Ehe unter dem Special Marriage Act eintragen zu lassen.

Oder als halblegale (?) Lösung: Die beiden heiraten unter dem Special Marriage Act, lassen die Ehe also vom Marriage Registrar schließen und betrachten die religiöse Zeremonie nur als religiöse Zeremonie. Vermutlich geht das am ehesten, wenn einer der beiden kein Hindu ist.

Viele Grüße
Anjali
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Muleta
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Antwort #5 - 19.11.2014 um 07:42:32
 
letztlich ist das doch egal: selbst wenn eine wirksame Doppelehe vorgelegen hat, ist gem. § 7 StGB eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nicht ersichtlich. Ob er sich nach indischem Recht strafbar gemacht hat, können wir hier wohl nicht beurteilen.
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nitin2000
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Antwort #6 - 19.11.2014 um 08:49:26
 
nach indischem Recht es ist strafbar aber ist es auch nach Deutsch Recht ?
Ist eine Auslieferung nach Indien möglich als die frau in Indien hat ihm bedroht.
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tiggger
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Antwort #7 - 19.11.2014 um 09:05:05
 
Hatte er die deutsche Staatsbuergerschaft angenommen?
Mit Indien besteht mMn kein Auslieferungsabkommen.
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Obst88
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Antwort #8 - 19.11.2014 um 09:06:22
 
Wo wohnt dein Freund denn jetzt, in Deutschland oder in Indien?
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Antwort #9 - 19.11.2014 um 09:20:01
 
Er wohnt in Deutschland und ist jetz deutsche Staatsbuerger seit 02.05.2014 und Familienstand hier ist geschieden.
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namaskaram
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Antwort #10 - 19.11.2014 um 10:03:27
 
Wieso droht ihm denn seine indische Frau? Was will sie erreichen? Und was will er?

Wollen die beiden verheiratet sein? Dann muss ein guter indischer Anwalt dabei helfen, dass die Ehe nach indischem Recht legal wird.

Was auch immer er will, er muss in einen legalen Zustand kommen. Sei es, dass er seine indische Ehefrau nach Deutschland holen möchte oder dass er in Zukunft eine andere heiraten möchte oder er den Drohungen entkommen möchte.
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nitin2000
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Antwort #11 - 19.11.2014 um 10:24:13
 
Seine indische frau möchte entwieder 1 millionen Indischen Rupie oder droht Klage gegen ihm mit falschen dowry law(Mitgift-Gesetz) und bigamy und auslieferung usw.
Diese indische ehe ist noch nicht consummiert und die beiden wohnen auch nicht zusammen und es war nur eine arrangierte Hochzeit ohne liebe.
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Antwort #12 - 19.11.2014 um 10:27:06
 
Glaube nicht, dass Deutschland wegen sowas einen Deutschen ausliefert.

Die Frau soll sich mal beruhigen...
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Antwort #13 - 19.11.2014 um 10:33:40
 
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Antwort #14 - 19.11.2014 um 10:42:15
 
Aras schrieb am 19.11.2014 um 10:27:06:
Glaube nicht, dass Deutschland wegen sowas einen Deutschen ausliefert.


Das vielleicht nicht, aber wer weiß wie die indischen Behörden sich verhalten, falls er dort mal zu Besuch ist?
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