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Beitrag begonnen von nitin2000 am 18.11.2014 um 21:32:26

Titel: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 18.11.2014 um 21:32:26
Mein freund ist aus Indien und er war schon in Deutschland mit eine deutche frau geheiratet.Nach 6 Jahre beziehung er wohnt getrennt von seiner Frau und er hat jetzt in Indien eine Indische frau geheiratet kurz vor die Scheidung in Deutschland war rechtskräftig.
Die ehe in Indien war Hinduistischen Eheschliessung aber noch nicht offiziell registriert in Indien.

Datum Eheschliessung in Indien 08.05.2013
Datum Rechtskräftig Scheidung von erste Ehe 20.06.2013

Ist das Bigamie und Muß er strafrechtliche Konsequenzen befürchten ?

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Aras am 18.11.2014 um 22:19:20
Ist diese hinduistische Eheschließung in Indien Rechtskräftig... also wurde unter dem Hindu Marriage Act geheiratet oder ist das nur eine religiöse Eheschließung ohne rechtliche relevanz?

Und zweitens... wieso strafrechtliche Konsequenzen? Welche Berührungspunkte mit Deutschland gibt es?

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 18.11.2014 um 22:39:18
es was nur eine religiöse Eheschließung aber bis jetzt nicht mit indischen Standesamt registriert.

In Indien diese Hindu religiöse Eheschließung ist Rechtskräftig mit alle Hochzeitsfeier bilder aber weiß nicht es ist gültig in Deutschland ohne Trauschein und als in Indien es ist Bigamie und strafbar zu heiraten vor Rechtskräftig Scheidung von erste ehe und er muß auch in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen befürchten ?

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Aras am 18.11.2014 um 23:00:58
Naja... ist diese nun rechtskräftig oder ist diese rein ritueller Natur? Wenn du es selber nicht sagen kannst, dann kann man dir auch nicht helfen.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von namaskaram am 19.11.2014 um 07:11:50
Hallo,

soweit ich weiß gehört die Eintragung der Ehe (die vorher in einem hinduistischen Ritual geschlossen wurde) heute ausdrücklich dazu. Man bekommt vom Tempel eine Urkunde über das Heiratsritual, was dann im Standesamt registriert wird. Dort bekommt man dann die "richtige" Heiratsurkunde.

Ich vermute, dass man sich nicht als unverheiratet betrachten kann, wenn man im Tempel geheiratet hat und nur die Registrierung fehlt.

Allerdings setzt die Heirat nach dem Hindu Marriage Act zwingend voraus, dass beide beteiligten Hindus sind!
Eventuell besteht die Möglichkeit, die hinduistisch geschlossene Ehe unter dem Special Marriage Act eintragen zu lassen.

Oder als halblegale (?) Lösung: Die beiden heiraten unter dem Special Marriage Act, lassen die Ehe also vom Marriage Registrar schließen und betrachten die religiöse Zeremonie nur als religiöse Zeremonie. Vermutlich geht das am ehesten, wenn einer der beiden kein Hindu ist.

Viele Grüße
Anjali

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Muleta am 19.11.2014 um 07:42:32
letztlich ist das doch egal: selbst wenn eine wirksame Doppelehe vorgelegen hat, ist gem. § 7 StGB eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nicht ersichtlich. Ob er sich nach indischem Recht strafbar gemacht hat, können wir hier wohl nicht beurteilen.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 19.11.2014 um 08:49:26
nach indischem Recht es ist strafbar aber ist es auch nach Deutsch Recht ?
Ist eine Auslieferung nach Indien möglich als die frau in Indien hat ihm bedroht.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von tiggger am 19.11.2014 um 09:05:05
Hatte er die deutsche Staatsbuergerschaft angenommen?
Mit Indien besteht mMn kein Auslieferungsabkommen.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Obst88 am 19.11.2014 um 09:06:22
Wo wohnt dein Freund denn jetzt, in Deutschland oder in Indien?

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 19.11.2014 um 09:20:01
Er wohnt in Deutschland und ist jetz deutsche Staatsbuerger seit 02.05.2014 und Familienstand hier ist geschieden.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von namaskaram am 19.11.2014 um 10:03:27
Wieso droht ihm denn seine indische Frau? Was will sie erreichen? Und was will er?

Wollen die beiden verheiratet sein? Dann muss ein guter indischer Anwalt dabei helfen, dass die Ehe nach indischem Recht legal wird.

Was auch immer er will, er muss in einen legalen Zustand kommen. Sei es, dass er seine indische Ehefrau nach Deutschland holen möchte oder dass er in Zukunft eine andere heiraten möchte oder er den Drohungen entkommen möchte.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 19.11.2014 um 10:24:13
Seine indische frau möchte entwieder 1 millionen Indischen Rupie oder droht Klage gegen ihm mit falschen dowry law(Mitgift-Gesetz) und bigamy und auslieferung usw.
Diese indische ehe ist noch nicht consummiert und die beiden wohnen auch nicht zusammen und es war nur eine arrangierte Hochzeit ohne liebe.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Aras am 19.11.2014 um 10:27:06
Glaube nicht, dass Deutschland wegen sowas einen Deutschen ausliefert.

Die Frau soll sich mal beruhigen...

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 19.11.2014 um 10:33:40
Anti-Mitgift Gesetz

http://nachrichtenheutede.com/mitgiftsbelastigung-forschen-sie-zuerst-dann-festnahme-regeln-sc-nach/

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Obst88 am 19.11.2014 um 10:42:15

Aras schrieb am 19.11.2014 um 10:27:06:
Glaube nicht, dass Deutschland wegen sowas einen Deutschen ausliefert.


Das vielleicht nicht, aber wer weiß wie die indischen Behörden sich verhalten, falls er dort mal zu Besuch ist?

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Aras am 19.11.2014 um 10:43:46
Sry, aber das ist durch den google-Übersetzer oder so übersetzt worden und ist totales Kauderwelsch.

Bevor überhaupt ein Deutscher ins EU-Ausland ausgeliefert wird, friert vorher die Hölle ein. Artikel 16 Grundgesetz.

Ansonsten wird die Frau mMn relativ schwer haben irgendwelche Ansprüche geltend zu machen...

Soll sie doch erstmal versuchen die Ehe zu registrieren...

@Obst88

Dann Indien in Zukunft vermeiden.  ;D

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von tiggger am 19.11.2014 um 12:45:44

Muleta schrieb am 19.11.2014 um 07:42:32:
elbst wenn eine wirksame Doppelehe vorgelegen hat, ist gem. § 7 StGB eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nicht ersichtlich

§7 StGB 2. 1. 'zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder'
Da er ja Deutscher geworden ist, ist nach §7 das deutsche Strafrecht ja nicht ausgeschlossen. Insbesondere da eine Eheschließung auch in D ohne Nachregistrierung gültig wäre.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Aras am 19.11.2014 um 12:49:52
Eine rein kirchenrechtliche Heirat ist genauso wie eine islamische Nikah-Ehe auch in Deutschland nicht rechtlich bindend. D.h. man müsste erstmal prüfen ob diese nicht registrierte Ehe bzw. nicht beurkundete (!) "Ehe" überhaupt in Indien Rechtskraft entwickelt.

Das ist mir bis jetzt nicht klar.


Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Anachi am 19.11.2014 um 19:05:57
Die Mehrzahl der Eheschließungen in Indien beruhen auf dem Hindu Marriage Act. (da meistens auch beide Hindus sind).

Ob die Ehe arrangiert war oder nicht spielt für die Behörden sicher keine Rolle - arrangierte Ehen sind in Indien normal und arrangiert bedeutet nicht unbedingt, dass ein Zwang bestand ;-)

Nun, seine indische Frau droht ihm, aber womit eigentlich? Sie will ihn erpressen - also könnte er sie doch umgekehrt genauso anzeigen?
Vielleicht kann er die Ehe in Indien auch annullieren lassen?

Ich verstehe irgendwie noch nicht genau, was das eigentliche Problem ist, bzw. was die eigentliche Frage ist.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von morii am 19.11.2014 um 19:52:49
Bei uns im Libanon isses so, man Heiratet bei einem Imam, dann ist man nach Religösem Recht verheiratet, aber das wird ( in Deutschland) nicht annerkannt, um es zu vervollständigen fährt man zum Standesamt, mit dem Dokument und lässt es eintragen. Erst dann kriegt man vollständige Ehe-Papiere. Also geh ich davon aus, dass die Ehe erst Rechtkräftig ist ( in Deutschland jedenfalls) wenn ihr es im Standesamt in Indien eintragen lasst!

Wie gesagt, dass ist im Libanon so, ich kann nicht garantieren das es in Indien auch so ist, aber ich gehe mal davon aus.
Keine sorge die werdendich wegen diesem "Problem" nicht nach Indien abschieben  ;D

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 19.11.2014 um 20:45:41
Eheschliessung in Indien was am 08.05.2013 und Rechtskräftig Scheidung von erste Ehe in Deutschland am 20.06.2013
Weil er hat 43 tagen vor der Scheidung eine Ehe in Indien geschlossen hat und es ist Bigamie in Indien und Strafbar.

Jetzt die frage ist als diese ehe ist nicht registriert in Indien aber Hindu ehe ist gültig und rechtskräftig ohne registrierung in Indien dann dass macht auch Strafbar in Deutschland wegen Bigamie ?

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von reinhard am 19.11.2014 um 21:00:05
Hast Du die Antworten oben schon gelesen? Oder warum fragst Du wieder das Gleiche?

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von tiggger am 20.11.2014 um 09:04:57
Falls die Ehe in Indien rechtskraeftig ist, dann ist sie das auch in D. Dann hat er sich auch in D strafbar gemacht.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von nitin2000 am 28.11.2014 um 08:17:38
In Deutschland Bigamie is wenn jemand ein Doppelehe führt aber er hier er hat keine Doppelehe geführt.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Runenwolf am 28.11.2014 um 08:48:29

nitin2000 schrieb am 28.11.2014 um 08:17:38:
In Deutschland Bigamie is wenn jemand ein Doppelehe führt aber er hier er hat keine Doppelehe geführt.


Nein, das ist so nicht richtig. Bigamie ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Und genau das ist wohl passiert. Die erste Ehe war noch nicht rechtskräftig aufgelöst, da wurde die zweite eingegangen. Ob diese Doppelehe geführt wird oder nicht, ist doch zweitrangig.

Titel: Re: Eheschließung im Ausland Bigamie ?
Beitrag von Aras am 28.11.2014 um 09:06:30
Ich dachte ich habe hier schon geantwortet. Ist wohl untergegangen

Nach Hindu Marriage Act kommt es nicht auf die Registrierung an: Die Ehe ist rechtskräftig geschlossen worden. Sie kann aber auf Antrag durch einen Ehepartner aufgrund der Bigamie auf Antrag "null and void" erklärt werden.

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