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Mein Verlobter und ich brauchen HILFE (Gelesen: 18.587 mal)
Themen Beschreibung: illegaler Aufenthalt
deerhunter
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Antwort #15 - 17.11.2014 um 11:21:13
 
Mal mit der ABH reden und gemeinsam nach einem gangbaren Weg suchen....und das nicht mehr weiter aufschieben!
Eventuell versuchen Arbeit zu bekommen, um den LU zu sichern für eine "legale" Heirat
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blubb


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Antwort #16 - 17.11.2014 um 11:36:02
 
kindness schrieb am 17.11.2014 um 11:09:25:
ok das hört sich nach einem weg an. Was sollte ich am besten tun jetzt? Anwalt?


Hallo,

den Anwalt schieb mal erst noch auf. Allerdings macht es wenig Sinn, noch viel herumzueiern oder sich Gedanken über mögliche Jobs, Studien etc. zu machen. "Heirat" ist hier m.E. die zur Zeit einzig gangbare Lösung.

Zuerst, im Sinne von "sofort", sollte er, um auch Probleme mit den US-Militärbehörden bzw. der Militärjustiz zu vermeiden, sich mit seiner ehemaligen Dienststelle in Verbindung setzen.
Denn er hat ja offensichtlich noch seine MIL-ID, die er als Veteran so möglicherweise nicht mehr nutzen darf, und ist gleichzeitig dem zugehörigen Marschbefehl von vor 3 Jahren nicht nachgekommen.

Da er wohl, so wie Du schreibst, aus dem aktiven Dienst entlassen wurde, wird er wohl auch keinen neuen Marschbefehl samt zugehöriger MIL-ID bekommen, sondern wird über die US-Botschaft einen Reisepass / ein Passersatzpapier beantragen müssen. Auch dafür wird er, als ehem. Militärangehöriger, seine ehemalige Dienststelle einbinden müssen, zumal er später ja auch für eine Heirat Papiere der US-Administration benötigt.

Dann, also erst, wenn mit der ehem. Dienststelle geklärt ist, ob, wie und inwieweit er unter das Truppenstatut fiel und wie die weitere Vorgehensweise seitens der US-Behörden sein soll, sollte es in Angriff genommen werden, seinen Aufenthalt hier ggü. den deutschen Behörden zu offenbaren.

Mit Chance sind die US-Militärbehörden / Botschaft willens und in der Lage (aus eigenen politischen Erwägungen heraus), die Verstöße gegen das deutsche Aufenthaltsrecht entweder zu verschleiern oder für ihn günstig hinsichtlich der Sanktionen durch deutsche Behörden zu beeinflussen.

Danach, wie schon geschrieben, ausreisen, Beschaffung d. Papiere und Vorarbeiten für die Eheschließung betreiben. Wenn das alles in trockenen Tüchern ist, Wiedereinreise (deswegen wichtig: Es nicht zu einer Ausweisungsverfügung seitens der ABH kommen lassen) und Heirat in DEU bzw. wenn Ehe schon geschlossen (z.B. in USA) Einreise zur Wahrnehmung der Ehe mit anschließender Beantragung der AE als Ehepartner einer Deutschen.

Gruß

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« Zuletzt geändert: 17.11.2014 um 11:51:57 von T.P.2013 »  

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Antwort #17 - 17.11.2014 um 11:43:54
 
deerhunter schrieb am 17.11.2014 um 11:21:13:
Mal mit der ABH reden und gemeinsam nach einem gangbaren Weg suchen....und das nicht mehr weiter aufschieben!
Eventuell versuchen Arbeit zu bekommen, um den LU zu sichern für eine "legale" Heirat


Hallo,

er ist hier z.Z. höchstwahrscheinlich unerlaubt aufhältig, ohne AE, ohne Pass / gültiges Passersatzpapier.
Wie soll das mit der Arbeit in DEU klappen?

Er gilt möglicherweise ggü. den US-Behörden als "unerlaubt abwesend" von der Truppe, benötigt aber diese US-Behörden zur Beschaffung eines entsprechend gültigen Passes / Ersatzpapiers.
M.E. ist eine Arbeit oder Sicherung des LU momentan sein kleinstes Problem.

Daher: Erst Klärung mit den eigenen Behörden, dann mit der ABH.
Just my 2 cents.

Gruß
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Antwort #18 - 17.11.2014 um 11:51:48
 
Zitat:
Wie soll das mit der Arbeit in DEU klappen?

Arbeit für die TE suchen, nicht für den Ami.....damit der LU gesichert ist für eine spätere Heirat in D

Zitat:
Er gilt möglicherweise ggü. den US-Behörden als "unerlaubt abwesend" von der Truppe

Sollte dieses zutreffen, wird er vermutlich sofort beim auftauchen auf einer US - Behörde, der Justiz überstellt und landet in einem "schönen" Bundesgefängniss! Die spaßen nicht mit so etwas...also vorher klären, ob unerlaubtes entfernen vorliegt??!!!
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Antwort #19 - 17.11.2014 um 11:58:34
 
deerhunter schrieb am 17.11.2014 um 11:51:48:
Arbeit für die TE suchen, nicht für den Ami.....damit der LU gesichert ist für eine spätere Heirat in D


Ok, da habe ich Dich missverstanden, sorry. Wobei er als Ami ja kein Visum zur Einreise für einen beabsichtigten dauerhaft angelegten Aufenthalt benötigt, sondern einreisen und heiraten könnte, um erst dann seine AE zu beantragen. Wer sollte da vor der Heirat die Sicherung des LU prüfen? Oder habe ich gerade eine Denkblockade?

Wichtig sind nur der Pass, keine bestehende Einreisesperre und die entsprechend erforderlichen Papiere zur Eheschließung, falls ich nicht irre.

Zitat:
Sollte dieses zutreffen, wird er vermutlich sofort beim auftauchen auf einer US - Behörde, der Justiz überstellt und landet in einem "schönen" Bundesgefängniss! Die spaßen nicht mit so etwas...also vorher klären, ob unerlaubtes entfernen vorliegt??!!!


Was soll er machen? Er benötigt seine Militärbehörden und die US-Administration, um überhaupt erstmal die Voraussetzung für einen legalen Aufenthalt in DEU zu schaffen. Pass. Heiratspapiere.

Den dienstlichen Konsequenzen wir er sich so oder so stellen müssen, um wieder in eine legale Schiene zu kommen. Sonst wird er irgendwann durch die US-Justizbehörden ausgeschrieben.

Es gibt zwei mögliche Szenarien:

1) Er wurde formal aus dem US-Militärdienst entlassen. Dann wäre er hier definitiv unerlaubt aufhältig nach AufenthG, dann Probleme mit StA und ABH.

oder 2) Er wurde noch nicht formal entlassen, da er sich in der USA nicht zurückgemeldet hat, formal entlassen werden und seine Entlassungspapiere erhalten konnte. Die mir wahrscheinlichere Variante (daher kein Pass, sondern nur MIL-ID mit Marschbefehl - ausreichend für Aufenthalt und Ein-/ Ausreise).
Dann Probleme mit US-Militärjustiz, aber möglicherweise kein Problem mit dem AufenthG, da noch formal unter Truppenstatut.
Und genau das sollte er klären, um die Folgen und Optionen einschätzen zu können.
Drumherum kommt er so oder so nicht, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Es geht nur noch um Schadensbegrenzung und darum, zukunftsorientiert nicht noch mehr Porzellan zu zerschlagen.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 17.11.2014 um 12:13:03 von T.P.2013 »  

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Antwort #20 - 17.11.2014 um 12:07:34
 
Zitat:
Wer sollte da vor der Heirat die Sicherung des LU prüfen? Oder habe ich gerade eine Denkblockade?

Nein, hast du nicht...aber ich hatte eine  Laut lachend Laut lachend

Also erstmal klären, ob "unerlaubtes entfernen von den Streitkräften" oder Befehlsverweigerung (Marschbefehl nicht ausgeführt) vorliegt. Das wäre vermutlich ein größeres Problem. Dann wie schon gesagt, Pass beantragen und das Prozedere starten
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Antwort #21 - 17.11.2014 um 12:44:33
 
er ist NICHT mehr im Militär, wurde rausgeworfen ,bekam ein Ticket ,sein letztes Gehalt und wurde am Flughafen abgesetzt.
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Antwort #22 - 17.11.2014 um 12:49:25
 
deerhunter schrieb am 17.11.2014 um 12:07:34:
... Also erstmal klären, ob "unerlaubtes entfernen von den Streitkräften" oder Befehlsverweigerung (Marschbefehl nicht ausgeführt) vorliegt. Das wäre vermutlich ein größeres Problem. Dann wie schon gesagt, Pass beantragen und das Prozedere starten


Er wird aber keinen Pass durch die US-Botschaft bekommen, ohne dass sein militärischer Status durch seine (ehemalige) Dienststelle bestätigt wurde. Das Militär wird spätestens dann mit im Boot sitzen.

Gruß

=====

kindness schrieb am 17.11.2014 um 12:44:33:
er ist NICHT mehr im Militär, wurde rausgeworfen ,bekam ein Ticket ,sein letztes Gehalt und wurde am Flughafen abgesetzt.


Ja, aber ein US-Bürger benötigt auch zur Ausreise entweder einen Pass (Zivilist) oder eben z.B. eine MIL-ID + Marschbefehl (zur Entlassung in der USA).
Das wissen auch die zivilen und militärischen US-Behörden in Deutschland.

Die Tatsache, wie von Dir geschildert, dass er zwar noch im Besitz seiner MIL-ID ist (als Zivilist?), nicht jedoch im Besitz eines normalen Nationalpasses, lässt mich eben vermuten, dass er formal noch nicht entlassen wurde.

Das solltest Du ihn noch einmal genau fragen.

Ansonsten bleibt m.E. nur der Weg zur US-Botschaft, um erstmal überhaupt einen Pass zu bekommen, der für einen erlaubten Aufenthalt in DEU unerlässlich ist.

Gruß

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Antwort #23 - 17.11.2014 um 13:27:25
 
er wurde vormal entlassen

=====

hatte gedacht wor gehen zur Botschaft sagen das er gerade erst aus der army ist das er noch ca 4 Wochen hier bleiben möchte und da nach ausreisen will und dazu brauch er einen pass.

Daddys' Änderung:
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Antwort #24 - 17.11.2014 um 13:40:54
 
Ihr solltet vielleicht bedenken, dass die Botschaft den Pass nicht austeilt wie Brötchen in der Bäckerei, sondern dass man dort auch mal in den Computer schaut.
So wird man vermutlich auch feststellen, dass er nicht gerade erst aus der Army entlassen ist, sondern schon vor einiger Zeit.
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Antwort #25 - 17.11.2014 um 13:50:06
 
kindness schrieb am 17.11.2014 um 13:27:25:
er wurde vormal entlassen


kindness schrieb am 17.11.2014 um 13:29:42:
hatte gedacht wor gehen zur Botschaft sagen das er gerade erst aus der army ist das er noch ca 4 Wochen hier bleiben möchte und da nach ausreisen will und dazu brauch er einen pass.


Das Personal der US-Botschaft weiß doch aber, wie eine Entlassung aus dem Militärdienst abläuft und welcher Papiere er damit habhaft sein müsste.
Auch das US-Militär entlässt niemanden in DEU ohne ausreichende Grenzübertrittspapiere, um den Flug in die USA antreten zu können.
Also entweder Pass oder MIL-ID + Marschbefehl (ggf. zur Ausmusterung, ggf. mit anderem Namen des Heimreise-Entlassungsbefehls).  Nur so, also mit anerkanntem Grenzübertrittspapier, hätte er ja überhaupt die Grenzkontrollen passieren können. Oder sollte er mit einem militärischen Transport der USAF direkt vom militärischen Teil des zivilen Flughafens reisen?

Wie auch immer: Der Gang zur US-Botschaft sollte dann, da ja Deiner Angabe nach formal entlassen, m.E. der erste Weg sein. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass die sich irgendeine Geschichte auftischen lassen, bevor ein Pass ausgestellt wird. Meine Erfahrung ist soweit, dass die US-Behörden in DEU untereinander recht brauchbar vernetzt sind und sein Status, gerade weil ehem. US-Army-Angehöriger, überprüft werden wird.
Die US-Botschaft wird herausbekommen, wann er tatsächlich entlassen wurde und ihre Folgerungen ziehen. Wenn er jedoch ordnungsgemäß entlassen wurde, braucht Euch das ja nicht zu stören.
Eure Chance ist aber vielleicht wirklich, dass die US-Botschaft zumindest kein eigenes Interesse daran hat, sich mit ihren Erkenntnissen an deutsche Behörden zu wenden.

Aber wie gesagt: Ohne Kontakt mit US-Behörden, welcher auch immer, geht es nicht. Er braucht einen US-Reisepass. Sonst keine Chance auf legale Aus- / Einreise oder gar Aufenthalt als Zivilist.

Gruß
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Antwort #26 - 17.11.2014 um 14:06:36
 
also lieber nicht lügen? dann werden die ihn doch aber in Haft nehmen da er illegal sich aufgehalten hat hier? ich würde mit ausreisen und dann evtl dort heiraten.

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Antwort #27 - 17.11.2014 um 14:17:34
 
kindness schrieb am 17.11.2014 um 14:06:36:
lso lieber nicht lügen? dann werden die ihn doch aber in Haft nehmen da er illegal sich aufgehalten hat hier?


wer sind "die"? Die Amis werden ihn in Deutschland nicht in Haft nehmen; aber die werden natürlich prüfen, wer er ist und warum er plötzlich ohne Reisepass bei ihnen in der Botschaft aufschlägt. Ggf. kriegt er ein Heimreisedokument, mit dem er nur in die USA reisen darf und wird dann dort am Flughafen in Empfang genommen. Aber wie Du schon sagtest: wenn seine Entlassung ordnungsgemäß ablief, dann haben die Amis wohl kein Problem mit ihm (außer evtl., dass er seine Steuererklärungen in den letzten Jahren auch nicht abgegeben hat). Und dass er in Deutschland illegal war, interessiert die US-Behörden eigentlich nicht die Bohne. Nur diese Geschichte mit "vor vier Wochen entlassen" ist einfach nur naiv.

Gegenüber den deutschen Behörden läuft das dann etwas anders, denn die werden den Zeitpunkt seiner Entlassung ggf. auch von den US-Militärs erfahren, so dass er auch dort mit irgendwelchen Märchen schlichtweg nicht durchkommen wird.

kindness schrieb am 17.11.2014 um 14:06:36:
ich würde mit ausreisen und dann evtl dort heiraten


?!? Wenn das mit Deinen Kindern funktioniert?!?
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Antwort #28 - 17.11.2014 um 14:19:50
 
kindness schrieb am 17.11.2014 um 14:06:36:
also lieber nicht lügen?


Das ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach immer die bessere Wahl. Insbesondere, aber nicht nur, im Umgang mit Behörden.

Zitat:
dann werden die ihn doch aber in Haft nehmen da er illegal sich aufgehalten hat hier? ich würde mit ausreisen und dann evtl dort heiraten.


Die US-Behörden werden ihn wegen des unerlaubten Aufenthalts in DEU, so er ordnungsgemäß aus dem Militär entlassen wurde, sicher nicht in Haft nehmen.
Dürfen sie nicht (im zivilen Bereich), wollen die auch nicht.

Die deutschen Behörden müssen erst einmal Kenntnis von seinem unerlaubten Aufenthalt erlangen. Wenn sie diese Kenntnis erhalten, sind verschiedene Szenarien denkbar. Haft im Sinne "Haft zum Zweck der Abschiebung" oder als strafrechtliche Sanktion ist innerhalb dieser Szenarien nicht denkbar.
Er wird die Möglichkeit erhalten, freiwillig auszureisen, im worst case allerdings aufenthaltsrechtlich mit Ausweisungsverfügung und Einreisesperre (ich lasse mich da gerne korrigieren, falls ich irre).
Strafrechtlich stünde ein Strafbefehl mit Geldstrafe dann im Raum.

Gruß

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Antwort #29 - 17.11.2014 um 14:20:30
 
Kinder bleiben hier bei meiner Mutter,würden ja dann wieder zurück kommen,wir planen nicht dort zu bleiben ,auf keinenfall.
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