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Er ist endlich da (Gelesen: 6.675 mal)
SarahBonn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Er ist endlich da
12.11.2014 um 13:21:34
 
Huhu,

mein Mann ist nun endlich seit Samstag in seinem neuen Zuhause, bisher gefällt es ihm hier ganz gut, vorallem das wetter gefällt ihm Durchgedreht

Wir haben ihn gleich am Montag im Einwohnermeldeamt angemeldet und Dienstag war ich bei der Krankenversicherung. Bei der Sparkasse waren wir auch schon, aber um ein Konto zu eröffnen braucht er seinen Aufenthaltstitel den ich ja vom Ausländeramt bekomme. Habe auch im Ausländeramt angerufen und nach einem Termin gebeten, nun habe wir erst einen Termin für den 16.12 bekommen! Schockiert/Erstaunt

Wir läuft das denn jetzt mit den Sozialleistungen? Ohne Aufenthaltstitel können wir da wohl nicht viel machen oder??
Leider erreiche ich heute niemanden per Telefon sonst würde ich mal nachfragen. Wir machen uns natürlich jetzt sorgen wie wir von meinem bisschen Geld um die runden kommen sollen.  unentschlossen

Hat jemand ahnung davon und kann weiter helfen? Können wir auch ohne den Aufenthaltstitel und ohne Konto schon Sozialleistungen beantragen?

lg

Daddys' Änderung:
Eher eine Frage des Sozial- denn des Aufenthaltsrechts... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 12.11.2014 um 13:35:26 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 12.11.2014 um 14:02:56
 
Er beantragt sofort alles und schreibt jeweils dazu: Aufenthaltstitel ist beantragt und wird nachgereicht. Dann gilt der Antrag, sobald der AT da ist (das wäre bei Antrag am 16.12. vermutlich Ende Januar) rückwirkend. Eventuell müsst Ihr bis dahin durchhalten und bekommt dann Sozialleistungen rückwirkend im Februar für Dezember bis Februar ausgezahlt.
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SarahBonn
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Antwort #2 - 12.11.2014 um 14:15:18
 
vielen dank für die schnelle antwort.

Soll er denn jetzt ALG2 oder  SGB XII  beantragen?
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Aras
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Antwort #3 - 12.11.2014 um 14:32:48
 
Selbst wenn er nicht erwerbsfähig wäre, wird er in deine Bedarfsgemeinschaft aufgenommen.

Also Veränderungsmitteilung an dein Jobcenter, dass du jetzt deinen Ehemann in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen hast.

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/m...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SarahBonn
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Antwort #4 - 12.11.2014 um 14:39:02
 
das heisst also das er dann auch alg2 beantragen muss?
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Antwort #5 - 12.11.2014 um 14:47:14
 
Du erhälst ALG 2?
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Antwort #6 - 12.11.2014 um 14:54:03
 
ich bekomme noch bis zum 04.12 Arbeitslosengeld und Alg2 Aufstockend.
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Aras
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Antwort #7 - 12.11.2014 um 15:07:17
 
Also musst du eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter abgeben. Ihr kriegt nicht getrennt Sozialleistungen.

Also gleich erledigen.
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Antwort #8 - 12.11.2014 um 18:52:09
 
Okay, dann wird das gleich morgen gemacht, danke
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Antwort #9 - 12.11.2014 um 22:14:25
 
Und nicht abwimmeln lassen! "Kommen Sie wieder, wenn drei Monate um sind" oder "Kommen Sie wieder, wenn er die Karte hat" sind die beliebtesten Tricks, um Geld zu sparen.

Schriftlicher Antrag / Veränderungsmitteilung, schriftlicher Bescheid, keine Diskussion.
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SarahBonn
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Antwort #10 - 13.11.2014 um 00:32:45
 
aber was beantrage ich denn für ihn?

das ganz normale alg 2?
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Antwort #11 - 13.11.2014 um 08:47:50
 
Ich wiederhole mich:

Du machst eine Veränderungsmitteilung.
Dieses Formular ausfüllen:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/m...

Das kriegst du auch beim Jobcenter. Du gehst dorthin und sagst:
"Können Sie mir bitte Formular VÄM geben?"

Dann füllst du Formular VÄM aus.

Dann gibst du das Formular VÄM ab und bittest um eine Empfangsbestätigung.

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Antwort #12 - 13.11.2014 um 11:53:20
 
ja ja das habe ich ja verstanden, aber ich rede von meinem Mann!
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Antwort #13 - 13.11.2014 um 12:18:41
 
Er muss keinen separaten Antrag stellen.
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Antwort #14 - 13.11.2014 um 12:56:40
 
Aras schrieb am 13.11.2014 um 12:18:41:
Er muss keinen separaten Antrag stellen.


Es wäre zur Vermeidung etwaiger Problem aber sinnvoll und auch nicht schädlich, wenn irgendwo noch deutlich macht, dass er auch "Leistungen" beantragt (nicht nötig, diese genauer zu spezifizieren) und diesen Satz auch selbst unterschreibt. Das macht keine Mühe und hat keine Nachteile.
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