Guten Tag,
der Einbürgerungsantrag meines Mannes ist gerade für uns überraschend nicht direkt positiv beschieden worden. Es wäre schön wenn uns jemand hier aufklären könnte inwiefern das erwartbar war.
Situation: Ich bin Deutsche, mein Mann EU-Ausländer. Er ist seit 2007 in D (also noch keine 8 Jahre) und hat seither hier gearbeitet (ca. 80 Beitragsmonate, paar Monate ALG1, nie ALG2). Er war zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter (wissMA) an einer Forschungseinrichtung und wurde hier in D zum Dr. rer. nat. promoviert. Seit ca. 1,5 Jahren arbeitet er an einer anderen Forschungseinrichtung, aber immer noch im öffentlichen Dienst (öD). Diese Stelle ist befristet bis März 2015. Ich selbst bin ebenfalls im öD als wissMA nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschäftigt -- also ebenfalls befristet. Die befristeten Verträge sind alle schon mal verlängert worden.
Im Schreiben der zuständigen Ausländerbehörde zum Einbürgerunsantrag nach §9
StAG steht nun, dass ein befristeter Vertrag (in dem Fall zwei) nicht geeignet sei eine Prognose über die Unterhaltsfähigkeit zu geben. Das könnte geheilt werden durch Aussagen des Arbeitgebers, die im Wesentlichen eine baldige unbefristete Beschäftigung ankündigen. Gerade das gibt es aber an (öffentlichen) Forschungseinrichtungen so gut wie gar nicht (Ausnahme: Professoren). Eine solche Bestätigung können wir, auch nach in Aussicht gestellter, wieder befristeter, Vertragsverlängerung nicht erbringen. Daher ist das vorliegende Schreiben zunächst gleichbedeutend mit einer Ablehnung -- ihm wird die Staatsangehörigkeit verwehrt.
Uns hat das überrascht.
1. In der
VvW zur Beurteilung der Unterhaltsfähigkeit (8.1.1.4) liest man folgenden Absatz:
Zitat:Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten.
Mein Mann ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet zur Zeit (befristet) im Wissenschaftsmanagement. Ich selbst bin (fast fertig) promovierte Wirtschaftsinformatikerin was auch aus den eingereichten Unterlagen hervorging. Man mag nun sagen, dass wir den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt hätten einreichen sollen wo zumindest die Befristungen noch länger laufen -- aber unsere Erwartung war doch, dass jede Prognose zur Unterhaltsfähigkeit ausgesprochen positiv würde ausfallen müssen. Falsch gedacht?
2. Sollte es wirklich der Fall sein, dass forschende Akademiker (Doktoranden, Post-Docs) es besonders schwer haben sich einzubürgern weil sie durch Stellenpolitik und Wissenschaftszeitvertragsgesetz überwiegend nur befristete Stellen haben? Es erscheint widersinnig, dass hier die Hürden höher sind als für (ich möchte keinen beleidigen) ungelernte, aber unbefristet beschäftigte Jobber.
3. Sehe ich richtig, dass eine längere Aufenthaltszeit (--> Anspruchseinbürgerung nach §8) nichts geändert hätte weil die Anforderungen an die Unterhaltsfähigkeit die gleichen sind?
Sind für jede Erhellung dankbar.
C.