Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht (Gelesen: 1.602 mal)
chuchino
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 15

,, Germany
,
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht
27.10.2014 um 18:51:01
 
Hallo zusammen,

heute muss ich wieder einmal euren geschätzen Rat einholen. Folgendes zu unserer familiären Situation:

Ehemann (ich): Deutsch
Ehefrau: Deutsch und Kubanisch nach Einbürgerung
Tochter (11 J.): Deutsch

Die Geburt unserer Tochter war vor der Einbürgerung meiner Ehefrau.

Unsere Tochter ist an der Kubanischen Botschaft nicht registriert als Kind einer Kubanischen Staatsangehörigen. Urlaub in Kuba war immer mit "normalem" Touristenvisum für mich und meine Tochter möglich. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass unsere Tochter seit Geburt "automatisch" auch die Kubanische Staaatsangehörigkeit hat. Nun bin ich auf einen Passus auf der Homepage der Kubanischen Botschaft gestoßen:
--------------
Zur Frage der kubanischen Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder eines kubanischen Staatsbürgers

Entsprechend den in Kuba geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Erwerb der kubanischen Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder eines kubanischen Elternteils nicht von vornherein gegeben (Dekret 358/44 zur Verfassung der Republik Kuba).

Von diesen Personen bzw. ihren gesetzlichen Vertretern kann ein entsprechender Antrag auf den Erwerb der kubanischen Staatsbürgerschaft (und nachfolgend die Ausstellung eines kubanischen Passes) nur in Kuba selbst unter der Voraussetzung gestellt werden, dass eine ständige Wohnsitznahme des Kindes in der Republik Kuba für mindestens drei Monate erfolgt.

Ungeachtet dessen kann ein kubanischer Bürger im Ausland die Geburt seines Kindes im Hinblick auf einen möglichen späteren Erwerb der kubanischen Staatsbürgerschaft für dieses Kind im zuständigen kubanischen Konsulat anzeigen, ohne dass sich daraus besondere Rechte und Verpflichtungen ergeben.

Für dieses Vorgehen ist die auf Regierungsebene vorbeglaubigte internationale Geburtsurkunde des Kindes notwendig. Formblatt für die persönlichen Daten des Kindes und der Eltern liegt im Konsulat vor. Die Registrierung zusammen mit der internationalen Geburtsurkunde, die vom Konsulat nach Kuba gesandt wird, kann nur in dem Konsulat durchgeführt werden, in dem der kubanische Elternteil eingeschrieben ist.

Zur Einreise des Kindes in Kuba benötigt dieses ein deutsches Reisedokument zur Visumerteilung.
-------------
Nun zu meiner Frage: Es handelt sich bei dieser Kubanischen Staatsangehörigkeit für meine Tochter quasi um eine "auf Antrag". Besteht hier die Gefahr, dass die Deutsche verloren geht, wenn diese "auf Antrag angenommen" wird oder ist sie eigentlich doch Kubanerin ab Geburt mit lediglich seltsamen Regelungen in Kuba.

Vielen Dank.
Michael   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht
Antwort #1 - 27.10.2014 um 19:30:10
 
§§ 25 I und 19 StAG: Solange das Kind minderjährig ist, führt ein solcher Erwerb auf Antrag nicht zum Verlust der dt. StAng.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht
Antwort #2 - 27.10.2014 um 22:54:29
 
chuchino schrieb am 27.10.2014 um 18:51:01:
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass unsere Tochter seit Geburt "automatisch" auch die Kubanische Staaatsangehörigkeit hat.

Dann müsste das Kind allerdings auch mit einem kubanischen Pass in Kuba ein- und ausreisen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema