dim4ik schrieb am 27.10.2014 um 16:34:47:Du musst Dich nicht zwingend konsularisch anmelden. Allerdings muss Du die so genannte Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland einholen. Dies kann man auch übers Konsulat tun, man muss dafür nicht in die Ukraine und gar nicht auf die Krim reisen.
Die Krim gehört nach wie vor der Ukraine, ist aber von Russland besetzt (annexiert).
Ich war im Konsulat in München. Da wurde mir Folgendes gesagt:
1. Ich muss mich konsularisch registrieren.
2. Dafür muss ich die Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland einholen.
3. Diese Genehmigung kann ich nur in der Migrationsbehörde auf der Krim bzw. in Cherson bekommen.
4. Um diese Genehmigung zu bekommen, brauche ich Bescheinigungen von meinen früheren Arbeitgeber, Finanzamt, Eltern und viele andere Dokumente, die ich nur auf der Krim bekommen kann..
Ich habe die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit beantragt, weil Krim eben von Russland anexiert wurde und es ist deswegen unzumutbar meine ukranische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Hat jemand Erfahrungen damit?