Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner (Gelesen: 4.362 mal)
culebra
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
27.10.2014 um 16:15:23
 
Hallo zusammen,

ich habe Folgendes Problem. Ich wohne seit 8 Jahren in Deutschland und will mich einbürgern lassen. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Das einzige Problem ist meine ukrainische Staatsangehörigkeit. Das Konsulat in München verweigert die Annahme der Unterlagen, da ich nicht konsularisch registriert bin. Um diese Registrierung zu bekommen muss ich auf der Krim reisen (ich kommen von der Krim). Das Problem ist nun, dass Krim zu Russland gehört. Hat jemand ähnliches Problem? Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #1 - 27.10.2014 um 16:34:47
 
Du musst Dich nicht zwingend konsularisch anmelden. Allerdings muss Du die so genannte Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland einholen. Dies kann man auch übers Konsulat tun, man muss dafür nicht in die Ukraine und gar nicht auf die Krim reisen.

Zitat:
Das Problem ist nun, dass Krim zu Russland gehört.

Die Krim gehört nach wie vor der Ukraine, ist aber von Russland besetzt (annexiert).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.209

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #2 - 27.10.2014 um 17:11:12
 
Falls Du in die Ukraine reist: Es gibt im Süden einen Behörde, die für ehemalige Krim-Bewohner zuständig ist und alles erledigt, was die Behörden auf der Krim unter Besatzung nicht erledigen dürfen. Du musst also nicht auf die Krim, sondern nur fast. Das müsstest Du aber schnell rausfinden können.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #3 - 27.10.2014 um 17:12:25
 
culebra schrieb am 27.10.2014 um 16:15:23:
Um diese Registrierung zu bekommen muss ich auf der Krim reisen (ich kommen von der Krim). Das Problem ist nun, dass Krim zu Russland gehört.


Vielleicht hilft dir das weiter:
http://dmsu.gov.ua/informatsiya-dlya-krimchan
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
culebra
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #4 - 27.10.2014 um 17:55:00
 
dim4ik schrieb am 27.10.2014 um 16:34:47:
Du musst Dich nicht zwingend konsularisch anmelden. Allerdings muss Du die so genannte Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland einholen. Dies kann man auch übers Konsulat tun, man muss dafür nicht in die Ukraine und gar nicht auf die Krim reisen.

Die Krim gehört nach wie vor der Ukraine, ist aber von Russland besetzt (annexiert).


Ich war im Konsulat in München. Da wurde mir Folgendes gesagt:

1. Ich muss mich konsularisch registrieren.
2. Dafür muss ich die Genehmigung zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland einholen.
3. Diese Genehmigung kann ich nur in der Migrationsbehörde auf der Krim bzw. in Cherson bekommen.
4. Um diese Genehmigung zu bekommen, brauche ich Bescheinigungen von meinen früheren Arbeitgeber, Finanzamt, Eltern und viele andere Dokumente, die ich nur auf der Krim bekommen kann..

Ich habe die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit beantragt, weil Krim eben von Russland anexiert wurde und es ist deswegen unzumutbar meine ukranische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Hat jemand Erfahrungen damit?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #5 - 27.10.2014 um 18:14:07
 
Geschenkt wird die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit nicht. Du hast ja schon den Weg aufgezeigt und den musst du erstmal probieren. Erst wenn du nicht weiterkommst, und die Ausländerbehörde mit dem Auswärtigen Amt Druck auf die Ukraine gemacht hat und es nichts gebracht hat, kannst du unter HvM eingebürgert werden.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #6 - 27.10.2014 um 18:23:09
 
culebra schrieb am 27.10.2014 um 17:55:00:
3. Diese Genehmigung kann ich nur in der Migrationsbehörde auf der Krim bzw. in Cherson bekommen.

4. Um diese Genehmigung zu bekommen, brauche ich Bescheinigungen von meinen früheren Arbeitgeber, Finanzamt, Eltern und viele andere Dokumente, die ich nur auf der Krim bekommen kann..

Cherson liegt nach meiner Kenntnis weitab von den russisch besetzten Gebieten, stellt also kaum ein Problem dar.

Die anderen Angelegenheiten kann man sicher auch auf postalischen Wege erledigen, zumindest sollte man es erst einmal versuchen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
culebra
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #7 - 27.10.2014 um 18:49:46
 
Aras schrieb am 27.10.2014 um 18:14:07:
Geschenkt wird die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit nicht. Du hast ja schon den Weg aufgezeigt und den musst du erstmal probieren. Erst wenn du nicht weiterkommst, und die Ausländerbehörde mit dem Auswärtigen Amt Druck auf die Ukraine gemacht hat und es nichts gebracht hat, kannst du unter HvM eingebürgert werden.


Und wie kann ich dann deutschen Behörden beweisen, dass ich das versucht habe? Ein Flugticket in die Ukraine zu zeigen? Hat jemand Erfahrungen mit Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #8 - 27.10.2014 um 18:55:16
 
Na du wirst ja korrespondenz, aktenzeichen, durchschläge und andere Dokumente produzieren und bekommen. Diese dokumentieren dann dein Bemühen. Ein flugticket beweist nix.
Und dass du dich nicht korrekt abgemeldet hast, ist ja dir zuzuschreiben.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #9 - 27.10.2014 um 22:12:58
 
culebra schrieb am 27.10.2014 um 17:55:00:
1. Ich muss mich konsularisch registrieren.

Das ist keine Pflicht (auch wenn das Konsulat oft das Gegenteil behauptet).

culebra schrieb am 27.10.2014 um 17:55:00:
3. Diese Genehmigung kann ich nur in der Migrationsbehörde auf der Krim bzw. in Cherson bekommen.

Nein, das geht auch am Konsulat, guckst Du hier:
http://munich.mfa.gov.ua/ua/consular-affairs/services/domicile

culebra schrieb am 27.10.2014 um 17:55:00:
4. Um diese Genehmigung zu bekommen, brauche ich Bescheinigungen von meinen früheren Arbeitgeber, Finanzamt, Eltern und viele andere Dokumente, die ich nur auf der Krim bekommen kann..

Das stimmt, dass die genannten Unterlagen nur in der Ukraine ausgestellt werden. Allerdings könnte das jemand für Dich tun, wenn er eine Vollmacht von Dir hätte. Diese kann man auch am Konsulat ausstellen, empfohlen wird aber eine durch einen ukrainischen Notar ausgestellte Vollmacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #10 - 28.10.2014 um 00:19:15
 
dim4ik schrieb am 27.10.2014 um 22:12:58:
Das stimmt, dass die genannten Unterlagen nur in der Ukraine ausgestellt werden. Allerdings könnte das jemand für Dich tun, wenn er eine Vollmacht von Dir hätte. Diese kann man auch am Konsulat ausstellen, empfohlen wird aber eine durch einen ukrainischen Notar ausgestellte Vollmacht.


Und was macht man wenn sich frühere Arbeitgeber, ehemaliges Finanzamt und Eltern auf der Krim befinden? Auf der Krim gibt es keine ukrainischen Behörden mehr.
Vielleicht doch mal in Kherson nachfragen was in so einem Spezialfall nötig ist. Das Konsulat kennt sich scheinbar nicht aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung für einen ehemaligen Krim-Bewohner
Antwort #11 - 28.10.2014 um 06:53:37
 
mgb schrieb am 28.10.2014 um 00:19:15:
frühere Arbeitgeber

Wenn die TS in den letzten fünf Jahren nicht in der UA gearbeitet hat (wovon ich ausgehe), wird kein Nachweis benötigt.
Für den Rest würde ich mich auch an den Migrationsdienst in Kherson wenden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema