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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht
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Beitrag begonnen von chuchino am 27.10.2014 um 18:51:01

Titel: Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht
Beitrag von chuchino am 27.10.2014 um 18:51:01
Hallo zusammen,

heute muss ich wieder einmal euren geschätzen Rat einholen. Folgendes zu unserer familiären Situation:

Ehemann (ich): Deutsch
Ehefrau: Deutsch und Kubanisch nach Einbürgerung
Tochter (11 J.): Deutsch

Die Geburt unserer Tochter war vor der Einbürgerung meiner Ehefrau.

Unsere Tochter ist an der Kubanischen Botschaft nicht registriert als Kind einer Kubanischen Staatsangehörigen. Urlaub in Kuba war immer mit "normalem" Touristenvisum für mich und meine Tochter möglich. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass unsere Tochter seit Geburt "automatisch" auch die Kubanische Staaatsangehörigkeit hat. Nun bin ich auf einen Passus auf der Homepage der Kubanischen Botschaft gestoßen:
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Zur Frage der kubanischen Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder eines kubanischen Staatsbürgers

Entsprechend den in Kuba geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Erwerb der kubanischen Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder eines kubanischen Elternteils nicht von vornherein gegeben (Dekret 358/44 zur Verfassung der Republik Kuba).

Von diesen Personen bzw. ihren gesetzlichen Vertretern kann ein entsprechender Antrag auf den Erwerb der kubanischen Staatsbürgerschaft (und nachfolgend die Ausstellung eines kubanischen Passes) nur in Kuba selbst unter der Voraussetzung gestellt werden, dass eine ständige Wohnsitznahme des Kindes in der Republik Kuba für mindestens drei Monate erfolgt.

Ungeachtet dessen kann ein kubanischer Bürger im Ausland die Geburt seines Kindes im Hinblick auf einen möglichen späteren Erwerb der kubanischen Staatsbürgerschaft für dieses Kind im zuständigen kubanischen Konsulat anzeigen, ohne dass sich daraus besondere Rechte und Verpflichtungen ergeben.

Für dieses Vorgehen ist die auf Regierungsebene vorbeglaubigte internationale Geburtsurkunde des Kindes notwendig. Formblatt für die persönlichen Daten des Kindes und der Eltern liegt im Konsulat vor. Die Registrierung zusammen mit der internationalen Geburtsurkunde, die vom Konsulat nach Kuba gesandt wird, kann nur in dem Konsulat durchgeführt werden, in dem der kubanische Elternteil eingeschrieben ist.

Zur Einreise des Kindes in Kuba benötigt dieses ein deutsches Reisedokument zur Visumerteilung.
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Nun zu meiner Frage: Es handelt sich bei dieser Kubanischen Staatsangehörigkeit für meine Tochter quasi um eine "auf Antrag". Besteht hier die Gefahr, dass die Deutsche verloren geht, wenn diese "auf Antrag angenommen" wird oder ist sie eigentlich doch Kubanerin ab Geburt mit lediglich seltsamen Regelungen in Kuba.

Vielen Dank.
Michael   

Titel: Re: Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht
Beitrag von Bayraqiano am 27.10.2014 um 19:30:10
§§ 25 I und 19 StAG: Solange das Kind minderjährig ist, führt ein solcher Erwerb auf Antrag nicht zum Verlust der dt. StAng.

Titel: Re: Kubanisches Staatsangerhörigkeitsrecht vs Deutsches Recht
Beitrag von Saxonicus am 27.10.2014 um 22:54:29

chuchino schrieb am 27.10.2014 um 18:51:01:
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass unsere Tochter seit Geburt "automatisch" auch die Kubanische Staaatsangehörigkeit hat.

Dann müsste das Kind allerdings auch mit einem kubanischen Pass in Kuba ein- und ausreisen.

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