Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Besuchsvisum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt. Was nun? (Gelesen: 7.835 mal)
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt. Was nun?
Antwort #15 - 28.10.2014 um 08:09:01
 
DeltaLimaBravo schrieb am 28.10.2014 um 00:34:31:
Wenn auf dem Ablehnungsbescheid lediglich der Punkt "finanzielle Mittel" angekreuzt war, dann ist allerhöchstwahrscheinlich NUR das der Grund.


nein, ist es nicht. Die Kreuzchen werden gar nicht so selten an der falschen Stelle gemacht und im Rahmen einer Remonstration würde sowieso der Antrag in vollem Umfang nochmal geprüft werden, so dass dann natürlich auch andere Ablehnungsgründe genannt werden können. Es macht also überhaupt keinen Sinn, sich auf die finanziellen Mittel zu konzentrieren und alles andere außer Acht zu lassen. Denn die finanziellen Mittel wurden ja zweifelsfrei nachgewiesen durch eine VE (sofern der Antragsteller diese bei der Antragstellung denn auch wirklich dabei hatte und abgegeben hat...)
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt. Was nun?
Antwort #16 - 28.10.2014 um 09:20:34
 
DeltaLimaBravo schrieb am 28.10.2014 um 00:34:31:
Bezieht sich die VE auf den beantragten Besuchszeitraum?

Eine VE ist nicht befristet, die gilt solange, bis der Verpflichtungsnehmer wieder ausreist oder eine AE erteilt wird.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.400

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt. Was nun?
Antwort #17 - 28.10.2014 um 10:20:19
 
Saxonicus schrieb am 28.10.2014 um 09:20:34:
Eine VE ist nicht befristet, die gilt solange, bis der Verpflichtungsnehmer wieder ausreist oder eine AE erteilt wird. 


Und es wird auch nie ein voraussichtlicher Reisezeitraum angegeben, nach dem offenbar gefragt wurde.  Lippen versiegelt

Muß eigentlich jeder vermeintlich ungenaue Ausdruck durch derlei Einwürfe - ob begründet oder nicht - kommentiert werden?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema