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Besuchsvisum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt. Was nun? (Gelesen: 7.781 mal)
Mella1983
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27.10.2014 um 10:02:59
 
hallo, meinem freund wurde der antrag auf ein besuchsvisum abgelehnt. grund dafür wurde auf dem ablehnungsbescheid angekreuzt: finanzielle mittel.

zur info:
alle unterlagen waren vollständig
- verpflichtungserklärung
- krankenversicherung
- arbeitsvertrag
- kontoauszug 1000€
- mietvertrag
- erlaubnis des AG zur freistellung
- ticketreservierung
- dokumente zur beglaubigung des freundschaftsverhältnis (foto, emails)

er hat sich für 90 Tage beworben.

Wie sollten wir nun weiter vorgehen?
ich wäre euch echt dankbar für tips und tricks.
wenn er in widerspruch geht, welche dokumente würde helfen?
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Bayraqiano
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Antwort #1 - 27.10.2014 um 10:11:39
 
Kommt jetzt darauf an:

- Ist auf dem Schreiben nur die Nr. 3 angekreuzt oder auch andere Gründe. Bei vollen 90 Tagen können auch Zweifel an der Rückkehrbereitschaft entstehen.

- Was wurde auf der VE angekreuzt: finanzielle Mittel nachgewiesen oder glaubhaft gemacht? Nichts nachgewiesen?
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Mella1983
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Antwort #2 - 27.10.2014 um 11:54:51
 
hallo, danke für deine antwort.

es wurde nur die 3 angekreuzt.

auf der VE wurde vermerkt dass finanzielle mittel nachgewiesen wurden (durch einkommensnachweis).

wenn es wegen der rückkehrwilligkeit ist, dann sollten die das einem klar machen, dass man sich kümmern kann um noch mehr "beweise" zu organisieren.

der weitere plan ist folgender:

- vom AG nochmal extra dokument besorgen über monatliches einkommen
- extra dokument vom AG, dass der AN unabdingbar ist und nicht ersetzt werden kann und dass der AN nach der rückkehr wieder eingestellt wird (obwohl das auf dem letzten schreiben schon vermerkt wurde)
- vom VE nochmal einen individuellen brief, dass finanziell versorgt ist für alle Tage

Was noch? nochmehr geld aufs bankkonto, trotz VE?

danke euch.
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deerhunter
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Antwort #3 - 27.10.2014 um 12:02:35
 
Versuche mit weniger als 90 Tagen, sind eher erfolgreich! Beim 1. Schengenvisa erstmal mit 3 - 4 Wochen probieren, denn das ist eher glaubhaft. Gerade im Bezug auf Rückkehrbereitschaft!
Um welches Land geht es?
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Mella1983
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Antwort #4 - 27.10.2014 um 12:38:47
 
es geht um indonesien.

kann man die aufenthaltsdauer auch im widerspruch ändern oder muss ein neuer antrag gestellt werden?
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Muleta
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Antwort #5 - 27.10.2014 um 12:42:21
 
Arbeitsfahiger, unverheirateter, kinderloser Mann mit deutscher Freundin? Und ein Job, in dem er auch drei Monate weg kann?

Da wird die Rückkehrwilligkeit kaum positiv geprüft werden können. M.E. praktisch aussichtslos.
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Mella1983
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Antwort #6 - 27.10.2014 um 13:57:31
 
die von der botschaft wissen ja nichts von mir. das haben wir schon so eingefädelt. er hat eine VE bekommen von einem gemeinsamen bekannten und zusätzlich noch 4 weitere einladungsbriefe von anderen deutschen freunden.

wie soll er jetzt weiter vorgehen?
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Antwort #7 - 27.10.2014 um 14:00:54
 
Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 13:57:31:
das haben wir schon so eingefädelt.

Und unsereiner kommt auch niiiiiiemals nicht dahinter.  kopfhau

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Muleta
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Antwort #8 - 27.10.2014 um 14:20:50
 
Muleta schrieb am 27.10.2014 um 12:42:21:
Mann mit deutscher Freundin?

Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 13:57:31:
die von der botschaft wissen ja nichts von mir. das haben wir schon so eingefädelt


das ist so unglaublich naiv... da fällt mir echt nix mehr zu ein.

Was hat denn Dein schlauer Freund geantwortet, als er im Interview gefragt wurde, woher genau er seine Einlader denn alle kennt und warum die sich jetzt plötzlich für ihn einsetzen?

Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 13:57:31:
wie soll er jetzt weiter vorgehen?


es einfach vergessen?
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Mella1983
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Antwort #9 - 27.10.2014 um 14:22:00
 
also ehrlich da muss ich nochmal was dazu sagen. ich als freundin wurde kein einziges mal im visaantrag genannt. die botschaft weiss von mir nix und hat auch keinen anlass verdächtig zu werden. ist gibt nicht mal verdachtsmomente.
er bekam einladungen von erwachsenen männern, einer verheirateten frau und einer universität.
die dt. botschaft kann überhaupt nicht verdächtig werden.

ich denke eher es liegt an der rückkehrwilligkeit. die irgendwie nicht ausreichend glaubhaft ist. und vielleicht tatsächlich an der max visadauer von 90tagen.

kann man also die visadauer in einer remonstration verkürzen?
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reinhard
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Antwort #10 - 27.10.2014 um 15:28:13
 
Ja, er kann bei der Remonstration die Zeit verkürzen.

Allerdings ist eine Rückkehrabsicht glaubwürdig, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder da sein muss. Verkürzen als "Gefälligkeit" für die Entscheider, um das Visum doch zu bekommen, ändern ja erstmal nichts an der Einschätzung, dass ihn nichts in Indonesien hält.

Und zum Verschweigen der Freundin: Trau der Botschaft doch ruhig zu, dass sie nicht komplett blöd sind.
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deerhunter
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Antwort #11 - 27.10.2014 um 17:15:50
 
Das stinkt doch schon jetzt nach Visabetrug! Da hat die Botschaft doch genau richtig gehandelt! Ihr wolltet "unehrlich" an ein Visa kommen und die Botschaft hat das sauber herausbekommen. Bravo!
Da wird sich der "Junge Mann" wohl im Interview verhaspelt haben!
Wen Ihr es das nächste Mal versuchen wollt, seid ehrlich und beantragt 3 Wochen. Dann habt ihr auch eine reelle Chance.....wenn auch niedrig  weinend
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Antwort #12 - 27.10.2014 um 21:51:44
 
Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 11:54:51:
- extra dokument vom AG, dass der AN unabdingbar ist und nicht ersetzt werden kann und dass der AN nach der rückkehr wieder eingestellt wird (obwohl das auf dem letzten schreiben schon vermerkt wurde)


So eine Argumentationskette ist in sich nicht schlüssig. Uabdingbar bedeutet er kann den Arbeitsplatz nicht verlassen.

Ihr habt mit diesem Argument bereits die Begründung für die Ablehnung mitgeliefert. Der Konsularbeamter braucht nur copy and paste zu machen.

Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 14:22:00:
ich als freundin wurde kein einziges mal im visaantrag genannt.


Das Konsulat kann aber 1+1 zusammenzählen. Jemand wird die VE doch wohl beantragt haben?

Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 14:22:00:
er bekam einladungen von erwachsenen männern, einer verheirateten frau und einer universität


.. und vom Osterhasen. Entweder die Reise hat einen Zweck, damit eine Einladung oder das Konsulat wird zurecht annehmen hier wird ein Visagrund konstruiert.

Mella1983 schrieb am 27.10.2014 um 14:22:00:
ich denke eher es liegt an der rückkehrwilligkeit. die irgendwie nicht ausreichend glaubhaft ist. und vielleicht tatsächlich an der max visadauer von 90tagen. 


Es liegt IMHO daran das der Visaantrag in sich in mehreren Punkten nicht schlüssig ist. Da hilft auch eine noch so gute Rückkehrbereitschaft und Verkürzung der Dauer nichts.


Eine VE der Freundin, mit Einladungsschreiben derselben + Antrag auf 2 bis 3 Wochen wäre vielleicht erfolgreich gewesen. Und ein Schreiben des AG das er zwar sehr ungern auf diesen Mann für 3 Wochen verzichtet aber gnädigerweise Urlaub gewährt.




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-Mean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 28.10.2014 um 00:17:10
 
Hi,

also wenn eine Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Leistungsfähigkeit des VE-Gebers vorgelegt wurde, dann kann die AV m.E. nicht Punkt 3 als Ablehnungsgrund im Bescheid anführen. Die finanziellen Mittel wurden durch die VE nachgewiesen !
Am Reisezweck und der Rückkehrbereitschaft hatte der Entscheider ja anscheinend keine Zweifel ... Sonst hätte er auch dies im Bescheid aufgeführt.

Gruß

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DeltaLimaBravo
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Antwort #14 - 28.10.2014 um 00:34:31
 
Wenn auf dem Ablehnungsbescheid lediglich der Punkt "finanzielle Mittel" angekreuzt war, dann ist allerhöchstwahrscheinlich NUR das der Grund.

Mella, hast Du die besagte Verpflichtungserklärung wenigstens in Kopie vor Dir?

Bezieht sich die VE auf den beantragten Besuchszeitraum?


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