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EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht - Ausweisung oder Strafe möglich? (Gelesen: 5.848 mal)
Themen Beschreibung: Darf im Grunde jeder EU-Bürger bleiben?
Märchenprinz
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 27.10.2014 um 12:04:25
 
Ja, denn es ist eine "erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist."
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niederrheiner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 27.10.2014 um 12:06:57
 
dgstein schrieb am 25.10.2014 um 14:23:11:
Anstatt den Obdachlosen triezen zu wollen, wäre es wohl das Beste, karitative Einrichtungen einzuschalten.


Zunächst mal möchte ich mich für die zahlreichen Antworten bedanken.

Zum Thema Soziale Arbeit/karitative Organisationen sei gesagt, dass es natürlich schon diverse Hilfsangebote gegeben hat. Die nützen aber rein gar nichts. Denn in diesem schönen freien Land kann man natürlich auch niemanden zwingen, Hilfe anzunehmen.

Viele Grüße
niederrheiner
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niederrheiner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 27.10.2014 um 12:15:20
 
Märchenprinz schrieb am 27.10.2014 um 12:04:25:
Ja, denn es ist eine "erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist."


...dann hat er ja eine OWi. begangen, da er das Gewerbe nicht angemeldet hat. Oder?
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 27.10.2014 um 22:18:15
 
niederrheiner schrieb am 27.10.2014 um 12:15:20:
...dann hat er ja eine OWi. begangen, da er das Gewerbe nicht angemeldet hat. Oder? 


Und dann? Was hast du damit gewonnen?

Das wichtige ist ... planmäßig und dauer..

Grundsätzlich gehen Behörden von der Nichtgewerbmäßigkeit der Bettelei aus, weil anderes sehr schwer nachzuweisen ist.

Übrigens, falsche Verdächtigung ist eine Straftat, im Gegensatz zu Obdachlossein.

siehe §165 StGB
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #19 - 28.10.2014 um 01:22:25
 
grisu1000 schrieb am 27.10.2014 um 22:18:15:
...
Übrigens, falsche Verdächtigung ist eine Straftat, im Gegensatz zu Obdachlossein.

siehe §165 StGB


Hallo,

da aber ein Tatbestandsmerkmal lautet: "wider besseres Wissen", scheint mir dieser Hinweis hier etwas weit hergeholt. Im Übrigen § 164 StGB.
Just my 2 cents.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #20 - 28.10.2014 um 07:53:09
 
Na man kann schon in gewisser Weise gegen deinen Verwandten agieren. Z.B. die Leute darüber aufklären, dass man diesem Bettler kein Geld geben soll oder dass man ihn von seinen Schlafstätten vertreiben lässt. Oder wenn er in der Öffentlichkeit uriniert, dann fotografieren und dem Ordnungsamt zustecken.

Irgendwann wirds ihm auch zu blöd. Außerdem steht der Winter vor der Tür. Bzw. Weihnachten. Es wird also ungemütlicher. Aber zu Weihnachten werden die Menschen spendabler...

Also wenn ihr eine kleine Gemeinde seid, dann kann es schon ausreichen die Gemeindemitglieder zu sensibilisieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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