Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 17:36:36:alsobilderorginal.. kopie von meiner frau den pass wo steht dassie 3 monate bei mir in marokko gewesen ist....auflüge zbfahrkarten??flugticket???in ein caffee qwitungen so denke ich malwürde dasdoch beweissen
Hat sich die Ehefrau in DEU abgemeldet? Wenn nein, könnte die
ABH davon ausgehen, das der Aufenthalt in Marrokko nur dem Zwecke dient eine Lebensgemeinschaft zeitweise zu leben um eine Visum zu ermöglichen. Der Scheinehverdacht wäre damit
IMHO nicht entkräftet weil die Ehe nicht nachaltig und langfristig gelebt wird.
reinhard schrieb am 18.10.2014 um 16:19:41:Deine Frau sollte also der Ausländerbehörde dann mitteilen, wo sie ist und wie sie erreichbar ist.
Am besten bei deiner Adresse in Marrokko. Weil ihr ja zusammen lebt.
reinhard schrieb am 18.10.2014 um 18:06:27:Deine Frau ihre Unterlagen bei der Ausländerbehörde.
Warum dass denn, sie lebt ja in Marrokko
Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 18:25:27:1 / wie lange kann es dauernnach den antragzu stellen für dasvisum??
eher länger, man wird aufgrund des rechtskräftigen Urteils genau prüfen.
Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 18:25:27:2 /können sie noch mal ablehnen??
ja, immehin hat ein deutsches Gericht festgestellt, das eine Verdacht auf Scheinehe vorliegt.