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Frage zum Aufenthalt (Gelesen: 1.376 mal)
sam2203
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.10.2014 um 10:34:21
 
hi und hallo an alle hier.
Ich erkläre einmal kurz meine Situation und hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen:

Ich bin mit einem Mann zusammen der gebürtiger Pakistani ist. Er hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Spanien. Jetzt zum Problem. Ich bekomme demnächst ein Kind von ihm. Ich will so gerne das er nach Deutschland kommt und wir das Kind gemeinsam groß ziehen. Er darf ja für 3 Monate einreisen, soweit ich weiß. Das will er auch tun. Jedenfalls zur Geburt und die Zeit danach.
Aber was können wir tun, damit er für immer hier bleiben und auch arbeiten darf?
Es wäre schön, wenn ihr schnellstmöglich helfen könntet, da wir ja leider nicht mehr viel Zeit haben.

LG sam2203
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 24.10.2014 um 10:43:26
 
Vaterschaftsanerkennung machen (am besten in D) und zwar am besten schon vor der Geburt.

Dann einen Nachzug zum deutschen(?) Kind beantragen und dafür eine (befristete) AE erhalten, mit der dann auch gearbeitet werden darf. Es könnte aber sein, dass die spanische Aufenthaltsgenehmigung dann irgendwann erlischt. Käme aber auch darauf an, was *genau* er da in Spanien für ein Aufenthaltsdokument hat.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 24.10.2014 um 10:45:58
 
Ihr geht zunächst zusammen zum Jugendamt, er erkennt die Vaterschaft an, Du stimmst zu.

Dann regelt er das mit den 90 Tagen pro Halbjahr so, dass er in der letzten Phase der Schwangerschaft hier ist, um Dich zu unterstützen.

Nach der Geburt meldet er sich hier an, und Ihr geht Ihr zu Dritt zur Ausländerbehörde, er beantragt eine Aufenthaltserlaubnis für sein deutsches Kind. Dazu braucht ihr nicht nur ein Kind, sondern auch eine Geburtsurkunde. Wegen der spanischen Karte braucht er kein Visum.
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sam2203
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.10.2014 um 11:19:00
 
Wo soll er sich anmelden? Beim Einwohnermeldeamt? Geht das denn einfach so?

90 Tage pro Halbjahr? Ist das nicht eigentlich für 1 Jahr gemeint?

Kann er den Antrag wirklich hier in Deutschland stellen? Hab bis jetzt immer gelesen, das er in Spanien den Antrag auf Familienzusammenführung stellen muss.

Welche Unterlagen würden wir benötigen um hier diesen Antrag stellen zu können?
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 24.10.2014 um 11:26:20
 
sam2203 schrieb am 24.10.2014 um 11:19:00:
90 Tage pro Halbjahr? Ist das nicht eigentlich für 1 Jahr gemeint?


nein, 90 Tage in den jeweils letzten 180 Tagen. Es gilt nicht das kalendarische "Halbjahr" (also nicht 01.01. - 30.06. sondern immer taggenau vom aktuellen Tag aus zurückgerechnet).

sam2203 schrieb am 24.10.2014 um 11:19:00:
Kann er den Antrag wirklich hier in Deutschland stellen? Hab bis jetzt immer gelesen, das er in Spanien den Antrag auf Familienzusammenführung stellen muss.


beantragen kann er alles - die Frage ist, ob es auch Erfolg hat oder ggf. unangenehme Nebenfolgen. In der Praxis machen das viele Menschen genau so, wie reinhard gesagt hat und die meisten Behörden akzeptieren es auch. Juristisch korrekt ist es aber nicht und es könnte, wenn eine Behörde dabei doch nicht mitspielt, richtig Ärger geben. Mit einem Visumsantrag bei einer deutschen AV in Spanien wäre er dagegen immer auf der richtigen Seite.

sam2203 schrieb am 24.10.2014 um 11:19:00:
Welche Unterlagen würden wir benötigen um hier diesen Antrag stellen zu können?


Für die Antragstellung reicht es, sich klar und deutlich zu äußern, obwohl ein schlichtes Blatt Papier mit einem kurzen Text wohl sicherer wäre. Damit die Behörde den Antrag auch in Eurem Sinne bearbeiten und entscheiden kann: Reisepass von ihm, spanische AE, Geburtsurkunde des Kindes mit ihm als Vater drin und evtl. eine Meldebescheinigung von ihm (bei manchen ABH wird die Anmeldung von Ausländern auch gleich bei der ABH erledigt - dann braucht man das natürlich nicht nochmal extra machen).
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