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Besuchs- oder Sprachvisum für Freund aus Indien? (Gelesen: 2.754 mal)
Julley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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08.10.2014 um 22:03:20
 
Liebes Forum,

ich habe die Infos auf dieser Seite und im Forum gelesen, bin aber trotzdem noch unsicher, wie wir am besten vorgehen sollen.
Seit gut einem Jahr habe ich einen Freund in Indien, deutlich jünger als ich – trotzdem, es ist eine ernstgemeinte Beziehung.
Ich arbeite festangestellt in Deutschland, er hat seit vielen Jahren eine Festanstellung bei einer Reiseagentur in Indien.
Wir haben uns bisher mehrmals in Indien getroffen und im Frühjahr wurde er von einer österreichischen Partneragentur für 2,5 Monate zum Deutschlernen und Kulturaustausch nach Österreich eingeladen. Das war bereits geplant, bevor wir uns kennenlernten und kein Problem ein Schengenvisum zu bekommen, da die Agentur des öfteren Guides aus aller Welt einlädt.
Für uns hatte das den Vorteil, dass er mich auch 3 Wochen in Deutschland besuchen und mein Leben hier und Freunde und Familie kennenlernen konnte.
Zuletzt war ich wieder für 3 Wochen dort, aber bei 6 Wochen Jahresurlaub ist die Zeit, die ich aktuell in Indien verbringen kann, begrenzt.
Wie es mit unserer Beziehung weitergeht ist noch offen, wir haben schon mal über Heirat gesprochen, finden das aber beide im Moment noch zu früh. Außerdem ist auch noch unklar, wo ein gemeinsames Leben stattfinden könnte, da wir beide einen Beruf je nur im Heimatland haben.
Daher würden wir uns gerne weiter erstmal gegenseitig besuchen.
Da er im Himalaya wohnt und arbeitet und dort in den Wintermonaten kaum Touristen sind, könnte er problemlos 3 Monate im kommenden Winter bei mir verbringen. Mit seinem Chef ist das schon besprochen. Unser Idee wäre, dass er hier während der Zeit einen Deutschkurs belegt. Er könnte seine in Österreich erworbenen Kenntnisse (Level B1) ausbauen. Das macht Sinn, da seine Agentur in Indien fast ausschließlich mit deutschsprachigen Gästen arbeitet, außerdem hätte er hier etwas zutun, da ich ja tagsüber arbeite.

Also was nun tun? Lügen wollen wir natürlich nicht.
Beantragt er ein 'normales' Besuchsvisum mit Einladung durch mich – diese finanzielle Erklärung ist kein Problem-, oder ist dafür der Zeitraum zu lang? Und diese ungünstige Konstellation jung, ledig, kinderlos, armes Land....?
Ist es glaubhaft, dass er zurückkehren wird?
Er hatte ja auch schon ein Schengenvisum und ist zurückgekehrt.
Oder beantragt er ein Sprachvisum (ohne unsere Beziehung zu erwähnen)? Der Kurs geht über 8 Wochen, dann könnte er wohl nur kürzer hier sein.
Und was braucht er dann, um seine Unterkunft nachzuweisen? Komme ich da nicht wieder ins Spiel, da er natürlich bei mir wohnen wird?

Ich kenne auch die Ratschläge, besser die Beziehung nicht zu erwähnen, aber nach dem Lesen der Beiträge hier, bin ich nicht mehr sicher, ob wir nicht für den Antrag alles so sagen sollten, wie es ist – Besuch bei mir plus Deutschkurs.
Was meint ihr?
Freue mich auf eure Hilfe!
Danke!
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reinhard
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Antwort #1 - 09.10.2014 um 11:03:51
 
Er kann das nur beantragen, vielleicht mit einem Begleitbrief (Saisonarbeit, deutsche Touristen) alles gut begründen, und dann gucken, ob er Erfolg hat. Bei Rückkehrabsicht hängt viel vom persönlichen Eindruck ab, da kann man in einen Forum keine Prognose abgeben.
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Julley
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Antwort #2 - 10.10.2014 um 08:23:05
 
Von der Sprachschule habe ich inzwischen erfahren, dass man ein Sprachvisum gar nicht für so einen kurzen Kurs beantragen kann, sondern erst für Aufenthalte > 3 Monate, aber das ist aufgrund seiner Arbeit zu lang.
Außerdem sagten sie, dass die 'kurzen' Kurse für Inder oft abgelehnt werden, selbst für Ärzte aus Indien.
Das ist alles nicht sehr ermutigend Griesgrämig

Also muss er jetzt sowieso ein Touristen-/Besuchsvisum beantragen.
Hat jemand Erfahrung mit diesen kurzen Sprachkursen < 3 Monate?
Oder mit einem Besuchsvisum von privat für einen Inder?

Und weiter ist meine Frage, wie weißt er seine Unterkunft hier nach? Reicht dazu meine Verpflichtungserklärung?
In der Checkliste für vorzulegende Dokumente der Botschaft in Indien steht das als extra Punkt/Dokument.

@Reinhard,
verstehe ich dich richtig, dass du meinst beantragen incl. Beziehung zu mir?

Danke und Grüße  Smiley
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reinhard
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Antwort #3 - 10.10.2014 um 16:16:02
 
Beantragen mit wahrheitsgemäßen Angaben.

Natürlich darf er während des Besuchs einen Sprachkurs machen. Ein D-Visum für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten zu beantragen, ist für ihn zu lang.

Drunter gibt es eben das C-Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, das die Botschaft alleine entscheidet. Da sollte er nur die Wahrheit sagen, warum er fährt und warum er zurück kehrt.
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Julley
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Antwort #4 - 11.10.2014 um 12:41:48
 
Wir werden es dann wohl so versuchen,
die Beziehung nicht anzugeben, scheint auch nicht erfolgsversprechender zu sein

s. Beitrag: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1412946923

obwohl das Ausländeramt dazu geraten hat, die Beziehung nicht anzugeben ??!!  hä?
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Julley
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Antwort #5 - 19.12.2014 um 19:41:46
 
Es hat tatsächlich geklappt!! 
Alles so gesagt wie es ist, am Montag war alles bei der Botschaft und heute schon hat er das Visum für 3 (!) Monate bekommen!
Ich hätte nicht gedacht dass das so schnell geht, und auch ohne Interview.
Danke an dies Forum, die ganzen Beiträge und Erfahrungen anderer haben uns wirklich geholfen!
Schöne Weihnachten  Smiley  Smiley  Smiley
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