Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Visaantrag ablehnt ... was nun? (Gelesen: 6.588 mal)
Wolfgang1962
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Fürth, Germany
Fürth
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visaantrag ablehnt ... was nun?
10.10.2014 um 15:15:23
 
Hallo zusammen.

in dieser Woche ist der Visaantrag von meiner Bekannten vom Konsulat in Novosibirsk ablehnt worden. Das Visum war beantrag für den Zeitraum vom 30.10.2014 bis zum 15.04.2014. Die erste Einreise sollte vom 31.10.2014 bis zum 14.12.2014 statt finden.

Zum Hintergrund: Ich habe meine Bekannte im Februar 2014 kennen gelernt und war im Mai eine Woche in Russland. Sie hat mich danach im August vom 15.08.2014 bis zum 7.09.2014 besucht.
Wir wollten jetzt unsere Bekanntschaft vertiefen und haben einen erneuten Visumantrag (Schengenvisum max. 90 Tage mit mehrfacher Einreise innerhalb von 180 Tagen) gestellt. Sie möchte Deutsch lernen und haben deshalb auch schon die entsprechenden Sprachkurse für sie gebucht. Als Unterlagen an die Botschaft ging: mein Einladungschreiben, die Verpflichtungserklärung, die Reisekrankenversicherung, die Flugbuchung (Hin- und Rückflug), die Anmeldung zum Sprachkurs, eine unbezahlte Freistellung von ihrem Arbeitgeber für die Dauer des Aufenthaltes, ein Nachweis über ihren Immobilienbesitz in Russland.

Der Visaantrag wurde abgelehnt mit der Begründung: Informationen und Angaben Reisezweck unglaubhaft/nicht nachvollziehbar. Urlaubsdauer übersteigt deutlich den üblichen Urlaubsanspruch.

Was tun? Remonstration einlegen? Anrufen und fragen welche weiteren Unterlagen benötigt werden, damit das Visum genehmigt wird? Nachdem der Visaantrag abgelehnt wurde, kann sie ein anderes Visum für einmalige Einreise beantragen? Oder ist alles aussichtslos und wir müssen einfach bis nächstes Jahr warten.

Danke für rasches Feedback von Euch allen

PS: Ich habe mich verliebt und strebe irgendwann in der Zukunft, sofern alles gut geht eine Ehe an.

PS 2: Ich sende gerne die Ablehnungsunterlagen und weitere Dokumente bei Bedarf per PN, damit die Sachlage detaillierter beurteilt werden kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #1 - 10.10.2014 um 15:39:55
 
Wolfgang1962 schrieb am 10.10.2014 um 15:15:23:
31.10.2014 bis zum 14.12.2014 

Sie hat wirklich 6 Wochen Urlaub bekommen?
Wolfgang1962 schrieb am 10.10.2014 um 15:15:23:
die Anmeldung zum Sprachkurs, 

Dann ist doch ein Schengenvisum das falsche, oder wo wie was war der Sprachkurs?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wolfgang1962
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Fürth, Germany
Fürth
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #2 - 10.10.2014 um 18:13:45
 
Sie hat wirklich unbezahlt frei bekommen, der Sprachkurs ist ein vierwöchiger Intensivdeutschkurs Start A1 bei der VHS
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Julley
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #3 - 11.10.2014 um 10:19:09
 
Das klingt sehr ähnlich wie der Besuch meines Freundes aus Indien, den wir planen, Ausgang noch ungewiss.
Wie hat sie denn das Visum für den ersten Besuch bekommen? Auch Besuchsvisum bei dir? Und was ist jetzt anders bei dem Antrag? Nur die Dauer?
Und habt ihr beide Male angegeben, dass sie zu dir kommt, da ihr eine Beziehung habt?
Viele Grüße!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wolfgang1962
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Fürth, Germany
Fürth
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #4 - 11.10.2014 um 11:31:32
 
Die Beziehung haben wir nicht angegeben, das war auf Anraten des Ausländeramtes, als wir gemeinsam die neue Verpflichtungserklärung abgeholt haben. Anders ist jetzt nur der Zeitraum und das ein Visum mit mehrfacher Einreise gestellt wurde.
Das erste Visa war ein normales Schengenvisa für einmalige Einreise (auch mit Verpflichtungserklärung) für 30 Tage.
Beim ersten Besuch in Russland waren wir uns noch nicht sicher über die Beziehung, aber bei ihrem ersten Besuch gegen Ende war es eigentlich klar, das wir es gemeinsam versuchen möchten.
Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Julley
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #5 - 11.10.2014 um 12:44:39
 
das finde ich jetzt doch erstaunlich, dass das Ausländeramt selbst dazu rät, die Beziehung nicht anzugeben  hä?
ich dachte nach dem Lesen der Beiträge dieses Forums, es wäre wohl besser, alles so zu sagen, wie es auch ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #6 - 11.10.2014 um 20:20:28
 
Die Ablehnung ist nachvollziehbar,
Wozu braucht jemand, der keinen Bezug zu D hat (Die Beziehung zu Dir wurde ja nicht angegeben) ein 90 Tage in 180 Tagen Visum?

Wolfgang1962 schrieb am 10.10.2014 um 15:15:23:
Remonstration einlegen?

Kann sie machen, ist billiger als ein neuer Antrag.
DAnn aber nochmal darauf hinweisen, dass sie für diese Zeit von der Arbeit freigestellt ist (Nachweisen!) und eben welche Beziehung sie zu D hat.

Wolfgang1962 schrieb am 10.10.2014 um 15:15:23:
Nachdem der Visaantrag abgelehnt wurde, kann sie ein anderes Visum für einmalige Einreise beantragen? Oder ist alles aussichtslos und wir müssen einfach bis nächstes Jahr warten.


Sie kann sofort einen neuene Antrag stellen.
Wenn sich nichts an den Verhätlnissen und infos ändert, bleibt die Chance auf das Visum gleich hoch, egal ob sie den Antrag morgen oder in 10Jahren stellt.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #7 - 11.10.2014 um 20:21:26
 
Warum das Visum abgelehnt wurde, wird letztlich nur beim Visumsentscheider zu erfahren sein. Ich weiss nicht, ob diese telefonisch erreichbar sind, das ist ja in jedem Konsulat anders.

Nach den Fakten, die hier vorgetragen wuden, scheint mir die Ablehnung aber plausibel.


Wolfgang1962 schrieb am 11.10.2014 um 11:31:32:
Die Beziehung haben wir nicht angegeben, das war auf Anraten des Ausländeramtes, als wir gemeinsam die neue Verpflichtungserklärung abgeholt haben.


Da lädt jemand eine Bekannte ein und man tut so, als ob er sie nur vom "Wegsehen" kennt (sorry ich drücke es überspitzt aus).  Die Erteilung des 1. Visums fand ich schon problematisch.. aber gut.

Wenn nun schon wieder ein Antrag gestellt wird, und offiziell dies für einen Sprachkurs sein soll , denn der Einlader ist ja offiziell immer noch ein "flüchtiger Bekannter", dann kann sich der Visumentscheider doch fragen, warum will sie denn jetzt auf eine deutschen Sprachschule?  Wurde dafür Gründe vorgetragen? Braucht sie dies für ihren Beruf? Kann man diesen Sprachkurs nicht in Nowosibirsk machen?

Das ist einfach unplausibel.
Wenn du jetzt als Freund dazu gestanden hättest, macht der Antrag sofort Sinn..

Möglicherweise ist aber auch alles ganz anders. Aber gebt doch bitte im Antrag die Wahrheit an, dann muss man sich nachher nicht den Kopf zerbrechen, warum es fehlgeschlagen ist.

Remonstrieren kann man natürlich, dann muss das Konsulat die Ablehnung in Einzelnen begründen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #8 - 11.10.2014 um 21:13:29
 
hge2001 schrieb am 11.10.2014 um 20:21:26:
Kann man diesen Sprachkurs nicht in Nowosibirsk machen?

Goethe-Institut Nowosibirsk
ul. Maksima Gorkogo, 42
630099 Nowosibirsk
Tel.: +7 383 362-1474
Fax: +7 383 231-1415
olga.kulikowa@nowosibirsk.goethe.org

http://www.goethe.de/ins/ru/now/lrn/ups/deindex.htm
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Wolfgang1962
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Fürth, Germany
Fürth
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #9 - 12.10.2014 um 08:22:49
 
Hallo,

erstmal danke für die Beiträge. Sie kann die Sprachkurse nicht in Novosibirsk machen, da sie eigentlich im Fernen Osten in Blagoweschtschensk wohnt. Deswegen haben wir gedacht, wir machen das alles in Deutschland, weil es einfacher ist Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #10 - 12.10.2014 um 10:37:47
 
Wolfgang1962 schrieb am 12.10.2014 um 08:22:49:
Sie kann die Sprachkurse nicht in Novosibirsk machen, da sie eigentlich im Fernen Osten in Blagoweschtschensk wohnt. 

Dann soll sie mal hier beim

„Deutschen Kulturzentrum“, Blagoweschtschensk

nachfragen, denn wo sie Deutsch lernt ist unerheblich, nur die Prüfung muss beim Goethe Institut abgelegt werden.

Die genaue Adresse des Kulturzentrums dürfte leicht zu ermitteln sein.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 12.10.2014 um 10:48:10 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #11 - 12.10.2014 um 15:01:24
 
Saxonicus schrieb am 12.10.2014 um 10:37:47:
Die genaue Adresse des Kulturzentrums dürfte leicht zu ermitteln sein.


Hier:

Gesellschaftliche Stadtorganisation „Deutsches Kulturzentrum“, Blagoweschtschensk

Gegründet im Jahre 2005 (seit 1997 „Amursker gesellschaftliche Gebietsorganisation „Erbe“).

Postanschrift: 675025, Stadt Blagoweschtschensk, ul. Tschajkovskogo, 20/2 – 31.

Telefon/Fax: 8 (4162) 53 14 41

E-Mail: nkoval@tsl.ru

Vorstandsvorsitzende: Nina Kowaltschuk

Hauptziele der Organisation:

• Erhaltung des kulturellen und historischen Erben der Russlanddeutschen.

Hauptpunkte der Tätigkeit:

• Spracharbeit – Kurse, Zirkel, Seminare;

• kulturell-freizeitliche Tätigkeit – Festivals, Gastspiele, Feste, Ausstellungen;

• Jugendarbeit – Sprachlager, Wettbewerbe, Fragewettbewerbe;

• soziale Arbeit – adressierte Hilfeleistung;

• Teilnahme an den Maßnahmen anderer Organisationen der Russlanddeutschen;

• Teilnahme an den BiZ-Seminaren.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #12 - 13.10.2014 um 00:51:33
 
Wolfgang1962 schrieb am 12.10.2014 um 08:22:49:
erstmal danke für die Beiträge. Sie kann die Sprachkurse nicht in Novosibirsk machen, da sie eigentlich im Fernen Osten in Blagoweschtschensk wohnt


Stimmt, es ist einfacher Ihn in DEU zu machen als zumindest in der gleichen Region. Dieser Logik konnte wohl das Konsulat auch nicht nachvollziehen.

Für Sprachkurse sollte schon eine saubere Begründung gemacht werden, warum er in DEU gemacht werden sollte. Die beste Begründung ist, man hat bereits eine gewissen Level und will diesen Erhöhen.

Sonst einfach mal bei der Wahrheit bleiben. Es soll ein Besuch gemacht werden, der etwas länger dauert. Sie hat ja bereits eine Besuchreise gemacht und ist zurückgekehrt. Und man kann auch die Besuchreisen nacheinander Benatragen.

Das Sie mit einen Schengenvisum während des Aufenthaltes auch Sprachkurse besuchen darf sollte bekannt sein. Sie muss nur rechtzeitig zurückkehren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wolfgang1962
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Fürth, Germany
Fürth
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #13 - 13.10.2014 um 19:18:38
 
Hallo zusammen,

kurzes Update. Ich habe heute morgen mit Vollmacht meiner Freundin Remonstration eingelegt (siehe Dateianhang). Und sogar gleich nach zwei Stunden Smiley eine Rückantwort erhalten.

Ich kopiere das mal kurz rein, was das Konsulat geschrieben hat:

Zitat:
​Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail und die übersandten Unterlagen.

Leider weicht die Unterschrift auf der Vollmacht deutlich von den Unterschriften der Frau XXX im Visumsantrag und Pass ab. Bitte legen Sie bzw. Frau XXX  eine neue Vollmacht vor.

Weiterhin wird Frau XXX gebeten, eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und worin der unbezahlte Urlaub bestätigt wird.

Nach Vorlage der Unterlagen wird der Remonstrationsantrag umgehend weiter bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen


Was meint Ihr von dem Vorgang? Für mich klingt das alles erst einmal positiv.
Halte Euch auf dem Laufenden
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visaantrag ablehnt ... was nun?
Antwort #14 - 13.10.2014 um 23:00:10
 
@Wolfgang
Spekulation und Interpretation des Textes.. ja man koennte den Eindruck haben...
in meinen Augen korrektes Vorgehen um die Remonstration entscheiden zu koennen..
Empfehlung:
Unterlagen nachreichen und Antwort/Entscheidung abwarten...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema