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Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen (Gelesen: 7.809 mal)
mime 88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.10.2014 um 15:14:05
 
Hallo zusammen, ich habe mich gerade angemeldet, weil ich im Moment mit meinen Fragen alleine nicht mehr weiterkomme und auf eure Hilfe hoffe.

Absolute Kurzfassung:

Meine Tochter hat einen Venezolaner kennengelernt und da beide ohne einander nicht mehr können und wollen, möchten die beiden nun heiraten und gemeinsam in Deutschland leben.

Eine Einreise nach §18 oder 18c kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage, so dass nun eben die Eheschließung bleibt. Er hat in Venezuela Informatik studiert, die Uni hat einen H+ Level, aber sein Abschluss ist hier noch nicht anerkannt (entspricht wahrscheinlich eher einem Fachinformatiker).
Wir haben wenig Bedenken, dass er dann hier vor Ort einen Job finden kann, ggf. wäre auch ein aufbauendes Studium eine Möglichkeit.

Er hat in Venezuela auch schon die für ein Visum zum Zweck der Eheschließung notwendigen Papiere beantragt, wir eine VE abgegeben, die bereits auf dem Weg nach Venezuela ist.

Nun haben wir kurzfristig beschlossen, ihm die Flüge zu bezahlen, dass er erst einmal für 90 Tage als Touri herkommen kann, damit beide etwas mehr Zeit haben, Alltag miteinander zu leben. Außerdem kann er hier gleich seine Deutschkenntnisse auf A1 Level heben (bisher spricht er kein Deutsch, lernt aber bereits online mit den Unterlagen des Goetheinstituts).

Bei meinen diversen Recherchen bin ich jetzt über § 39 Nr. 3 AufenthaltsV gestolpert, die die ganze Sache evtl. einfacher machen kann, da Venezuela ein Positivstaat ist und kein Visum für die 90 Tage erforderlich ist.

Unser Gedankenkonstrukt:
Er kommt ohne Visum als Touri, bringt dabei gleich seine Dokumente mit, die hier dann übersetzt werden.
Dann heiraten die beiden und er kann anschließend gleich eine AE beantragen, da die Eheschließung ja erst nach Einreise (§39) stattgefunden hat und muss nicht wieder nach Venezuela ausreisen.

Hier stellen sich mir einige Fragen:
Hat diese Variante Aussicht auf Erfolg (2 Ausländerbehörden bestätigen das, die für uns zuständige hat noch nie was von §39 gehört)?

Lt. unserem Standesamt stellt Venezuela keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, also muss eine Befreiung durch das OLG stattfinden. Gibt es statt dessen andere Dokumente, die er mitbringen sollte (Geburtsurkunde und Pass sind klar)


Was muss noch bedacht werden?

Vielen Dank schon jetzt fürs Lesen und eure Hilfe Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.10.2014 um 15:23:34
 
§ 39 Nr. 3 AufenthV besteht aus zwei Komponenten, dem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet und dem Entstehen des Anspruchs nach der letzten Einreise. Ersteres wird aber von den deutschen Obergerichten schon dann verneint, wenn der Ausländer bei der Einreise bereits die Absicht hatte, einen Daueraufenthalt zu begründen weil da keine Visumfreiheit vorliegt und Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet folglich nicht rechtmäßig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11; OVG Hamburg, 23.09.2013 - 3 Bs 131/13). Und seinen wir mal ehrlich, genau das ist doch hier geplant. Ergo kann dieser Schuss gewaltig nach hinten losgehen.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.10.2014 um 15:23:55
 
mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:14:05:
Hat diese Variante Aussicht auf Erfolg 

Meiner Meinung nach nicht, das wird Dir hier aber nochmal jemand genau erklären.

mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:14:05:
Eine Einreise nach §18 oder 18c kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage, so dass nun eben die Eheschließung bleibt.
Wir haben wenig Bedenken, dass er dann hier vor Ort einen Job finden kann

Und was ist mit §19 (Blue Card)?
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reinhard
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Antwort #3 - 07.10.2014 um 15:26:23
 
Heiraten können die beiden.

Allerdings gilt seine Visumfreiheit nur für Besuchsaufenthalte mit Ausreise, nicht für eine Einreise mit Hierbleiben. Dafür gibt es keine Visumfreiheit. Falls er mit dem Gedanken einreist, eine AE beantragen zu wollen, muss er vorher ein Visum beantragen.

Eine Einreise zum Bleiben ohne Visum ist illegal! (Auch wenn es zunächst niemand merkt.) Falls er aber bei der Einreise auf die Idee kommen, die Wahrheit zu sagen, wenn die Bundespolizei fragt, wird er "abgewiesen" und in den nächsten Flieger zurück gesetzt.

Er muss also vor der AE ein Visum beantragen. Ob er beim Besuch heiratet und danach in Venezuela ein Visum beantragt oder vorher, ist egal. Er müsste dann nur drei Flüge bezahlen.

Falls er ein Visum zum Heiraten beantragt, braucht er VE und A1-Zertifikat. Falls er beim Besuch heiratet, zurückkehrt und dann das Visum als Verheirater beantragt, braucht er nur ein A1-Zertifikat. Dabei gehe ich davon aus, dass Deine Tochter Deutsche ist, sonst gilt alles das nicht.

§ 39 ist nur für andere, z.B. US-Bürger, nicht für Venezolaner.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.10.2014 um 15:38:19
 
reinhard schrieb am 07.10.2014 um 15:26:23:
§ 39 ist nur für andere, z.B. US-Bürger, nicht für Venezolaner. 

Nein, das kann man wiederrum nicht sagen, für US-Amerikaner und andere gibt es § 41 AufenthV. § 39 Nr. 3 AufenthV ist jedenfalls dann anwendbar, wenn der Aufenthalt rechtmäßig ist (beim sog. Nachentschluss). Der ist hier aber eben nicht erkennbar.
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Antwort #5 - 07.10.2014 um 15:39:58
 
mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:14:05:
Er hat in Venezuela Informatik studiert, die Uni hat einen H+ Level, aber sein Abschluss ist hier noch nicht anerkannt (entspricht wahrscheinlich eher einem Fachinformatiker).


Die Uni ist laut anabin H+? Dann ist die Uni staatlich oder staatlich anerkannt. Da man als Informatiker keine Berufsanerkennung braucht, ist auch keine Anerkennung nötig. Er kann aber bei der ZAB in Bonn seinen Abschluss für 200 € verbindlich bewerten lassen.

Aber das ist normalerweise nicht nötig, da die Behörden auch die Seite anabin.de kennen und im Zweifel das ZAB um Amtshilfe ersuchen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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mime 88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.10.2014 um 15:42:18
 
Das mit dem Zitieren muss ich noch üben..... Traurig

Blue Card klappt nicht, da derzeit kein ausreichend dotierter Job in Aussicht ist.

Wegen der Bedenken zu § 39:
Das ist völlig klar, dass das echt nur der letzte Versuch sein kann und darf. Der geplante Besuch dient wirklich dazu, dass er Deutsch lernt und die beiden sich noch sicherer werden können.
Ebenso stimmt es wirklich, dass er die Dokumente mitbringt, um eine spätere Heirat nicht weiter zu verzögern (in Venezuela dauert alles zig mal so lange wie hier), hier bruachen Dolmetscher nur max. eine Woche dafür.

Insofern ist das also nicht wirklich geplant, ich verstehe aber, dass es so aussehen kann oder wird.

Worst case müsste er dann halt noch einmal zurück, um entweder ein FZV zu beantragen oder aber mit einem "Heiratsvisum" erneut einzureisen.
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Antwort #7 - 07.10.2014 um 16:58:23
 
mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:42:18:
Das mit dem Zitieren muss ich noch üben..... 


Kleine Leselektüre dazu hilft viellet etwas  Cool

guck Tipps vom Team
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reinhard
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Antwort #8 - 07.10.2014 um 17:08:15
 
Zum "Bleiben" braucht er auf jeden Fall Visum und A1-Zertifikat.

Für die Dokumente braucht er keine Dolmetscher, sondern Übersetzer. Diese müssen ermächtigt sein.
Eine Liste findest Du hier: www.gerichts-uebersetzer.de
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Aras
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Antwort #9 - 07.10.2014 um 17:12:01
 
Wobei es bestimmt auch für deutsche Gerichten ermächtigte Übersetzer in Venezuela gibt. Fehlende Residenzpflicht macht es möglich...

http://www.caracas.diplo.de/contentblob/3615200/Daten/3996961/bersetzerliste_pdf...
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Antwort #10 - 07.10.2014 um 17:18:06
 
Übersetzer benötigen mitunter hier auch mehrere Wochen. Am besten unverbindlich nachfragen. Es kommt halt immer darauf an, wie viel gerade zu tun ist. Man kann auch einen guten Scan/Kopie hinschicken/mailen/faxen und dann später bei Vorlage des Originals die Übersetzung bekommen. Das spart ggf. Zeit.

Was die beiden für eine Hochzeit in Deutschland genau an Papieren benötigen, das kann dir nur der zuständige Standesbeamte sagen. Das kann von Standesamt zu Standesamt leicht variieren.

Es besteht beispielsweise auch noch die Möglichkeit einer Heirat in Dänemark (wenn er legal dort hinreisen kann), die mit weniger Papierkram (vor allem kist ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig) möglich ist. Er müsste dann aber auch aus dem Ausland einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Den Aufwand mit dem Papierkram verlagert man auf die Zeit nach der Hochzeit.
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Seoman305
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Antwort #11 - 07.10.2014 um 17:58:20
 
namaskaram schrieb am 07.10.2014 um 17:18:06:
s besteht beispielsweise auch noch die Möglichkeit einer Heirat in Dänemark (wenn er legal dort hinreisen kann)


Dk-Botschaft Caracas
http://venezuela.um.dk/en/travel-and-residence/visa-to-denmark/
I. TOURIST
Venezuelans travelling with national passport may enter Denmark and the other Schengen countries without a visa and stay as a tourist for up to three months. The passport must be valid 3 months beyond the last day of stay in the Schengen countries.

nach DK dürfte er schon-mal visa-frei 3 Monate (Tourist/Schengen!). Sicher dann auch heiraten..
Problem ist dann aber sicher wieder dass er nach Venezuela zurück muss um das FZF-verfahren durchzuziehen (Visumspflicht bei Einreise zum langfristigen Aufenthalt). Hochzeit in DK würde meiner bescheidenen Meinung nach dann nur Sinn machen wenn in seinem Fall ohne EFZ-Besorgung schneller ist...Ob der Verlobte um 3 Flüge herumkommt, glaube nicht.
Denke auch mal dass die Wege über andere Schengen-Staaten (Rückkehrer etc.) auch nicht einfacher sind... Eventuell noch Spanien wg. der Sprachkenntnisse. Aber dann müsste die Tochter n a c h h a l t i g nach ES übersiedeln usw...  Augenrollen

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Antwort #12 - 07.10.2014 um 20:03:59
 
Zitat:
Kleine Leselektüre dazu hilft viellet etwasCool


Zwinkernd Danke sehr! Warum bloß gibt's keine einheitlichen Foren....

reinhard schrieb am 07.10.2014 um 17:08:15:
Für die Dokumente braucht er keine Dolmetscher, sondern Übersetzer. Diese müssen ermächtigt sein.
Eine Liste findest Du hier: www.gerichts-uebersetzer.de


Mein Fehler, klar meinte ich Übersetzer. Das Amtsgericht hat mir auch schon welche rausgesucht. Aber vielen Dank für den Tip!

namaskaram schrieb am 07.10.2014 um 17:18:06:
Übersetzer benötigen mitunter hier auch mehrere Wochen. Am besten unverbindlich nachfragen.

Hab ich ja gemacht, die drei antelefonierten brauchen alle ca. 1 Woche.
Vorab schon per Mail machen wir auch, weil wir dann auch gleich den Kostenvoranschlag kriegen.


Heirat in DK bringt ja keine Vorteile.
Deswegen versuchen wir jetzt unser Glück hier in D, im schlimmsten Fall muss er dann halt noch mal zurück, um ein FZV zu beantragen.

Weiß jemand, wie lange so etwas dauern kann? Papiere und A1 wären dann ja alle vorhanden.
Gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass sie beim ersten Besuch nicht heiraten und er dann das "Heiratsvisum" beantragt.

Mir wurde gesagt, dass aber in beiden Fällen die sonst obligatorische 90 Tage Frist außerhalb Deutschlands entfällt. Fraglich nur, ob es bei den beiden Visavarianten schneller geht...

Ist vielleicht vorhin untergegangen: wisst ihr, was man braucht, wenn Venezuela keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt? Irgendeinen Ersatz oder eben "nur" die Befreiung vom OLG?
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Antwort #13 - 07.10.2014 um 20:20:54
 
Das dauert immer unterschiedlich. Mind. 6 Wochen. Bei manchen Ländern dauert es auch mal gut und gerne 6 Monate.

Bei der Befreiung vom EFZ durch das OLG müssen einfach entsprechend viele Unterlagen beigesteuert werden. Also Geburtsurkunde, Ledigkeitszeugnis etc. etc..

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Antwort #14 - 07.10.2014 um 20:56:38
 
Und die Dokumente sollten auch in Venezuela von der AV legalisiert werden.
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