i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1412687645

Beitrag begonnen von mime 88 am 07.10.2014 um 15:14:05

Titel: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von mime 88 am 07.10.2014 um 15:14:05
Hallo zusammen, ich habe mich gerade angemeldet, weil ich im Moment mit meinen Fragen alleine nicht mehr weiterkomme und auf eure Hilfe hoffe.

Absolute Kurzfassung:

Meine Tochter hat einen Venezolaner kennengelernt und da beide ohne einander nicht mehr können und wollen, möchten die beiden nun heiraten und gemeinsam in Deutschland leben.

Eine Einreise nach §18 oder 18c kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage, so dass nun eben die Eheschließung bleibt. Er hat in Venezuela Informatik studiert, die Uni hat einen H+ Level, aber sein Abschluss ist hier noch nicht anerkannt (entspricht wahrscheinlich eher einem Fachinformatiker).
Wir haben wenig Bedenken, dass er dann hier vor Ort einen Job finden kann, ggf. wäre auch ein aufbauendes Studium eine Möglichkeit.

Er hat in Venezuela auch schon die für ein Visum zum Zweck der Eheschließung notwendigen Papiere beantragt, wir eine VE abgegeben, die bereits auf dem Weg nach Venezuela ist.

Nun haben wir kurzfristig beschlossen, ihm die Flüge zu bezahlen, dass er erst einmal für 90 Tage als Touri herkommen kann, damit beide etwas mehr Zeit haben, Alltag miteinander zu leben. Außerdem kann er hier gleich seine Deutschkenntnisse auf A1 Level heben (bisher spricht er kein Deutsch, lernt aber bereits online mit den Unterlagen des Goetheinstituts).

Bei meinen diversen Recherchen bin ich jetzt über § 39 Nr. 3 AufenthaltsV gestolpert, die die ganze Sache evtl. einfacher machen kann, da Venezuela ein Positivstaat ist und kein Visum für die 90 Tage erforderlich ist.

Unser Gedankenkonstrukt:
Er kommt ohne Visum als Touri, bringt dabei gleich seine Dokumente mit, die hier dann übersetzt werden.
Dann heiraten die beiden und er kann anschließend gleich eine AE beantragen, da die Eheschließung ja erst nach Einreise (§39) stattgefunden hat und muss nicht wieder nach Venezuela ausreisen.

Hier stellen sich mir einige Fragen:
Hat diese Variante Aussicht auf Erfolg (2 Ausländerbehörden bestätigen das, die für uns zuständige hat noch nie was von §39 gehört)?

Lt. unserem Standesamt stellt Venezuela keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, also muss eine Befreiung durch das OLG stattfinden. Gibt es statt dessen andere Dokumente, die er mitbringen sollte (Geburtsurkunde und Pass sind klar)


Was muss noch bedacht werden?

Vielen Dank schon jetzt fürs Lesen und eure Hilfe :)

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Bayraqiano am 07.10.2014 um 15:23:34
§ 39 Nr. 3 AufenthV besteht aus zwei Komponenten, dem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet und dem Entstehen des Anspruchs nach der letzten Einreise. Ersteres wird aber von den deutschen Obergerichten schon dann verneint, wenn der Ausländer bei der Einreise bereits die Absicht hatte, einen Daueraufenthalt zu begründen weil da keine Visumfreiheit vorliegt und Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet folglich nicht rechtmäßig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11; OVG Hamburg, 23.09.2013 - 3 Bs 131/13). Und seinen wir mal ehrlich, genau das ist doch hier geplant. Ergo kann dieser Schuss gewaltig nach hinten losgehen.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von tiggger am 07.10.2014 um 15:23:55

mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:14:05:
Hat diese Variante Aussicht auf Erfolg 

Meiner Meinung nach nicht, das wird Dir hier aber nochmal jemand genau erklären.


mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:14:05:
Eine Einreise nach §18 oder 18c kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage, so dass nun eben die Eheschließung bleibt.
Wir haben wenig Bedenken, dass er dann hier vor Ort einen Job finden kann

Und was ist mit §19 (Blue Card)?

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von reinhard am 07.10.2014 um 15:26:23
Heiraten können die beiden.

Allerdings gilt seine Visumfreiheit nur für Besuchsaufenthalte mit Ausreise, nicht für eine Einreise mit Hierbleiben. Dafür gibt es keine Visumfreiheit. Falls er mit dem Gedanken einreist, eine AE beantragen zu wollen, muss er vorher ein Visum beantragen.

Eine Einreise zum Bleiben ohne Visum ist illegal! (Auch wenn es zunächst niemand merkt.) Falls er aber bei der Einreise auf die Idee kommen, die Wahrheit zu sagen, wenn die Bundespolizei fragt, wird er "abgewiesen" und in den nächsten Flieger zurück gesetzt.

Er muss also vor der AE ein Visum beantragen. Ob er beim Besuch heiratet und danach in Venezuela ein Visum beantragt oder vorher, ist egal. Er müsste dann nur drei Flüge bezahlen.

Falls er ein Visum zum Heiraten beantragt, braucht er VE und A1-Zertifikat. Falls er beim Besuch heiratet, zurückkehrt und dann das Visum als Verheirater beantragt, braucht er nur ein A1-Zertifikat. Dabei gehe ich davon aus, dass Deine Tochter Deutsche ist, sonst gilt alles das nicht.

§ 39 ist nur für andere, z.B. US-Bürger, nicht für Venezolaner.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Bayraqiano am 07.10.2014 um 15:38:19

reinhard schrieb am 07.10.2014 um 15:26:23:
§ 39 ist nur für andere, z.B. US-Bürger, nicht für Venezolaner. 

Nein, das kann man wiederrum nicht sagen, für US-Amerikaner und andere gibt es § 41 AufenthV. § 39 Nr. 3 AufenthV ist jedenfalls dann anwendbar, wenn der Aufenthalt rechtmäßig ist (beim sog. Nachentschluss). Der ist hier aber eben nicht erkennbar.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Aras am 07.10.2014 um 15:39:58

mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:14:05:
Er hat in Venezuela Informatik studiert, die Uni hat einen H+ Level, aber sein Abschluss ist hier noch nicht anerkannt (entspricht wahrscheinlich eher einem Fachinformatiker).


Die Uni ist laut anabin H+? Dann ist die Uni staatlich oder staatlich anerkannt. Da man als Informatiker keine Berufsanerkennung braucht, ist auch keine Anerkennung nötig. Er kann aber bei der ZAB in Bonn seinen Abschluss für 200 € verbindlich bewerten lassen.

Aber das ist normalerweise nicht nötig, da die Behörden auch die Seite anabin.de kennen und im Zweifel das ZAB um Amtshilfe ersuchen.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von mime 88 am 07.10.2014 um 15:42:18
Das mit dem Zitieren muss ich noch üben..... :-[

Blue Card klappt nicht, da derzeit kein ausreichend dotierter Job in Aussicht ist.

Wegen der Bedenken zu § 39:
Das ist völlig klar, dass das echt nur der letzte Versuch sein kann und darf. Der geplante Besuch dient wirklich dazu, dass er Deutsch lernt und die beiden sich noch sicherer werden können.
Ebenso stimmt es wirklich, dass er die Dokumente mitbringt, um eine spätere Heirat nicht weiter zu verzögern (in Venezuela dauert alles zig mal so lange wie hier), hier bruachen Dolmetscher nur max. eine Woche dafür.

Insofern ist das also nicht wirklich geplant, ich verstehe aber, dass es so aussehen kann oder wird.

Worst case müsste er dann halt noch einmal zurück, um entweder ein FZV zu beantragen oder aber mit einem "Heiratsvisum" erneut einzureisen.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von fons am 07.10.2014 um 16:58:23

mime 88 schrieb am 07.10.2014 um 15:42:18:
Das mit dem Zitieren muss ich noch üben..... 


Kleine Leselektüre dazu hilft viellet etwas  8-)

[guck=guck.gif] Tipps vom Team

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von reinhard am 07.10.2014 um 17:08:15
Zum "Bleiben" braucht er auf jeden Fall Visum und A1-Zertifikat.

Für die Dokumente braucht er keine Dolmetscher, sondern Übersetzer. Diese müssen ermächtigt sein.
Eine Liste findest Du hier: www.gerichts-uebersetzer.de

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Aras am 07.10.2014 um 17:12:01
Wobei es bestimmt auch für deutsche Gerichten ermächtigte Übersetzer in Venezuela gibt. Fehlende Residenzpflicht macht es möglich...

http://www.caracas.diplo.de/contentblob/3615200/Daten/3996961/bersetzerliste_pdf.pdf

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von namaskaram am 07.10.2014 um 17:18:06
Übersetzer benötigen mitunter hier auch mehrere Wochen. Am besten unverbindlich nachfragen. Es kommt halt immer darauf an, wie viel gerade zu tun ist. Man kann auch einen guten Scan/Kopie hinschicken/mailen/faxen und dann später bei Vorlage des Originals die Übersetzung bekommen. Das spart ggf. Zeit.

Was die beiden für eine Hochzeit in Deutschland genau an Papieren benötigen, das kann dir nur der zuständige Standesbeamte sagen. Das kann von Standesamt zu Standesamt leicht variieren.

Es besteht beispielsweise auch noch die Möglichkeit einer Heirat in Dänemark (wenn er legal dort hinreisen kann), die mit weniger Papierkram (vor allem kist ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig) möglich ist. Er müsste dann aber auch aus dem Ausland einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Den Aufwand mit dem Papierkram verlagert man auf die Zeit nach der Hochzeit.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Seoman305 am 07.10.2014 um 17:58:20

namaskaram schrieb am 07.10.2014 um 17:18:06:
s besteht beispielsweise auch noch die Möglichkeit einer Heirat in Dänemark (wenn er legal dort hinreisen kann)


Dk-Botschaft Caracas
http://venezuela.um.dk/en/travel-and-residence/visa-to-denmark/
I. TOURIST
Venezuelans travelling with national passport may enter Denmark and the other Schengen countries without a visa and stay as a tourist for up to three months. The passport must be valid 3 months beyond the last day of stay in the Schengen countries.

nach DK dürfte er schon-mal visa-frei 3 Monate (Tourist/Schengen!). Sicher dann auch heiraten..
Problem ist dann aber sicher wieder dass er nach Venezuela zurück muss um das FZF-verfahren durchzuziehen (Visumspflicht bei Einreise zum langfristigen Aufenthalt). Hochzeit in DK würde meiner bescheidenen Meinung nach dann nur Sinn machen wenn in seinem Fall ohne EFZ-Besorgung schneller ist...Ob der Verlobte um 3 Flüge herumkommt, glaube nicht.
Denke auch mal dass die Wege über andere Schengen-Staaten (Rückkehrer etc.) auch nicht einfacher sind... Eventuell noch Spanien wg. der Sprachkenntnisse. Aber dann müsste die Tochter n a c h h a l t i g nach ES übersiedeln usw...  ::)


Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von mime 88 am 07.10.2014 um 20:03:59

schrieb am 07.10.2014 um 16:58:23:
Kleine Leselektüre dazu hilft viellet etwasCool


;) Danke sehr! Warum bloß gibt's keine einheitlichen Foren....


reinhard schrieb am 07.10.2014 um 17:08:15:
Für die Dokumente braucht er keine Dolmetscher, sondern Übersetzer. Diese müssen ermächtigt sein.
Eine Liste findest Du hier: www.gerichts-uebersetzer.de


Mein Fehler, klar meinte ich Übersetzer. Das Amtsgericht hat mir auch schon welche rausgesucht. Aber vielen Dank für den Tip!


namaskaram schrieb am 07.10.2014 um 17:18:06:
Übersetzer benötigen mitunter hier auch mehrere Wochen. Am besten unverbindlich nachfragen.

Hab ich ja gemacht, die drei antelefonierten brauchen alle ca. 1 Woche.
Vorab schon per Mail machen wir auch, weil wir dann auch gleich den Kostenvoranschlag kriegen.


Heirat in DK bringt ja keine Vorteile.
Deswegen versuchen wir jetzt unser Glück hier in D, im schlimmsten Fall muss er dann halt noch mal zurück, um ein FZV zu beantragen.

Weiß jemand, wie lange so etwas dauern kann? Papiere und A1 wären dann ja alle vorhanden.
Gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass sie beim ersten Besuch nicht heiraten und er dann das "Heiratsvisum" beantragt.

Mir wurde gesagt, dass aber in beiden Fällen die sonst obligatorische 90 Tage Frist außerhalb Deutschlands entfällt. Fraglich nur, ob es bei den beiden Visavarianten schneller geht...

Ist vielleicht vorhin untergegangen: wisst ihr, was man braucht, wenn Venezuela keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt? Irgendeinen Ersatz oder eben "nur" die Befreiung vom OLG?

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Aras am 07.10.2014 um 20:20:54
Das dauert immer unterschiedlich. Mind. 6 Wochen. Bei manchen Ländern dauert es auch mal gut und gerne 6 Monate.

Bei der Befreiung vom EFZ durch das OLG müssen einfach entsprechend viele Unterlagen beigesteuert werden. Also Geburtsurkunde, Ledigkeitszeugnis etc. etc..


Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von tiggger am 07.10.2014 um 20:56:38
Und die Dokumente sollten auch in Venezuela von der AV legalisiert werden.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Lila F. am 07.10.2014 um 22:46:08
Falls die beiden vor der Hochzeit noch etwas Zeit haben möchten, um das Zusammenleben im Alltag zu testen, wäre eventuell auch ein Visum für Intensivsprachkurse zur Vorbereitung eines Studiums denkbar? Voraussetzung dafür wäre natürlich, dass er seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann bzw. wieder eine VE von euch. Du schreibst ja, dass er eventuell auch noch ein Aufbaustudium hier machen möchte. In der Zeit, in der er das Visum bzw. später die AE zur Studienvorbereitung hat, könnten die beiden dann immer noch heiraten.

Im Übrigen werden viele lateinamerikanische Licenciaturas als Bachelor anerkannt, so dass man damit direkt einen Master machen kann (bei ausreichenden Sprachkenntnissen). Wie das konkret bei seinem Abschluss aussieht, weiß ich aber nicht.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von mime 88 am 27.11.2014 um 10:50:45
Da bin ich wieder...

Stand der Dinge hier ist, dass der Freund meiner Tochter jetzt für einen visafreien 90 Tage Aufenthalt bei uns lebt.
Und daraus ergibt sich nun eine neue Frage, ich hoffe, es ist okay, die hier anzuhängen. Wenn nicht, kann ich gerne einen neuen Thread aufmachen.

Er kann bis zum 11. 2. 15 bleiben.
Seine Papiere hat er alle mitgebracht (Übersetzung hier war einfacher und billiger). Im Januar hat er einen Termin für den a 1 Test beim Goetheinstitut, das Ergebnis sollten wir noch im Januar bekommen.

Auch die Jobsuche scheint nicht aussichtslos zu sein, natürlich kann er während des visumfreien Aufenthalts nicht areiten, aber es gibt durchaus positive Resonancen von potentiellen Arbeitgebern

Gibt es eine Möglichkeit, das Visum zum Zweck der Eheschließung von D aus zu beantragen, so dass es gleich im Anschluss gilt und er nicht wieder zurück muss?
Papiere sind dann ja alle da und ein Hin- und Herfliegen würde extrem teuer sein, Geld, was den beiden hinterher dann fehlt.

.
Danke schon hier für eure Antworten!





Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Bayraqiano am 27.11.2014 um 10:55:50
Beantragen kann man vieles. Wenn die ABH ihre Arbeit richtig macht, dann wird er aber trotzdem ausreisen müssen. Hier bestehen ja keine Zweifel daran, dass die Einreise zum Daueraufenthalt war (Dokumente zur Eheschließung dabei, A1 usw.) und damit schon nicht rechtmäßig war . Siehe weiter oben.


Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von mime 88 am 27.11.2014 um 11:01:46
Da muss ich widersprechen!

Das war eben nicht geplant, auch wenn es uns natürlich am liebsten wäre. (Wem wäre das nicht?)
Schließlich ist der a1 Test noch nicht bestanden.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Bayraqiano am 27.11.2014 um 11:12:32

mime 88 schrieb am 27.11.2014 um 11:01:46:
Das war eben nicht geplant, auch wenn es uns natürlich am liebsten wäre. (Wem wäre das nicht?)

Dein Wort gegen die Tatsache, dass die für die Ehschließung benötigten Dokumente vor der Einreise ausgestellt und noch mitgeführt wurden. Das ist schon ein starkes Indiz dafür, dass die Einreise nicht einem vorübergehenden Aufenthaltszweck zuzuordnen ist (vgl. auch die Ausführungen im GK-AufenthG).

Wenn die ABH das hier zu Fall bringen wird, hat sie m.E. ziemlich gute Chancen.


mime 88 schrieb am 27.11.2014 um 11:01:46:
Schließlich ist der a1 Test noch nicht bestanden. 

Was eigentlich nur bedeutet, dass überhaupt kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis besteht (zumal auch noch keine Eheschließung vorliegt) und wenn Beides nicht innerhalb der 90 Tage erfolgt wird hat sich § 39 Nr. 3 AufenthV schon alleine deshalb erledigt.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von mime 88 am 27.11.2014 um 13:27:55

schrieb am 27.11.2014 um 11:12:32:
Dein Wort gegen die Tatsache, dass die für die Ehschließung benötigten Dokumente vor der Einreise ausgestellt und noch mitgeführt wurden. Das ist schon ein starkes Indiz dafür, dass die Einreise nicht einem vorübergehenden Aufenthaltszweck zuzuordnen ist (vgl. auch die Ausführungen im GK-AufenthG).

Wenn die ABH das hier zu Fall bringen wird, hat sie m.E. ziemlich gute Chancen.

Was eigentlich nur bedeutet, dass überhaupt kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis besteht (zumal auch noch keine Eheschließung vorliegt) und wenn Beides nicht innerhalb der 90 Tage erfolgt wird hat sich § 39 Nr. 3 AufenthV schon alleine deshalb erledigt.


Okay....hier liegt ein Missverständnis vor:
Eine Heirat "mit ohne" "Heiratsvisum" gem. § 39 Nr. 3 AufhV meinte ich gar nicht.

Meine Frage ist, ob man den visumfreien Aufenthalt auch von Deutschland aus in einen Aufenthalt mit Visum zum Zweck der Eheschließung umwandeln kann.

Sprich: könnte die deutsche Botschaft des Heimatlandes das Visum zum Zweck der Eheschließung auch erteilen, wenn der Freund meiner Tochter noch hier ist?

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von lottchen am 27.11.2014 um 13:47:10
Nein, das geht nicht. Ein Visum (egal welches) muss immer der Antragsteller selber in seiner Heimat bzw. seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort (falls er z.B. in einem anderen Land arbeitet) beantragen. Und da er sich in D befindet kann er von hier aus kein Visum beantragen.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von reinhard am 27.11.2014 um 13:47:22
Er muss das Visum dort beantragen und dort erhalten.

In der Wartezeit darf her hier sein, also die Botschaft erteilt es ja sowieso in seiner Abwesenheit. Nur abholen muss er es selbst.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Saxonicus am 27.11.2014 um 13:48:45

mime 88 schrieb am 27.11.2014 um 13:27:55:
Meine Frage ist, ob man den visumfreien Aufenthalt auch von Deutschland aus in einen Aufenthalt mit Visum zum Zweck der Eheschließung umwandeln kann.

Nein, weil es in Deutschland gar keine Behörde gibt, die in der Lage oder berechtigt wäre Visa auszustellen. Ein Visum kann man nur im Ausland bei der Konsularabteilung einer Botschaft oder einem Konsulat beantragen und erhalten.

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von T.P.2013 am 27.11.2014 um 15:13:12

Saxonicus schrieb am 27.11.2014 um 13:48:45:
Nein, weil es in Deutschland gar keine Behörde gibt, die in der Lage oder berechtigt wäre Visa auszustellen. Ein Visum kann man nur im Ausland bei der Konsularabteilung einer Botschaft oder einem Konsulat beantragen und erhalten.


Moin,

@Saxonicus
Ergänzend dazu:
Im Fall des TS ist das natürlich zutreffend. Grundsätzlich gibt es aber schon auch im Inland eine Behörde, die (Ausnahme-)Visa erteilen kann und darf, die BPOL (bzw. WaPo in HH). § 14 (2) AufenthG.

Gruß

Titel: Re: Geplante Hochzeit mit einem Venezolaner...viele Fragen
Beitrag von Daddy am 27.11.2014 um 15:23:45
@T.P.2013... wunderst du dich überhaupt nicht, warum dein letztes, ähnlich lautendes Post auf dem Schrott gelandet ist? Ganz einfach, weil es mit der Ausgangsfrage der TS (!) nichts zu tun hatte, man muss nicht auf jeden Zug aufspringen, der gerade an einem vorbeibummelt!

Um dein Thema endgültig abzuschließen und zu vermeiden, dass andere dieses Pferd totreiten... die BPOL ist eine Inlandsbehörde, kann aber keine Visa im Inland, sondern nur an der Grenze (=vor der Einreise, also ausländerrechtlich im Ausland, wenn auch territorial im Inland) erteilen.

Nun sind der Haare genug gespalten und wir begeben uns zum Ausgangsthema zurück.
Und nein, kein Kommentar hierzu in diesem Thread erforderlich!

Daddy

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.