Hey,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, ich habe schon die Suchfunktion benutzt, aber nichts wirklich Treffendes für meinen Fall gefunden. Die Umstände bei anderen Usern waren immer anders.
Mache mir Gedanken, habe Sorgen, die mich seit Tagen nicht mehr durchschlafen lassen.
Mein Mann und ich sind seit 5 Jahren verheiratet, er hat nach drei Jahren Ehe dann die Niederlassungserlaubnis bekommen.
Sein Arbeitsvertrag lief Ende September aus.
Jetzt hat er ein Angebot aus der Schweiz von einer Firma bekommen, dort für ca 2,5 Jahre zu arbeiten.
Er möchte das Angebot gern annehmen (um eben nicht arbeitslos zu sein), aber seine Niederlassungserlaubnis hier nicht verlieren. Denn nach den 2,5 Jahren will er hier wieder wohnen.
Natürlich möchte ich - bin Deutsche - mit in die Schweiz. Schließlich sind wir eine Lebensgemeinschaft! Ich werde mir dort selbstverständlich eine Arbeit suchen, ist ja klar. Und für mich sollte das, laut seinem neuen Arbeitgeber, kein Problem sein, etwas zu finden.
Jetzt machen wir uns aber Sorgen.
Wie können wir verhindern, dass er seine Niederlassungserlaubnis verliert?
Es gibt wohl einen Antrag, den man stellen muss. Aber geht das auch, wenn ich mit ihm in die Schweiz gehe oder müsste ich dafür in Deutschland bleiben? Oder ist das egal, weil er ja eine
NE hat und der Vertrag ohnehin befristet ist?
Und, auch sehr wichtig, müssen wir hier evtl eine Wohnung, quasi als 2. Wohnsitzt oder so, mieten, damit er diese Fristverlängerung bekommt oder ist das völliger Unsinn? Wären im Endeffekt ja immense Mehrkosten für uns.
Wisst Ihr etwas und könnt uns beruhigen? Wir gehen morgen selbstverständlich zur Ausländerbehörde, aber die Stimmung bei uns beiden ist ordentlich im Keller, weil wir uns Sorgen machen, dass das alles nicht klappt, oder wir gar eine Fernbeziehung führen müssen, was natürlich belastend und auch kostenfressend wäre.
Herzliche Grüße,
Sugarguru