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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Anrraf Fzf zum ungeborenen deutschen Kind
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Beitrag begonnen von karaaslan am 27.09.2014 um 12:24:16

Titel: Anrraf Fzf zum ungeborenen deutschen Kind
Beitrag von karaaslan am 27.09.2014 um 12:24:16
İch bin etwas durcheinandergekommen beim Ausfüllen des Antrags und hoffe das İhr mir weiterhelfen könnt.

Bei Nummer 21 Arbeitgeber, Name der Verwandten, der Studienanstalt Referenzen...

soll ich da wieder meine Frau eintragen ?

Bei Nummer 23 bezüglich der beabsichtigten Dauer des Aufenthalts in Deutschland. Was muss ich denn da eintragen. İch möcht ja für immer bei Kind und Frau bleiben.??


Bei 24 bezüglich des Lebensunterhaltes. Meine Frau hat nur ein job als Aushilfe wir werden die erste Zeit von ihrem Vater unterstützt und von erspartem. was kann ich hinschreiben?

Und zu allerletzt ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis für immer?
Kann ich das so hinschreiben. İch kriege sowieso erstmal nur ne Duldung bis zur geburt?**

İch bin etwas durcheinandergekommen möchte aber nichts falsch machen

Titel: Re: Anrraf Fzf zum ungeborenen deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 27.09.2014 um 12:45:56
Nummer 21 ist für Dich uninteressant, das Betrifft andere Visum-Arten.

Nummer 23: die Wahrheit. Zum Beispiel "für immer"

Nummer 24: die Wahrheit. Ist für dieses Visum sowieso egal.

Ansonsten: Richtig, Du bekommst bis zur Geburt nichts. Das Visum selbst ist für 90 Tage und wird reichen. Du kannst aber den AE-Antrag sofort stellen, auch ohne Kind, dann musst Du das Kind (bzw. die Geburtsurkunde) nachreichen.

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