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Heirat Aufenthalt wie lange? (Gelesen: 2.509 mal)
daniuz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Aufenthalt wie lange?
26.09.2014 um 01:03:07
 
Hallo ich bin neu hier,

Ich (Nicht-EU) Ausländer werde bald heiraten. Bin momentan Student und besitze seit 3 Jahren die Aufenthaltserlaubnis 16.

Meine Frage: für wie lange muss die ABH meinen Aufenthalt  nach Heirat verlängern?

Vielen dank
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 26.09.2014 um 05:19:52
 
Und wen heiratest du? Eine Deutsche? Eine Ausländerin?
Willst du dann den Zweck deines Aufenthalts von Studium zur ehelichen Lebensgemeinschaft ändern?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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planloser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
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Antwort #2 - 26.09.2014 um 07:03:57
 
Aras schrieb am 26.09.2014 um 05:19:52:
Und wen heiratest du? Eine Deutsche? Eine Ausländerin?


Zur Beantwortung der Frage wäre noch mehr Präzision notwendig, denn Ausländerin ist zu ungenau, das kann eine EU-Bürgerin (+gleichgestellte Staaten) oder eine Drittstaatlerin sein.

Daher einfach: Welche Staatsangehörigkeit hat die zukünftige Ehefrau?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.09.2014 um 10:44:52
 
planloser schrieb am 26.09.2014 um 07:03:57:
Daher einfach: Welche Staatsangehörigkeit hat die zukünftige Ehefrau?

Es hängt auch noch vom Aufenthaltstitel der Ehefrau ab.
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daniuz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.09.2014 um 15:14:14
 
Danke für die Antwort. Ich heirate eine Deutsche (Marokkanerin) also Deutsche mit Migrationshintergrund. Ich bin auch Mrokkaner. Und ja,ich würde dann meinen Aufenthalt von 16 zu 28 ändern wollen. DankeAras schrieb am 26.09.2014 um 05:19:52:
Und wen heiratest du? Eine Deutsche? Eine Ausländerin?
Willst du dann den Zweck deines Aufenthalts von Studium zur ehelichen Lebensgemeinschaft ändern?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 26.09.2014 um 15:35:30
 
Dann bekommst Du eine AE nach § 28 für ein bis drei Jahre, die problemlos verlängert wird, solange Ihr zusammen lebt. Wenn Du weiter studierst, könntest Du im Falle einer Trennung zur "alten AE" zurück.

Mit der AE darfst Du ohne Beschränkungen arbeiten, Du darfst auch weiter studieren, egal. Du hast mit der AE das Recht, vorzeitig eingebürgert zu werden, falls Du die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Du wirst unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert.
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daniuz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.09.2014 um 15:41:37
 
Zitat:
Dann bekommst Du eine AE nach § 28 für ein bis drei Jahre, die problemlos verlängert wird, solange Ihr zusammen lebt. Wenn Du weiter studierst, könntest Du im Falle einer Trennung zur "alten AE" zurück.

Mit der AE darfst Du ohne Beschränkungen arbeiten, Du darfst auch weiter studieren, egal. Du hast mit der AE das Recht, vorzeitig eingebürgert zu werden, falls Du die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Du wirst unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert


Danke sehr. Eine Frage noch: wie wird entschieden ob ich 1 2 oder Jahre bekomme? Denn ich will dann Arbeiten und mit 1 Jahr befristet wird es schwer sein. Wer entscheidet für die Länge? ABH l,nach welchen Ermessen? Danke

fons' Änderung:
Ich habe das Zitat mal gerichtet. Kleiner Tipp:

Du brauchst nicht immer komplette Postingszitieren.
Und wenn dann sinnvollerweise zuerst das Zitat und dann
deine Antwort.

Tipps dazu gibt ganz oben bei den Tipps vom team  Cool
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« Zuletzt geändert: 26.09.2014 um 16:00:47 von N/V »  
 
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Aras
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Antwort #7 - 26.09.2014 um 15:47:03
 
Eigentlich darf die Befristung auf 1 Jahr nur geschehen, falls Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ehe gibt. Der andere Grund für eine kürzere Befristung wäre die Verpflichtung für einen Integrationskurs. Und der ist aufgrund des derzeitigen Studiums nicht gegeben.

Du solltest explizit 3 Jahre Gültigkeit beantragen. Ansonsten sollen Sie dir bitte sagen wieso auf 1 Jahr befristet wurde.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 26.09.2014 um 15:49:26
 
Das wurde hier schon oft diskutiert, aus meiner Sicht ohne klares Ergebnis. Es scheint nach Ausländerbehörde und Bundesland verschieden gehandhabt zu werden.

Ich würde nach der Heirat eindeutig eine AE für drei Jahre beantragen, das mit der Erleichterung der Arbeitssuche begründen und um einen "schriftlichen Bescheid im Falle einer (Teil-) Ablehung" bitten. Dann hätte man im Falle einer AE für ein Jahr eine Ablehnung mit Klagemöglichkeit und kann sich dann überlegen, wie man weiter vorgeht. Aber vielleicht wird es ja auch eine "richtige" AE, dann ist alles gut.
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daniuz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.09.2014 um 16:39:48
 
Danke. Also sie ist Geschieden und hat 3 Kinder. 5 Jahre jünger bin ich. Ist es ein Grund für ein "Zweifel"? DankeAras schrieb am 26.09.2014 um 15:47:03:
Eigentlich darf die Befristung auf 1 Jahr nur geschehen, falls Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ehe gibt. Der andere Grund für eine kürzere Befristung wäre die Verpflichtung für einen Integrationskurs. Und der ist aufgrund des derzeitigen Studiums nicht gegeben.

Du solltest explizit 3 Jahre Gültigkeit beantragen. Ansonsten sollen Sie dir bitte sagen wieso auf 1 Jahr befristet wurde.

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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 26.09.2014 um 16:46:48
 
daniuz schrieb am 26.09.2014 um 16:39:48:
Also sie ist Geschieden und hat 3 Kinder. 5 Jahre jünger bin ich. Ist es ein Grund für ein "Zweifel"?

Absolut.
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daniuz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.09.2014 um 16:50:18
 
tiggger schrieb am 26.09.2014 um 16:46:48:
Absolut.

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daniuz
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Antwort #12 - 26.09.2014 um 16:50:37
 
Ok Danke euch  Smileytiggger schrieb am 26.09.2014 um 16:46:48:
Absolut.

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