Hallo,
kann mich bitte jemand aufklären in welchen Fällen ein Ausländer, der Deutschland verlässt, seine bis dahin geleisteten Rentenversicherungsbeiträge erstattet bekommen kann?
Wie ist es, wenn er die Beiträge nicht zurückfordern kann oder möchte? Hat er dann Anspruch auf deutsche Rente, zusätzlich zu der Rente in seinem Heimatland?
Beispiele dazu:
Zwei türkische Studenten mit Studenten-AE haben neben dem Studium gejobbt, wobei immer Rentenversicherungsbeiträge bezahlt wurden.
Einer hat 3 Jahre (36 Monate), der andere 6 Jahre (72 Monate) gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt.
Beide haben das Studium vor kurzem abgeschlossen und werden in ca. einem Monat in die Türkei zurückfliegen, da sie dort Jobangebote bekommen haben. Die AEs für das Studium werden dann irgendwann ausgelaufen sein.
Können beide ihre bisher geleisteten Rentenversicherungsbeiträge zurückverlangen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Was passiert, wenn sie die Beiträge nicht erstattet bekommen möchten/können?
Werden sie dann mit 65 Jahren in der Türkei einen Betrag X an deutscher Rente dazubekommen? Wie rechnet man diesen Betrag ungefähr aus?
Unter welchen Voraussetzungen könnte man nach der Erstattung der Beiträge wieder nach Deutschland zurückkehren?
Vielleicht bekommt ja einer der beiden in einigen Jahren ein Jobangebot aus Deutschland.
Eine weitere Frage noch:
wie ist es, wenn ein Inhaber einer
NE nach über 10 Jahren Aufenthalt in DE und mit mehr als hundert geleisteten Beiträgen zur Rentenversicherung ins Ausland auswandert?
Erstattung, Anspruch auf Zusatzrente im Ausland?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.