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Neugier: Wohin geht der Einbürgerungsantrag überall hin? (Gelesen: 2.275 mal)
SF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neugier: Wohin geht der Einbürgerungsantrag überall hin?
17.09.2014 um 17:20:34
 
Ich bin sehr neugierig und Frage mich seit einiger Zeit, wohin der Einbürgerungseintrag einer Person denn überall hinwandert. Weiß das jemand?

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neugier: Wohin geht der Einbürgerungsantrag überall hin?
Antwort #1 - 17.09.2014 um 18:25:35
 
Du meinst wer für die Anträge zuständig ist?

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/zust.htm
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.09.2014 um 19:31:14
 
Ne das meinte ich nicht, aber trotzdem Danke für die Information.

Ich meinte: Wo geht mein Einbürgerungsantrag denn alles hin? Vom Rathaus, dann wohin? Welche Behörden usw. Vom Anfang bis zum Ende.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.09.2014 um 19:40:36
 
Bei uns geht er gar nicht ins Rathaus, weil die Einbürgerungsbehörde nicht im Rathaus sitzt. In bestimmten Fällen, wenn das Innenministerium sich die Erlaubnis vorbehalten hat, geht er noch zum Ministerium und zurück. Im Rathaus interessiert sich niemand dafür.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.09.2014 um 21:23:31
 
Du meinst vlt. welche Stellen/Behörden im Prüfungsverfahren
beteiligt werden. Wie z.B. Einholung polizeiliches Führungszeugnis
Verfassungsschutz etc.?!
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 17.09.2014 um 21:35:54
 
reinhard schrieb am 17.09.2014 um 19:40:36:
Bei uns geht er gar nicht ins Rathaus, weil die Einbürgerungsbehörde nicht im Rathaus sitzt.


Nun, gefragt wird ja eher nicht nach dem speziellen
Gebäude, sondern nach der Behörde.
Der Fragesteller wohnt laut Profil in Heilbronn.
Das ist eine kreisfreie Stadt in BaWü (dort werden
kreisfreie Städte auch als STadtkreise bezeichnet).

Laut der oben schon verlinkten Liste sind in BaWü
u.a. die kreisfreien Städte zuständig, mithin die Stadt-
verwaltung. Und diese befindet sich üblicherweise,
zumindest teilweise, im Rathaus einer Stadt. Je nach
Größe des Rathauses und der Verwaltung werden einige
Verwaltungsteile aber durchaus auch in anderen Gebäuden
zu finden sein.

Wohnt ein Bewerber allerdings in einem kleineren Ort, der
einem Landkreis angehört, dürfte das Rathaus aber in der
Tat gar nichts damit zu tun haben, da dann die Kreis-
verwaltung zuständig ist.

Eine allgemeine Antwort auf die Frage kann es nicht geben,
dazu sind die Verwaltungsstrukturen in den einzelnen
Bundesländern viel zu verschieden.
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SF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.09.2014 um 20:49:58
 
Zitat:
Du meinst vlt. welche Stellen/Behörden im Prüfungsverfahren
beteiligt werden. Wie z.B. Einholung polizeiliches Führungszeugnis
Verfassungsschutz etc.?!


Jap Genau  Zwinkernd
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 18.09.2014 um 20:55:12
 
Zitat:
Jap Genau  Zwinkernd


Die bekommen aber nicht den Einbürgerungsantrag selbst, sondern eine Anfrage, dass sie Deinen Namen haben und zurückmelden können: "kein Terrorist".

In einigen Bundesländern geht der Antrag von der Einbürgerungsbehörde an das Regierungspräsidium, andere haben sowas gar nicht. In einigen müssen bestimmte Anträge dem Innenministerium vorgelegt werden.

Bestimmte andere Anträge (z.B. Einbürgerung ohne Voraussetzungen wegen Starts in der deutschen Nationalmannschaft) müssen dem Innenminister in Berlin vorgelegt werden.
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