reinhard schrieb am 17.09.2014 um 19:40:36:Bei uns geht er gar nicht ins Rathaus, weil die Einbürgerungsbehörde nicht im Rathaus sitzt.
Nun, gefragt wird ja eher nicht nach dem speziellen
Gebäude, sondern nach der Behörde.
Der Fragesteller wohnt laut Profil in Heilbronn.
Das ist eine kreisfreie Stadt in BaWü (dort werden
kreisfreie Städte auch als STadtkreise bezeichnet).
Laut der oben schon verlinkten Liste sind in BaWü
u.a. die kreisfreien Städte zuständig, mithin die Stadt-
verwaltung. Und diese befindet sich üblicherweise,
zumindest teilweise, im Rathaus einer Stadt. Je nach
Größe des Rathauses und der Verwaltung werden einige
Verwaltungsteile aber durchaus auch in anderen Gebäuden
zu finden sein.
Wohnt ein Bewerber allerdings in einem kleineren Ort, der
einem Landkreis angehört, dürfte das Rathaus aber in der
Tat gar nichts damit zu tun haben, da dann die Kreis-
verwaltung zuständig ist.
Eine allgemeine Antwort auf die Frage kann es nicht geben,
dazu sind die Verwaltungsstrukturen in den einzelnen
Bundesländern viel zu verschieden.