Sehr geehrter Herr X,
Ihr Hinweis wurde mir als zuständiger Sachgebietsleiter zur Beantwortung weitergeleitet. Bitte verzeihen Sie die verspätete Beantwortung. Leider war es mir aufgrund einer längeren Abwesenheit erst jetzt möglich, Ihnen zu antworten.
Zunächst möchte ich mich für den Hinweis bedanken. Bei der Formulierung der Informationen auf der Internetseite kommt es vor, dass Formulierungen, welche für die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich klingen, von anderen Menschen nicht verstanden oder missverstanden werden.
Der von Ihnen genannte Sprachnachweis beim Ehegattennachzug bezieht sich auf den Nachweis von Deutschkenntnissen vor einer Einreise in das Bundesgebiet, während sich die von Ihnen genannten Informationen auf der Internetseite vorwiegend auf das Verfahren nach der Einreise beziehen. Dies ist auch der Grund, dass im Zusammenhang mit der Information zu einer Familienzusammenführung das vorgeschaltete Visaverfahren nicht erwähnt wird. Das Visaverfahren liegt nicht in der Zuständigkeit der Ausländerbehörde, sondern bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate), welche dem Auswärtigen Amt in Berlin unterstellt sind. Somit handelt es sich hier nicht um eine unmittelbare Aufgabe der Ausländerbehörde und es wurde daher eine Trennung hinsichtlich der Informationen vorgenommen. Dies hat hinsichtlich der Internetseite der Stadt Köln aber auch den Hintergrund, dass Informationen dahingehend unterschieden werden, ob es sich um eine eigene Aufgabe oder einen Hinweis auf ein Thema in der Zuständigkeit einer anderen Stelle handelt. Bei einer eigenen Aufgabe können umfangreichere Verknüpfungen vorgenommen werden, als es bei einem Verweis auf eine andere Zuständigkeit möglich ist. Ich gebe Ihnen aber Recht, das die Formulierung verwirrend sein kann, weil in der Einleitung zu den Hinweisen auf die Familienzusammenführung Ausländer und Deutsche, welche bereits in Deutschland leben, angesprochen werden. Unter den später folgenden Punkten erfolgt die Ansprache eher an die Familienangehörigen, welche noch im Ausland leben.
Informationen zu dem vorgeschalteten Visaverfahren bekommen Sie unter dem Link:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/visumverfahren-zur-einreise-1 Im Rahmen des Visaverfahrens, welches in der Hoheit der deutschen Auslandsvertretungen liegt, gibt es aber auch Besonderheiten und Ausnahmen, welche ggf. dazu führen, dass nicht grundsätzlich der Nachweis von Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug erforderlich ist. Dies wäre beispielsweise dann nicht erforderlich, wenn bei nachziehenden Familienangehörigen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Familienangehörigen unmittelbar nach der Einreise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen werden. Weitere Ausnahmen ergeben sich beispielsweise auch durch das recht aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Ehegattennachzug zu türkischen Staatsangehörigen, welches Sie sicherlich in der Presse nachvollzogen haben. Wie ich schon erwähnt habe, liegt die Zuständigkeit des Visaverfahrens nicht bei der hiesigen Ausländerbehörde und daher wurden die Informationen auch hier nur auf die eigenen Aufgaben beschränkt. Der Verzicht auf den Nachweis von Deutschkenntnissen erfolgt nicht durch die Ausländerbehörde, sondern im Einzelfall durch die deutsche Auslandsvertretung. Informationen zu den Integrationsmaßnahmen der Ausländerbehörde nach der Einreise, erhalten Sie unter folgenden Links:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-allgemeine-informatio...http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-bei-einreise-ab-2005http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-bei-einreise-vor-2005...http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-fuer-eu-angehoerige-1 In diesem Jahr wurde die Internetseite der Stadt Köln in einem großen Umfang optisch überarbeitet. Die bisherigen Informationen wurden hierbei zunächst in das neue Erscheinungsbild übernommen. Durch die neue Struktur der Internetseite, können die Informationen nicht mehr in der bisherigen Form dargestellt werden. Dies zeigt sich auch im vorliegenden Fall, denn auf der bisherigen Internetseite konnte, in der Vergangenheit erfolgte in einer rechten Spalte direkt ein Verweis auf das Visaverfahren. Diese rechte Spalte gibt es im aktuellen Internetauftritt nicht mehr. Es ist daher erforderlich die Informationen entsprechend anzupassen. Bitte haben Sie aber hierbei auch Verständnis dafür, dass es im Rahmen der Wahrnehmung des täglichen Dienstgeschäfts nicht immer zeitnah möglich ist, die Anpassungen vorzunehmen und es hier zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Persönliche und telefonische Beratungen haben hierbei zunächst Vorrang. Wir bemühen uns aber möglichst zeitnah entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Ihren Hinweis habe ich mir entsprechend vermerkt und werde diesen bei der zukünftigen Überarbeitung der Internetinformationen berücksichtigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Sachgebiet Einreise, Arbeitsmigration und Integration
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