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A1 (Gelesen: 4.235 mal)
Themen Beschreibung: Wegfall Sprachnachweis, geplante Gesetztesänderung ...
Tessie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.08.2014 um 13:53:44
 
Hallo,

ich beziehe mich auf diesen Link:  http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/aufenthalt-im-rahmen-der-familienzusam..., insbesondere auf diesen Text:


Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen:

Ehepartnerinnen, Ehepartner, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen können ohne Einschränkungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wie ist das zu verstehen? Soweit mir bekannt ist, ist mit einem Urteil zur Aufhebung des Sprachnachweises frühestens Mitte 2015 zu rechnen. Gibt es bereits Verbesserungen hinsichtlich dieser Regelung oder Änderungen

Vielen Dank schonmal.
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.08.2014 um 13:57:46
 
Es gibt hier 2 Möglichkeiten

a) Köln verzichtet auf A1 (das geht natürlich nur für Ausländer, die ohne Visum FZF können)
b) Die Webseite ist schlecht

Beide Möglichkeiten halte ich für gleich wahrscheinlich.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.08.2014 um 14:09:44
 
Schreib doch die Stadt Köln an und frag was das bedeutet

http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/online-redaktion
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tessie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.08.2014 um 14:19:29
 
tiggger schrieb am 18.08.2014 um 13:57:46:
Es gibt hier 2 Möglichkeiten

a) Köln verzichtet auf A1 (das geht natürlich nur für Ausländer, die ohne Visum FZF können)
b) Die Webseite ist schlecht

Beide Möglichkeiten halte ich für gleich wahrscheinlich.


Vielen Dank für die Erklärung.

@Aras: Nein, soweit möchte ich nicht gehen. Ich habe mich ja nicht umsonst an dieses Forum hier gewandt.
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.08.2014 um 16:12:31
 
Tessie schrieb am 18.08.2014 um 14:19:29:
Es gibt hier 2 Möglichkeiten

a) Köln verzichtet auf A1 (das geht natürlich nur für Ausländer, die ohne Visum FZF können)
b) Die Webseite ist schlecht


beides falsch! jemand hat mal wieder nur das gelesen was ihm gefiel! Das ist aus dem Zusammenhang gerissen der mit Abs. 1 besteht

Der lautet so:
Für den Familiennachzug muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen und nachziehende Ehepartner oder Lebenspartner müssen sich im Regelfall zumindest auf einfache Art in der deutschen Sprache verständigen können.
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Aras
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Antwort #5 - 18.08.2014 um 16:15:25
 
Das glaube ich nicht. Denn die Überschriften sind eindeutig. Außerdem klingt es so, als könne man im Namen des Ausländers das erledigen... Als gäbe es kein Visaverfahren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #6 - 18.08.2014 um 23:11:30
 
sigi-n schrieb am 18.08.2014 um 16:12:31:
Für den Familiennachzug muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen und nachziehende Ehepartner oder Lebenspartner müssen sich im Regelfall zumindest auf einfache Art in der deutschen Sprache verständigen können.


Ja, und das steht unter "Zuzug zu einem Ausländer". Und daran ist ja nichts auszusetzen.

Ich finde es auch mehr als irritierend, wie das unter "Zuzug zum Deutschen" formuliert ist (was im Ausgangsbeitrag erwähnt ist). Kann sich tatsächlich eine einzelne AHB über geltendes Recht hinwegsetzen? Kann ich mir nicht vorstellen.

Ich habe keinen Bezug zu Köln. Falls ich eine passende E-Mail-Adresse finde kann ich ja mal hinschreiben und fragen, wie die das meinen.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 18.08.2014 um 23:55:39
 
lottchen schrieb am 18.08.2014 um 23:11:30:
Falls ich eine passende E-Mail-Adresse finde kann ich ja mal hinschreiben und fragen, wie die das meinen. 


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lottchen
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Antwort #8 - 19.08.2014 um 00:17:37
 
Wie so oft eine echt "hilfreiche" Antwort von Saxonicus  Ärgerlich. Liest Du Dir auch mal durch, was die Leute schreiben?
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lottchen
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Antwort #9 - 19.08.2014 um 00:45:01
 
Die 15 Minuten Änderungszeit sind rum. Ich muss also leider einen neuen Beitrag schreiben: Ich habe jetzt über das Kontaktformular eine Anfrage gestartet. Falls etwas rauskommt, ich also eine Antwort bekomme, stelle ich diese hier ein.
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Aras
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Antwort #10 - 03.09.2014 um 13:55:48
 
Zitat:
Sehr geehrter Herr X,

Ihr Hinweis wurde mir als zuständiger Sachgebietsleiter zur Beantwortung weitergeleitet. Bitte verzeihen Sie die verspätete Beantwortung. Leider war es mir aufgrund einer längeren Abwesenheit erst jetzt möglich, Ihnen zu antworten.

Zunächst möchte ich mich für den Hinweis bedanken. Bei der Formulierung der Informationen auf der Internetseite kommt es vor, dass Formulierungen, welche für die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich klingen, von anderen Menschen nicht verstanden oder missverstanden werden.

Der von Ihnen genannte Sprachnachweis beim Ehegattennachzug bezieht sich auf den Nachweis von Deutschkenntnissen vor einer Einreise in das Bundesgebiet, während sich die von Ihnen genannten Informationen auf der Internetseite vorwiegend auf das Verfahren nach der Einreise beziehen. Dies ist auch der Grund, dass im Zusammenhang mit der Information zu einer Familienzusammenführung das vorgeschaltete Visaverfahren nicht erwähnt wird. Das Visaverfahren liegt nicht in der Zuständigkeit der Ausländerbehörde, sondern bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate), welche dem Auswärtigen Amt in Berlin unterstellt sind. Somit handelt es sich hier nicht um eine unmittelbare Aufgabe der Ausländerbehörde und es wurde daher eine Trennung hinsichtlich der Informationen vorgenommen. Dies hat hinsichtlich der Internetseite der Stadt Köln aber auch den Hintergrund, dass Informationen dahingehend unterschieden werden, ob es sich um eine eigene Aufgabe oder einen Hinweis auf ein Thema in der Zuständigkeit einer anderen Stelle handelt. Bei einer eigenen Aufgabe können umfangreichere Verknüpfungen vorgenommen werden, als es bei einem Verweis auf eine andere Zuständigkeit möglich ist. Ich gebe Ihnen aber Recht, das die Formulierung verwirrend sein kann, weil in der Einleitung zu den Hinweisen auf die Familienzusammenführung Ausländer und Deutsche, welche bereits in Deutschland leben, angesprochen werden. Unter den später folgenden Punkten erfolgt die Ansprache eher an die Familienangehörigen, welche noch im Ausland leben.

Informationen zu dem vorgeschalteten Visaverfahren bekommen Sie unter dem Link:

http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/visumverfahren-zur-einreise-1

Im Rahmen des Visaverfahrens, welches in der Hoheit der deutschen Auslandsvertretungen liegt, gibt es aber auch Besonderheiten und Ausnahmen, welche ggf. dazu führen, dass nicht grundsätzlich der Nachweis von Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug erforderlich ist. Dies wäre beispielsweise dann nicht erforderlich, wenn bei nachziehenden Familienangehörigen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Familienangehörigen unmittelbar nach der Einreise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen werden. Weitere Ausnahmen ergeben sich beispielsweise auch durch das recht aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Ehegattennachzug zu türkischen Staatsangehörigen, welches Sie sicherlich in der Presse nachvollzogen haben. Wie ich schon erwähnt habe, liegt die Zuständigkeit des Visaverfahrens nicht bei der hiesigen Ausländerbehörde und daher wurden die Informationen auch hier nur auf die eigenen Aufgaben beschränkt. Der Verzicht auf den Nachweis von Deutschkenntnissen erfolgt nicht durch die Ausländerbehörde, sondern im Einzelfall durch die deutsche Auslandsvertretung. Informationen zu den Integrationsmaßnahmen der Ausländerbehörde nach der Einreise, erhalten Sie unter folgenden Links:

http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-allgemeine-informatio...
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-bei-einreise-ab-2005
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-bei-einreise-vor-2005...
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/integrationskurs-fuer-eu-angehoerige-1


In diesem Jahr wurde die Internetseite der Stadt Köln in einem großen Umfang optisch überarbeitet. Die bisherigen Informationen wurden hierbei zunächst in das neue Erscheinungsbild übernommen. Durch die neue Struktur der Internetseite, können die Informationen nicht mehr in der bisherigen Form dargestellt werden. Dies zeigt sich auch im vorliegenden Fall, denn auf der bisherigen Internetseite konnte, in der Vergangenheit erfolgte in einer rechten Spalte direkt ein Verweis auf das Visaverfahren. Diese rechte Spalte gibt es im aktuellen Internetauftritt nicht mehr. Es ist daher erforderlich die Informationen entsprechend anzupassen. Bitte haben Sie aber hierbei auch Verständnis dafür, dass es im Rahmen der Wahrnehmung des täglichen Dienstgeschäfts nicht immer zeitnah möglich ist, die Anpassungen vorzunehmen und es hier zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Persönliche und telefonische Beratungen haben hierbei zunächst Vorrang. Wir bemühen uns aber möglichst zeitnah entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Ihren Hinweis habe ich mir entsprechend vermerkt und werde diesen bei der zukünftigen Überarbeitung der Internetinformationen berücksichtigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx xxx

Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Amt für öffentliche Ordnung
Ausländerabteilung
Sachgebiet Einreise, Arbeitsmigration und Integration
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221/221-xxxxx
Telefax: 0221/221-6526848
E-Mail: xxx.xxx@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auslaender/


fons' Änderung:
Personenangaben entfernt
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« Zuletzt geändert: 03.09.2014 um 14:25:29 von N/V »  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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