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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> A1 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1408362824 Beitrag begonnen von Tessie am 18.08.2014 um 13:53:44 |
Titel: A1 Beitrag von Tessie am 18.08.2014 um 13:53:44
Hallo,
ich beziehe mich auf diesen Link: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/aufenthalt-im-rahmen-der-familienzusammenfuehrung-1, insbesondere auf diesen Text: Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen: Ehepartnerinnen, Ehepartner, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen können ohne Einschränkungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wie ist das zu verstehen? Soweit mir bekannt ist, ist mit einem Urteil zur Aufhebung des Sprachnachweises frühestens Mitte 2015 zu rechnen. Gibt es bereits Verbesserungen hinsichtlich dieser Regelung oder Änderungen Vielen Dank schonmal. |
Titel: Re: A1 Beitrag von tiggger am 18.08.2014 um 13:57:46
Es gibt hier 2 Möglichkeiten
a) Köln verzichtet auf A1 (das geht natürlich nur für Ausländer, die ohne Visum FZF können) b) Die Webseite ist schlecht Beide Möglichkeiten halte ich für gleich wahrscheinlich. |
Titel: Re: A1 Beitrag von Aras am 18.08.2014 um 14:09:44
Schreib doch die Stadt Köln an und frag was das bedeutet
http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/online-redaktion |
Titel: Re: A1 Beitrag von Tessie am 18.08.2014 um 14:19:29 tiggger schrieb am 18.08.2014 um 13:57:46:
Vielen Dank für die Erklärung. @Aras: Nein, soweit möchte ich nicht gehen. Ich habe mich ja nicht umsonst an dieses Forum hier gewandt. |
Titel: Re: A1 Beitrag von sigi-n am 18.08.2014 um 16:12:31 Tessie schrieb am 18.08.2014 um 14:19:29:
beides falsch! jemand hat mal wieder nur das gelesen was ihm gefiel! Das ist aus dem Zusammenhang gerissen der mit Abs. 1 besteht Der lautet so: Für den Familiennachzug muss ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen und nachziehende Ehepartner oder Lebenspartner müssen sich im Regelfall zumindest auf einfache Art in der deutschen Sprache verständigen können. |
Titel: Re: A1 Beitrag von Aras am 18.08.2014 um 16:15:25
Das glaube ich nicht. Denn die Überschriften sind eindeutig. Außerdem klingt es so, als könne man im Namen des Ausländers das erledigen... Als gäbe es kein Visaverfahren.
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Titel: Re: A1 Beitrag von lottchen am 18.08.2014 um 23:11:30 sigi-n schrieb am 18.08.2014 um 16:12:31:
Ja, und das steht unter "Zuzug zu einem Ausländer". Und daran ist ja nichts auszusetzen. Ich finde es auch mehr als irritierend, wie das unter "Zuzug zum Deutschen" formuliert ist (was im Ausgangsbeitrag erwähnt ist). Kann sich tatsächlich eine einzelne AHB über geltendes Recht hinwegsetzen? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe keinen Bezug zu Köln. Falls ich eine passende E-Mail-Adresse finde kann ich ja mal hinschreiben und fragen, wie die das meinen. |
Titel: Re: A1 Beitrag von Saxonicus am 18.08.2014 um 23:55:39 lottchen schrieb am 18.08.2014 um 23:11:30:
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Titel: Re: A1 Beitrag von lottchen am 19.08.2014 um 00:17:37
Wie so oft eine echt "hilfreiche" Antwort von Saxonicus >:(. Liest Du Dir auch mal durch, was die Leute schreiben?
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Titel: Re: A1 Beitrag von lottchen am 19.08.2014 um 00:45:01
Die 15 Minuten Änderungszeit sind rum. Ich muss also leider einen neuen Beitrag schreiben: Ich habe jetzt über das Kontaktformular eine Anfrage gestartet. Falls etwas rauskommt, ich also eine Antwort bekomme, stelle ich diese hier ein.
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Titel: Re: A1 Beitrag von Aras am 03.09.2014 um 13:55:48 Zitat:
fons' [edit]Personenangaben entfernt[/edit] |
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