T.P.2013
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blubb
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Im Norden Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo,
das ist richtig, es ist das sogenannte "DÜ III". Da seinerzeit die geplante Abschiebung in den Irak nicht vollzogen und Dein Schwager, nach Deinen Worten "illegal", also undokumentiert aus der EU in den Irak zurückgereist ist, muss er seinen Aufenthalt außerhalb der EU tatsächlich so belegen können, dass der Verlust der Zuständigkeit Schwedens als vormalig zuständiger Staat nachgewiesen(!) werden kann. Exakt da sehe ich das Problem, da er vermutlich keine entsprechende Dokumenten- oder Stempellage vorweisen kann.
Ein weiterer Aspekt ist der: Wie soll er es schaffen, nach Deutschland zu kommen, um hier erneut erstmalig als Schutzsuchender innerhalb der EU / der Anwender DÜ III aufzutreten?
Per Flug: nicht machbar.
Per See- / Landweg: muss er andere Anwenderstaaten passieren. Wird er dort aufgegriffen (sagen wir mal: Bulgarien) muss er dort ein Schutzersuchen stellen, womit sich dann automatisch die Zuständigkeit des betreffenden Staates zur Durchführung des neuen Asylantrages ergibt, sofern er nicht wegen der vermeintlichen und soweit vor Ort nachvollziehbaren Zuständigkeit Schwedens den Schweden angeboten wird.
Stellt er dort (sagen wir mal: Bulgarien) kein Schutzersuchen bzw. versucht er, polizeilichen Kontrollen zu entgehen, benötigt er schon sehr günstige Umstände, um tatsächlich "erstmalig" im Sinne des DÜ in DEU als Schutzsuchender aufzuschlagen, um hier sein Verfahren durchzuführen.
Wobei als weitere Problematik immer noch die Tatsache besteht, dass er offensichtlich seinerzeit in Schweden seine Gründe nicht plausibel machen konnte und man sich fragen muss, inwieweit ihm das nun gelingen soll...
Dies alles nur vorbehaltlich möglicher aktueller Rechtsprechung, die mir möglicherweise nicht bekannt sein könnte.
Gruß
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