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Probleme Probleme Probleme ... (Gelesen: 10.946 mal)
Dan_
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i4a rocks!


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Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.11.2013 um 03:25:59
 
Guten Abend aller Seits,

Ich weis, die Headline suggeriert das jetzt jemand wie ich, mit einem riesen Schwachsinn daherkommt. ich bin einfach am Ende, das ich selbst bei diesem Punkt nicht mehr weis wie ich was schreiben soll.

So, nun zu meinem Problem. Ich bin in Männlich, 26 Jahre alt, in Deutschland geboren, und Sohn einer Türkin und eines Kroaten und lebe in BW . Da dieses jetzt ziemlich kompliziert wird, muss ich da einfach ausholen, daher bitte ich jeden, der sich irgendwie die zeit nehmen kann, dieses auch zu tun.



Also, ich bin in NRW geboren, meine Mutter selbst war Jahre vor meiner Geburt verheiratet, und hatte sich scheiden lassen in der Türkei, sowie in Deutschland. Das verfahren in Deutschland dauerte über ein paar Jahre. Etwa paar Jahren nach der Scheidung (in der Türkei vollendet) traf sie meinen Vater, Bienen & Blümchen ... der Storch kam und Ende.

Mein Vater ist darauf hin zum Standesamt, und wollte sich, wie jeder normale Vater das ja machen will, sich eintragen lassen. Das Problem dabei war, das die Dame beim Standesamt meinte, das der Ex-Mann meiner Mutter (Türke, zu der zeit in der Türkei lebend) als Vater eingetragen werden muss, da die Scheidung in Deutschland erst 2 Monate vor meiner Geburt anerkannt wurde. Für meine Eltern war das ein Schock, rechtlich aber (leider) alles sauber.
Mein Vater stritt sich mit der Dame, und erklärte ihr das die Scheidung selber in der Türkei seit Jahren schon vollzogen wurde, und meine Mutter, seit etlichen Jahren keinen Kontakt mehr zu dem mann hatte, darauf hin wurde mit einem Stift ein vermerk getätigt, mit den angaben meines leiblichen Vaters (Kroate). Leider war es dato meinen Eltern nicht möglich den Eintrag in seine Rechtmäßigkeit ändern zu lassen. Da der Ex nicht auffindbar war, laut des Türkischen Konsulates.
Später dann, nach mehrmaligen versuchen durch meine Eltern beim Konsulat Hilfe sich zu erbitten, kam dann immer die Antwort "Dieser Person existiert -nicht- mehr" ohne weitere Angaben, selbst die ABH konnte dem Konsulat keine Antwort entlocken.
Problem dabei war nur, das ich , bzw. meine Eltern ja an seine Unterschrift ran kommen mussten. Zu dem Zeitpunkt war ich dann in etwa schon 6 Jahre alt. Zahlreiche Anwälte, und auch die kompetente Hilfe der ABH in Recklinghausen, konnten nichts mehr bewirken. Irgendwann mal hatte meine Oma (Väterlich) heimlich und unter der Hand mich bei den Kroaten registriert. Ich war als Kind immer ein Paar Monate im Jahr bei meinen Großeltern zu besuch in Stuttgart, ist wohl in dem Zeitraum passiert. Das kuriose danach war dann, das man mich in den Pass meines Vaters eingetragen hatte. bis dahin hatte man selbst wohl das ausmaß dessen nicht direkt verstanden.
Das Problem war, mein Zweitname wurde weggelassen (da sie diesen nicht mochte .....) , sowie mein Geburtsort waren leicht verfälscht, sprich, Nachbardorf wurde genannt
. Nachdem mein Vater realisiert hatte, was da gerade passierte, sagte man ihm, das wäre schon alles in Ordnung so, wäre wohl bei den Kroaten normal. Dieser Vorfall brachte auch einen Bruch hervor meiner Eltern mit meinen Großeltern, knapp 10 Jahre lang war funkstille, verständlich.
Da meine Oma, so nett sie auch ist, es einfach nicht nachvollziehen konnte, was sie damit angerichtet hatte. Meine Mutter hatte versucht, sich sowie meine Schwester und mich einzubürgern (da war ich etwa 12), das scheiterte wegen mir. So, mit 17 fing das verrückte Leben noch verrückter zu werden.
Die ABH in Stuttgart selber wusste vom ersten Moment nicht, wie und was man da machen kann - ergo, fing das tolle Leben an mit einer Fiktionsbescheinigung für jeweils 3 Monate. In die Türkische konnte ich mich nicht einbürgern, da dieses nach den Vater geht, lustiger Weise hatte das Türkische Konsulat es akzeptiert, das der Vater auf der GBU (Der Türke) nicht mein Vater sei, und anerkannten meinen Kroatischen Vater.

Die Kroaten hingegen, meinten das mein leiblicher vater nicht mein Vater sei, und somit Handlungsbedarf bei den Türken bestehen würde. Die ABH wiederum sah sich da nicht in der pflicht, irgendwas zu akzeptieren. So verstrichen 2 Jahre und etliche Fiktionsbescheinigungen für jeweils 3 Monate. Bis dann die Gruppenleiterin sich ein Herz nahm, und die Türken noch mal angeschriebenen hatte, wo der Ex Mann meiner Mutter sei. Erst dann hatte das Türkische Konsulat rausgehauen, das dieser Typ, sich Anfang der 90er Gerichtlich seine Identität hatte komplett ändern lassen in der Türkei. Mit dem wissen und den neuen Daten des Mannes, konnte ich dann endlich die Klage auf Vaterschaft durchboxen.
Sprich, meine Eltern und ich musste zu einem DNA abgleich, und das Gericht befand meinen leiblichen Vater, nun auch offiziell als Vater an, mit dem Urteil hatte dann das Standesamt auch sofort alles abgeändert und gut war. Denkste ....


Meine Schule musste ich abbrechen, da ich mit einer 3 Monatigen AE nicht weiter die Schule besuchen konnte, da der Direktor damals mich darum bat, es irgendwie auf ein Jahr mindestens zu erhöhen. Der Herr war wirklich nett, konnte mein problem verstehen, und gab mir Monate lang Aufschub. Die ABH selber befand das als nichtig, das ich die Schule besuchen wollte und lehnte dieses dann ab. Ich bewarb mich für eine Ausbildungsstelle, wurde auch zu einem Vorstellungsgespräch gebeten, alles lief nahezu perfekt. Bis dann die die Rechtsabteilung einschritt, und meinte mit 3 Monaten AE wird das nicht, selbst der Inhaber der Firma, bemühte sich darum, das ich irgendwie bleiben konnte.
Die ABH lehnte es auch da ab, mir wenigstens bei dieser Sache zu helfen. Ich musste die Stelle abtreten. Daraufhin ging ich zum Arbeitsamt, und wollte mich einfach nur proforma beraten lassen. Bei einem Einzelgespräch wurde mir geraten, das ich meine AE in Ordnung bringen muss, da sie bis dahin mir nicht helfen können. Mit etwa 20 Jahren verlor ich auch meine Krankenversicherung, und war danach knapp 5 Jahre nicht Kranken versichert, weil sich selbst die Versicherungen stur gestellt hatten. Weil auch diese meinen Fall nicht verstehen konnten. So, weiter im Text. Nachdem meine GBU angeändert wurde, durfte ich weitere 2 Jahre fast, meinen wahren Nachnamen nicht tragen, sondern wurde dazu "genötigt" den Ursprünglichen namen des Ex Mannes meiner Mutter, weiter zu tragen. Obwohl die GBU geändert wurde durch das Gerichtsurteil.

Die ABH selber wollte das in dem Maße nicht akzeptieren. Bei JEDEM, ausnahmslos, jedem Besuch bei der ABH bat ich um Hilfe in dem Fall. Da ich mit dem anderen Nachnamen beim Kroatischen Konsulat keine Chance hatte, irgendwie.. irgendwas zu erreichen. Laut dem ersten Anwalt den ich hatte, war das eine Art Urkundenfälschung, und gab das der ABH auch mit, diese wurde als "Halbwissen" abgestuft. Erst nach dem 1000000 versuch, und der bitte im Falle eines Falles, es mir schriftlich zu geben, das ich deswegen nicht belangt werden kann. Knickte die ABH ein, mit der Argument ... "Ihre neue GBU ist ja erst seit 2 Monaten da" auf die Frage hin, wie das denn sein konnte, sagte man mir das ganz trocken. Nachdem ich aber einwarf, das meine GBU direkt nachdem Gerichtsurteil durch das Standesamt vor 2 Jahren bei ihnen eintraf, wusste man etwa 10 sekunden lang, welche Ausrede man sich jetzt einfallen lassen sollte, und schob es auf die Chefin ab, die aber, in der Zeit im Mutterschutz war, und sich dazu nicht mehr äußern konnte, sehr sehr Kollegial, muss man schon sagen.

Jedenfalls bekam ich dann einen Passersatz mit einer AE für 12 Monate, um damit in Kroatien selber zu versuchen, mich einbürgern zu lassen. Das scheiterte auf ganzer Linie. Das Kroatische Konsulat selber, sprich die Konsulin, konnte mir da auch nicht weiter helfen. Wir waren etwa 4 mal oder so bei ihr, beim letzten male war sie so dermaßen genervt über uns, sowie die ABH, warum diese das nicht akzeptieren können, das ich kein anrecht auf die Kroatische Staatsbürgerschaft habe. Eine Nach-Registration meiner Daten erfolgte damit, das man mir dann zum ersten male schriftlich mitteilte, das man diese nicht abgeändert hatte, sondern mich komplett aus dem Register in Kroatien gelöscht hat. Auch das hatte die ABH nicht als Grund gesehen, das es nicht klappt, im ggt. die Damen und Herren meinten, das es auch so gehen würde.

Problematisch war am Anfang, das mir das Konsulat nichts schriftlich geben wollte, da ich kein Anrecht darauf hätte, da ich selbst kein Kroate bin, und auch wegen dem Türkischem Nachnamen, der nicht mit meiner GBU im Einklang war ... welch ein Wunder.

Daraufhin, damit die Abteilungsleiterin irgendwas hat von den Kroaten, bat sie mich und meinen Vater, die Leiterin für Integration etc. aufzusuchen, da diese der Kroatischen Sprache mächtig ist, und dann selbst die Info bei den Kroaten einholen könnte, ergo, bestätigen.
Problem war nur, beide Damen hatten sich darauf geeinigt, das man meine Akte bitte vorher aufsuchen sollte, da mein Fall einfach nur noch kompliziert ist, und erst dann mit den Kroaten spricht, wenn mein Vater mit dabei ist. Das war die Idee der Abteilungsleiterin bei der ABH. Auch hier kam wieder alles anders .. als wir zu dem Termin kamen, wurde uns eiskalt und aalglatt gesagt von der Leiterin für Integration etc. das wir nur gelogen hatten usw.. Auf die frage meines Vaters, wie sie auf diesen Unsinn kommt, sagte sie, sie hätte am tag, als wir den Termin für nächste Woche vereinbart hatten, schon vorsorglich dort angerufen, und mit einem Herren gesprochen, der ihr bestätigte, das ich doch zu jeder zeit mich einbürgern lassen könnte, wäre alles kein Problem.
Auf die frage hin wer dieser Herr sein sollte, nannte sie uns einen Namen. Das Problem war, im Konsulat selber waren nur Frauen Zwinkernd Dumm war mitunter auch für uns, das die ABH nach ihrer Aussage handelte, und mich wieder verdonnerte, zum Konsulat gehen. Das Problem war, welches auch die ABH zugab, das die Dame selber, nie die Akte sah, und eigentlich nicht wissen konnte, was bei mir Sache wäre, aber ihr Wort wäre "Gesetz" .. weiter kam erst nach Monaten raus, das dieser Herr, der ihr die Aussage gab, der .. verdammte Pförtner war!!!!!!

Nachdem die Konsulin selber nicht verstehen konnte, wie ihr ... Türsteher sowas sagen konnte, ruderte die ABH trotzdem nicht zurück, obwohl man nachweislich den Namen überprüfte, und es sich bewahrheitete, das es sich um den Pförtner handelt, und niemanden vom Konsulat selber. Laut dem Herren aber, wusste die Integrationsamt Chefin wie auch immer, wer er war. Trotzdem wurde mir wegen dieser Aussage, wieder 2 Jahre auferlegt, wieder und wieder das gleiche zu versuchen bei den Kroaten. Heute reden meine Eltern wieder mit meinen Großeltern, und auch diese hatten bis letzter Woche noch versucht, mit einem Anwalt. Mich registrieren zu lassen, um einfach mich endlich einbürgern lassen zu können, wurde abgelehnt.

Vor einem Jahr hatte ich telefonisch die Zusage, das ich einen Pass ausweis bekomme mit einer AE für 12 Monate, um auch endlich meinen Führerschein machen zu können. Als ich zu dem Termin kam, wusste man, wie immer leider, nichts mehr von einem Gespräch, und gab mir wieder die Fiktion für 3 Monate.

Mir wurde auch von einer Dame knallhart gesagt, die ich in den 10 jahre nicht einmal dort sah, das ich bestimmt nur Lüge, und es das Gespräch nicht gab. Ab diesem Moment wusste ich, das es so nicht weiter geht, und kloppfte bei der Gebietsleiterin an (was man mir auch erst nach 10 Jahren sagte, das es noch jemand "größeren" gibt, an den man sich wenden kann. Vorher hieß es immer, es gibt keinen.

Als ich ihr verzweifelt meinen Fall schilderte, sagte diese selber das man da jetzt auf alle Fälle ein Ende finden muss, in Form eines Passes für Staatenlose, um mich einfach endlich einbürgern lassen zu können. Sie würde sich melden, wenn diese sich meiner Akte eingelesen hat. Das geschah auch, sowie das man wieder die Kroaten anschrieb. Diese teilten in einem teil mit das es nicht geht, liesen aber, wie ich selber nicht finde, eine schwer zu verstehende Aussage in dem Brief des Kroatischen Regierungspräsidium an die ABH, das es in normalen Fällen doch gehen könnte. Später bekam ich einen Anruf, und sollte bitte kurz vorbeikommen bei der "neuen" Gruppenleiterin.
Sie sagte das ein Brief kam der Kroaten, lass sich die Zeilen durch, lachte mich an, und sagte dann Wort wörtlich ... Ha, trifft ja alles bei ihnen eh nicht zu. Ich dachte in diesem Moment ist endlich das ganze hin und her hat ein Ende gefunden, bedankte mich bei dieser Dame, und war das erste mal seit fast 10 Jahren, mal länger glücklich als nur für paar Minuten.

Ich bekam einen Termin für die nächste Woche, zwecks den Antrages für den Pass für Staatenlose.


VORAB! Ganz wichtig!! Bei jedem Termin, hatte ich immer mindestens einen Zeugen oder Zeugin dabei. Es ist also nicht der Fall, das nur ich das als einziger wahr genommen hatte, was man mir da Jahre lang sagte. Das auch deswegen, um in so Fällen auf der sicheren Seite zu stehen! und noch etwas, ich selber, sowie auch meine Eltern, sprechen einwandfreies Deutsch, ohne Akzent oder sonst was. Was ich damit sagen will, ich kann normal reden, und auch normal verstehen wenn man mir sagt, der Himmel ist Blau, dann verstehe ich auch das der Himmel Blau ist!


Als ich dann mit meiner Freundin zu dem neuen Termin kam, erschlug mich wie jedes mal fast der Blitz. Auf einmal wurde mir wieder ein Passersatz ausgestellt, und eine Belehrung, ich müsse mich bei den Kroaten in den nächsten 12 Monaten registriert und eingebürgert haben. Obwohl selbst die ABH damals schon sagte, das man mit mind. 18 Monaten rechnen muss, im aller aller besten Falle.
Ich, sowie meine Freundin teilten der Sachbearbeiterin mit, das es hier um ein versehen handeln muss, da ihre Chefin selbst uns zu was anderem herbestellt hatte.
Da ich die Dame nun seit Anfang an hatte, und ich auch behaupten kann, das sie mir heute vieles glaubt, bat sie uns kurz draußen zu warten, sie werde ihre Chefin nochmal deswegen befragen. Nach 10 minuten bat man uns wieder rein, und die Sachbearbeiterin teilte uns mit, das Ihre Chefin ausrichten lässt, sie hätte das letzte Woche nicht einmal angesprochen, und es würde nie um einen Pass für Staatenlose gehen, sondern ich müsse jetzt die Belehrung unterschreiben und mich bei den Kroaten einbürgern....das ist wirklich kein Witz!


Noch einen kleine Anmerkung: Ich bin NIE, ausnahmslos, NIE aus meiner Haut gefahren, habe jemanden beleidigt, angeschrien oder ähnliches. Auch aus dem Grunde, das man mir das nie vorwerfen kann, das ist ein FAKT! Nicht das der eine oder andere denkt, das könnte auch mit unter daran liegen!


Ich wusste nicht was da schon wieder passiert. Jetzt kam wieder ein dickes Ei. Meine Postanschrift hatte sich geändert zu dem richtigen Nachnamen. Trotzdem hatte man in der Vergangenheit mir immer wieder Briefe versucht zuzustellen auf den falschen namen, die nie ankamen, auch wurden die Briefe oftmals auf den Mädchennamen meiner mutter rausgeschickt, obwohl meine Mutter den namen meines Vaters trägt. Deswegen, um einfach den Problemen aus dem Weg zu gehen, bat ich darum, jeden Termin, etc. nur noch per Mail an mich zu schicken, das hatte ich vor 1 1/2 Jahre in etwa veranlasst, bis heute kam nicht eine Mail, sondern wieder Briefe per Post auf den falschen namen.

Natürlich befand sich bei dem letzten Brief ein Termin für letzte Woche. So wie das Glück bei mir den Hacken hängt, rief ich vorsorglich bei der ABH an, um einfach in Erfahrung zu bringen, ob ich einen Termin noch bekomme, oder wieder zu dem Damen und Herren gehen muss, ohne festen Termin. Da sagte man mir, das man ein Brief an mich schickte, und der Termin gestern (also an dem tag vor dem Telefonat) war, und ich nicht da war. Auf die Frage hin wieso nicht per Mail, wie selbst angeboten wurde, wusste man keine Antwort, und ich solle einfach am letzten tag kommen. Das sagte ich meiner Anwältin, der Termin war gestern, wir also dort vorgesprochen.

Was ist passiert?

Ich hab den Termin versäumt, und wäre damit schuld, auf die frage meiner Anwältin, wieso dieses nicht per Mail geschickt wird, kam keine Antwort. Ich hätte den Termin versäumt, und muss damit leben. Jetzt zu dem besten Teil, ich bekam heute wieder eine Fiktion mit einer AE für 3 Monate. Obwohl ich gerade jetzt eine Prüfung habe, und ich mich mit einer Fiktion nicht ausweisen kann, was die ABH ja auch selber bestätigt. Mein Job ist gefährdet, will keiner wissen. Ich hätte eine Belehrung unterschrieben, und damit hat sich die Sache. Das dieses nicht so war, wie dargestellt, hat auch nicht geholfen, als ich sagte, ich hätte eine Zeugin mit dabei gehabt. Dazu muss ich sagen, heute war ich das erste mal auf einer neuen Gruppe zugeteilt worden. Da ja wegen dem Buchstaben, ich nun wo anders hin muss, als sonst in der Vergangenheit.

So, und um jetzt das Ei zum überkochen zu bringen, ein weiterer Teil. Ich selber, hab laut dem Kroatischen Gesetz, keinen einzigen Punkt, der mit mir übereinstimmt, um mich einbürgern lassen zu können.

1. Kann die Sprache nicht, wirklich nicht, kein hallo, und kein Tschüss in Wort wie Schrift.
2. Habe keine 5 Jahre in Kroatien gelebt. usw ..

In meinem Fall hätte noch ein weiterer Punkt gegriffen zur Einbürgerung, der Punkt, das ich als Sohn meines Vaters nur dann das Recht habe, wenn ich von Geburt aus, als Kroate eingestuft worden bin. Hier nochmal der Tipp, mein Vater war auf Papier Türkischer Staatsbürger! Somit entfällt auch der aller letzte Punkt. Das alles weis die ABH schon seit eh und jeh, und trotzdem wurde ich jetzt wieder verdonnert, mich einbürgern zu lassen, und auch logischer Weise, mich registrieren lassen zu müssen. Was aber nachweislich nicht möglich war, liegt in der Akte bei. Ich will, meine Anwältin da einfach ein wenig entlasten, da auch dieser Fall für sie total umfangreich ist, und ich mich in der Pflicht sehe, ein wenig im Hintergrund Tipps und Hilfen zusammen zu tragen.

Und wenn nicht hier, wo denn dann sonst?

kleine Ergänzung: Wir waren , obwohl man uns sagte, das dies nicht möglich sei, bei der Gruppenleiterin, und baten um ein Gespräch. Da sich der Fall schon um die knapp 10 Jahre zieht, und ich einfach nichts machen kann. Diese wird sich die Akte jetzt nochmal ansehen, und dann weiter schauen, aber auch selbst sie behaart, wie ich das verstehe, auf die Kroaten, wie kann das sein? Mit einer Androhung einer Klage kommt man da auch nicht weiter. Zumal dieser Weg sehr lange gehen würde, und die Zeit habe ich einfach nicht mehr!!

Ich bin ein ganz sauberer Typ, habe nie irgendwas verbrochen, keine Anzeigen, kein nichts. Habe noch NIE Geld vom Staat bekommt, oder gar ansatzweise versucht, habe ich 10 Jahre lang nicht, werde ich auch so nie und nimmer machen.

Was kann das Problem also sein? Was kann ich dagegen unternehmen, welche Paragraphen würden in meinem Fall Früchte tragen, wo kann ich mich noch hin wenden. Was kann ich sonst noch versuchen?

Mir wurde ja heute angeboten ob ich die Fiktion haben will, oder nicht, ich dürfte auch ohne aus dem Hause gehen. Bitte, was soll dieser Satz? Bei der keinsten Kritik, und diese ist angebracht gewesen, wird auf einmal trotzig reagiert, und mir so ein Angebot gemacht. Und nein, das war, wie man sich erst vorstellt,nicht sarkastisch gemeint.

Muss ich mir das heute noch bieten lassen?

Ich bitte hier echt um Hilfe, ich weis einfach nicht was ich da noch machen kann ...


Gruß Dan_
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Antwort #1 - 27.11.2013 um 09:09:32
 
zwei Sachen:

- eine Verpflichtung zur Einbürgerung in Kroatien oder sonst wo ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Falls Du staatenlos sein solltest, musst Du die Staatenlosigkeit auch dann nicht beseitigen, wenn Dir das zumutbar ist (BVerwGE 101, 295 -  BVerwG U. v. 16.07.1996 - 1 C 30.93). So auch: VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 5 K 2350/02

- nach 10 Jahren muss mal Schluss mit der FB sein, da Du nicht bei der ABH weiterkommst muss eben eine Untätigkeitsklage § 75 VwGO her. Das ist Dir aber schon in Deinem anderen Thread geraten worden.                  
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Antwort #2 - 27.11.2013 um 09:11:35
 
Hallo Dan_,

mir stellen sich folgende Fragen:

1. Hast du keine türkische Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
2. Ist es dein Ziel die kroatische Staatsbürgerschaft zu erlangen?
3. Möchtest du die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen?
4. Bist du bereit den Klageweg zu gehen?

Zu 1.
Wenn deine Mutter Türkin ist, dann bist du auch Türke.

Zu 2.
Wenn deine Mutter keine Türkin ist, dann bist du Kroate. Und zwar durch Abstammung.


Du musst in beiden Fällen keine Einbürgerung tätigen sondern eine Feststellung deiner Staatsbürgerschaft erwirken.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.11.2013 um 11:11:59
 
Aras schrieb am 27.11.2013 um 09:11:35:
Zu 1.
Wenn deine Mutter Türkin ist, dann bist du auch Türke.

Zu 2.
Wenn deine Mutter keine Türkin ist, dann bist du Kroate. Und zwar durch Abstammung.

Eigentlich ist es doch so:
Er hat vermutlich die Staatsbürgerschaft der Mutter und die des Vaters.
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Antwort #4 - 27.11.2013 um 11:16:05
 
Aus eigener Erfahrung: Einen Anspruch auf die kroatische Staatsangehörigkeit zu haben ist eine Sache, von Kroatien aber tatsächlich als Staatsangehöriger anerkannt zu werden eine ganz andere.
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Antwort #5 - 27.11.2013 um 13:10:08
 
Zitat:
zwei Sachen:

- eine Verpflichtung zur Einbürgerung in Kroatien oder sonst wo ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Falls Du staatenlos sein solltest, musst Du die Staatenlosigkeit auch dann nicht beseitigen, wenn Dir das zumutbar ist (BVerwGE 101, 295 -  BVerwG U. v. 16.07.1996 - 1 C 30.93). So auch: VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 5 K 2350/02

- nach 10 Jahren muss mal Schluss mit der FB sein, da Du nicht bei der ABH weiterkommst muss eben eine Untätigkeitsklage § 75 VwGO her. Das ist Dir aber schon in Deinem anderen Thread geraten worden.                  



Ja, stimmt, hast recht. Ich bin nicht Staatenlos, werde zwar so benannt Wörtlich, aber bei mir steht "ungeklärt".

Ja die Untätigkeitsklage, mit dieser wurde auch gedroht, wenn der nächste Schritt keine einigung hervor bringen wird. Aber das sollte doch der letzte Schritt sein, da die Untätigkeitsklage ja auch nicht von Heute auf Morgen sich geregelt hat. Ich bin da ein wenig ... naiv.


Aras schrieb am 27.11.2013 um 09:11:35:
Hallo Dan_,

mir stellen sich folgende Fragen:

1. Hast du keine türkische Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
2. Ist es dein Ziel die kroatische Staatsbürgerschaft zu erlangen?
3. Möchtest du die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen?
4. Bist du bereit den Klageweg zu gehen?



1. Nicht direkt, wieso, weis ich nicht, aber die begründungen damals hat die ABH auch so gesehen, und lässt die Türken damit in Ruhe.
2 - 3. Naja, ich kann ja nicht wählerrisch sein. Zwar hab ich mit der Türkischen, sowie der Kroatischen Kultur, Sprache, Gebräuche wenig bis null am Hut, und hatte als Kind mich immer als einen Deutschen gesehen, so wie Kinder halt sind. Eigentlich sehe ich mich noch so, weil ich von der Aussenwelt ja auch genau so wahrgenommen werde. Aber wenn man einem Jahr von Jahr sagt, das man kein Deutscher sei, egal ob man perfekt Deutsch redet, oder sonstiges, nimmt das einen den Mut, das sag ich ganz ehrlich. Primär will ich natürlich die Deutsche STaatsbürgerschafft, weil ich einfach hier geboren bin, und ich das als mein Geburtsland sehe, und nichts anderes im Leben kenne. Ich war noch nie in der Türkei. Naja wie soll ich das erklären... Ich sehe die Türkei wie Kraotien auch nicht als mein Land an, sondern das Ursprungsland meiner Eltern, nicht meines.
4. Mir bleibt ja im Schnitt nichts weiter übrig, leider.


tiggger schrieb am 27.11.2013 um 11:11:59:
Aras schrieb am Heute um 09:11:35:
Zu 1.
Wenn deine Mutter Türkin ist, dann bist du auch Türke.

Zu 2.
Wenn deine Mutter keine Türkin ist, dann bist du Kroate. Und zwar durch Abstammung.

Eigentlich ist es doch so:
Er hat vermutlich die Staatsbürgerschaft der Mutter und die des Vaters.



Dazu müsste ja auch erst die Abstammung anerkannt werden, und sowas erkennen immer noch Menschen an, und Menschen verstehen vieles nicht. Es liegt auch einfach daran, und das hätte ich damals nie und nimmer gedacht, an meinen Eltern. Mein Vater ist Römisch Katholisch, für die Türken an sich nicht schlimm, aber die Pflicht besteht dann bei meinem Vater. Die Kroaten wiederrum sind das große Problem. Meine Mutter wird nicht als Frau XYX benannt, sondern die Muslimische Frau des Mannes XYX. Die haben damit ein großes Problem. Und machen daraus auch kein hin und her, die reaktionen sind meist  ne Mischung aus verachtung und "wie konnte er das als Kroate UNS nur antun eine Türkin zu heiraten und noch schlimmer, Kinder auf die Welt setzten" ... meinem Vater wurde schon so einiges an den kopf geworfen.

planloser schrieb am 27.11.2013 um 11:16:05:
Aus eigener Erfahrung: Einen Anspruch auf die kroatische Staatsangehörigkeit zu haben ist eine Sache, von Kroatien aber tatsächlich als Staatsangehöriger anerkannt zu werden eine ganz andere. 


Gnau das ist es ja auch. Und ich hab genug getan, um dem anderen verstehen zu geben, das diese nicht wollen.
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« Zuletzt geändert: 27.11.2013 um 13:21:24 von Dan_ »  
 
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Antwort #6 - 27.11.2013 um 13:48:24
 
Also es ist für mich schwer verständlich.

In Deutschland geboren zu sein und keine Staatsbürgerschaft zu haben beißt sich.

Entweder du hast die türkische oder die kroatische, oder beides. Hast du keines der Beiden, dann wird zur Vermeidung der Staatenlosigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.

Wenn du nachweisen kannst dass du weder türkischer noch kroatischer Staatsangehöriger, dann bist du Deutscher.

Ob du dich jetzt als Türke, Kroate oder Deutscher "fühlst" ist subjektiv und nicht zielführend.

Dein Ziel ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Ziel ist wichtig, nicht der Weg.

Und jetzt ist es wichtig zu erkennen:

Hast du den Erwerb oder Nichterwerb der türkischen Staatsbürgerschaft schwarz auf weiß?
Hast du den Erwerb oder Nichterwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft schwarz auf weiß?

Denn wenn du das nicht hast, wird auch bei der Einbürgerung die Frage nach der türkischen Staatsbürgerschaft auftreten. Die mögliche kroatische ist egal, denn das ist ein EU-Land.

Solltest du den Nichterwerb beider Staatsbürgerschaften schwarz auf weiß haben, dann bist du Deutscher. Dann solltest du den Staatsangehörigkeitsnachweis mit den beiden Nachweisen des Nichterwerbs beantragen. Und dann sehen was passiert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 27.11.2013 um 14:01:07
 
Völlig falsch. Alleine aus dem Umstand, dass der TS keine Staatsangehörigkeit erworben hat, ergibt sich Anrecht auf die dt. Sta. Und das unabhägig davon,  wo er geboren wurde.

Dem TS sollte auch kar sein, dass er von der ABH keine Entscheidung erwarten darf.
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Antwort #8 - 27.11.2013 um 14:03:06
 
Zitat:
Völlig falsch. Alleine aus dem Umstand, dass der TS keine Staatsangehörigkeit erworben hat, ergibt sich Anrecht auf die dt. Sta. Und das unabhägig davon,  wo er geboren wurde.


Das verstehe ich nicht?!
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Antwort #9 - 27.11.2013 um 14:09:00
 
Im StAG gibt es keine Regelung, wonach ein in D geborenes Kind dann die dt. Sta. erwirbt, wenn es sonst staatenlos wäre.
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Antwort #10 - 27.11.2013 um 14:18:42
 
Zitat:
Alleine aus dem Umstand, dass der TS keine Staatsangehörigkeit erworben hat, ergibt sich Anrecht auf die dt. Sta. Und das unabhägig davon,wo er geboren wurde.

Eine recht kühne Behauptung.
Kannst Du das irgendwoher belegen?
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Antwort #11 - 27.11.2013 um 14:23:53
 
Ea fehlt ein kein..sonst würde das im Kontext auch keinn Sinn ergeben...
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Antwort #12 - 27.11.2013 um 14:28:14
 
Aras schrieb am 27.11.2013 um 13:48:24:
Also es ist für mich schwer verständlich.

In Deutschland geboren zu sein und keine Staatsbürgerschaft zu haben beißt sich.

Entweder du hast die türkische oder die kroatische, oder beides. Hast du keines der Beiden, dann wird zur Vermeidung der Staatenlosigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.

Wenn du nachweisen kannst dass du weder türkischer noch kroatischer Staatsangehöriger, dann bist du Deutscher.

Ob du dich jetzt als Türke, Kroate oder Deutscher "fühlst" ist subjektiv und nicht zielführend.

Dein Ziel ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Ziel ist wichtig, nicht der Weg.

Und jetzt ist es wichtig zu erkennen:

Hast du den Erwerb oder Nichterwerb der türkischen Staatsbürgerschaft schwarz auf weiß?
Hast du den Erwerb oder Nichterwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft schwarz auf weiß?

Denn wenn du das nicht hast, wird auch bei der Einbürgerung die Frage nach der türkischen Staatsbürgerschaft auftreten. Die mögliche kroatische ist egal, denn das ist ein EU-Land.

Solltest du den Nichterwerb beider Staatsbürgerschaften schwarz auf weiß haben, dann bist du Deutscher. Dann solltest du den Staatsangehörigkeitsnachweis mit den beiden Nachweisen des Nichterwerbs beantragen. Und dann sehen was passiert. 




Nicht nur für Dich schwer zu verstehen. Ich versuchs aber mal natürlich.

Genau, es beißt sich, und sollte auch nicht passieren, es ist bei mir nun einmal passiert. Wie der erste Anwalt meinte, bin ich in ein Schlupfloch gefallen, welches nicht sein darf, aber doch passiert ist. Unteranderem auch deswegen, sind alle ratlos.

Türken:
Nein, habe ich nicht. Ich war zwar mit meiner Mutter dort, und haben vorgesprochen, aber uns wurde mitgeteilt, das dies nicht einfach so gehen würde, weil mein Vater, der Ehemann, Kroate ist, und ich damit das Recht auf die Kroatische, und / oder auf die Deutsche hätte, mein Vater müsste damit paar Sachen abtreten, welche haar genau weis ich nicht mehr, aufjedenfall war die ABH der Meinung das dies nichts bringt, und hat die Türken selber, weggelassen. ich weis aber auch, das die ABH die Türken angeschrieben hatte damals. Das müsste der Grund sein, wieso man nicht mehr mich mit den Türken versucht zu ... verkuppeln.

Kroaten:
Wie soll ich das sagen, ja und Nein. Um sich einbürgern zu lassen, muss man ja registriert sein. Ich wiederrum wurde aber komplett aus deren System gelöscht, obwohl ich nur ne nachregistration verlangt hatte. Das wiederrum hat die ABH ja schwarz auf weis, beglaubigt und übersetzt. Mit der Begründung, ich hatte kein anrecht auf die Kraotische Staatsbürgerschafft, und das schon als Kind, und als Kind hats mans deutlich leichter als Erwachsener. Alles andere Schriftlich zu bekommen, hatte mir die ABH selbst verdammt erschwert, indem man mir nicht den Namen meines Vaters geben wollte auf dem Ausweisersatz, sondern den Ex Mann. Auch ein Grund wieso das Kroatische Konsulat geglockt hatte. Ich komme mit einem Namen, der anders ist, als die Person, die sich als mein Vater ausgibt, aber auf meiner GBU wiederrum, steht das ich der Sohn des Mannes bin, der mit mir vorspricht. Das hatte ich, sowie meinen Eltern der ABH auch gesagt, das es so nicht geht. Laut der ABH .. versuchen Sie es nochmal.
Weiterer Punkt, die Fiktionsbescheinigung (ohne Lichtbild auch noch darauf) ... wird vom konsulat nicht anerkannt. Ich solle was anderes Vorweisen, mit einem Lichtbild von der ABH, hatte die ABH aber auch abgelehnt. Schriftlich wollte man mir und meinem Vater nichts geben, da ich kein Kroate bin, und deswegen "laut denen" keinen Anspruch auf Schriftverkehr habe. Gesagt wurde aber vieles, die Konsulin selbst hat in Zagreb angerufen für mich, und meinte danach es geht nicht.

Später erst hat das Präsidium in Zagreb, der ABH geantwortet. Wieso ich gelöscht worden bin etc. .. im letzten Satz steht dann da was allegmeines drin, das auf mich bezogen wird, welches aber nicht passt, ich rede hier von einer Registration. Da ich über 18 bin, muss ich mich ja einbürgern. Das Problem aber, ich müsste, wie in Deutschland ja auch, denen dort vorweisen, das ich Kroatisch sprechen kann, und auch schreiben kann. Die ABH weis aber, das ich das nicht kann. Nihct umsonst hatte man damals die Integrationsleiterin damit beauftragt, für mich dort anzurufen, weil ich selber kein Wort spreche oder gar verstehe, mehr Beweis gibt es nicht.

Ein weiterer Punkt würde in meinem Fall die späterer Einbürgerrung begründen. Dieser besagt, wenn ein Elternteil, bei der Geburt Kroate ist, und das Kind unverzüglich bei dem Kroatischen Konsulat als sein Kind anerkennt, hätte ich damit ein anrecht ohne wenn und aber. Hier aber weis man, das meine GBU erst abgeändert wurde, als ich schon volljährig war. Ergo, mein vater konnte ja schlecht, mit meiner GBU bei Geburt zum Konsulat gehen, und behaupten, der Name des Mannes auf der GBU stimmt nicht, ich bin der Vater, so und jetzt macht mal fertig.

Also, der Punkt stimmt auch nicht mit ein.

Beantragen ist so eine Sache. Ich wusste bis dato nicht, das man das Recht hat, auf jede Art von Anträgen und Formularen. Das wiederum wurde mir abgelehnt vor einem Jahr. Ich wollte auf eigene Faust ja den Antrag auf Pass für Staatenlose ausfüllen, um einfach mich danach einbürgern zu lassen. Selbst der Antrag wurde mir, und da habe ich genau so jemanden als Zeugen, nicht ausgehändigt!!!


Wie gesagt, ich habe genaug getan, niemand kann heute was anderes behaupten dazu, das ist einfach ein Fakt. Klar ist es auch sekundär, als was ich mich sehe, das weis ich ja auch selbst, so traurig das ja auch ist. Aber wieso reden die Politiker von Talkshows zu Talkshows, die "Migranten" sollen sich anpassen. Sollen Deutsch lernen, sollen hier zur Kita gehen. Bitte, wenn nicht ich, wer dann? ich bin, und das kann ich selbstbewusst sagen, ein Paradebsp. für integration (obwohl ich selbst hier geboren bin), genau das was man dem Volke doch immer erzählt hatte. Und dann kommt so einer wie ich, und dem wird die ganze Zukunft verbaut, ist das Logisch oder gar Moralisch vertretbar, selbst für eine Staatliche Behörde? Es gibt, und das ist nun einmal so, viele, und das sage ich auch ganz offen, die nicht das Recht hätten auf etliche Sachen, weil sie evtl. Strafrechtlich bekannt sind, kein Deutsch sprechen oder die Kultur nicht akzeptieren. Aber irgendwie, und das habe ich von so gut wie jedem zu höhren bekommen, ist es dann für Menschen leichter.


Mir wurde mal geraten, mit gebrochenem Deutsch hin zu gehen, dann wären die Chancen größer. klar ist das grober populismus, aber wirklich, vl. macht ich das mal...
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Antwort #13 - 27.11.2013 um 14:34:05
 
Du schreibst sehr viel.

Hast du es schwarz auf weiß, dass du keine türkische Staatsbürgerschaft hast? Im Zweifel in den Akten der Ausländerbehörde?
Hast du es schwarz auf weiß, dass du keine kroatische Staatsbürgerschaft hast? Z.B. vom Konsulat?

Ja oder Nein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #14 - 27.11.2013 um 14:38:06
 
Aras schrieb am 27.11.2013 um 14:34:05:
Du schreibst sehr viel.

Hast du es schwarz auf weiß, dass du keine türkische Staatsbürgerschaft hast? Im Zweifel in den Akten der Ausländerbehörde?
Hast du es schwarz auf weiß, dass du keine kroatische Staatsbürgerschaft hast? Z.B. vom Konsulat?

Ja oder Nein? 



ich bin emotional auch voll angespannt, klar schreib ich da sehr viel Durchgedreht

1. Weis ich nicht, habe mich auch nicht bemüht, weil das von der ABH selbst vom Tisch ist mit den Türken, stand jetzt.

2. Ja, eigentlich schon. Allein durch die Löschung aus dem Register, bin ich kein Kroate oder habe darauf anrecht.


Tschuldigung, ich habe in der Vergangenheit nur gelernt, mich für alles zu rechtfertigen, und das Hundertfach, das übertrage ich wohl auch schon darauf, wenn ich was dazu schreibe. Aber ja, ich schreibe da wirklich zu viel Zwinkernd
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