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Heiratsvisum (Gelesen: 4.090 mal)
SarahBonn
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.07.2014 um 22:31:50
 
Ich bin momentan Arbeitslos, wir stecken mitten im Heiratscaos, er (Tunesier) hat seine Papiere soweit fertig, müssen nurnoch Übersetzt und Beglaubigt(???) werden.

Nun sieht es aber so aus das Ich einen Teil bzw sogat Vollzeit Job gefunden habe. Es sieht natürlich doof aus wenn ich direkt komme und sage das ich ende August Urlaub brauche.

Wie sieht das aus mit einem Heiratsvisum?

Ich weiss das man Wohnraum und Gehalt nachweisen muss.

Wohnraum steht ab 01.August zur verfügung 2Zimmer K,D,B  43qm.

Aber wie ist das mit dem Gehalt? Ich weiss das ich einen Std Lohn von 11,48€ haben werde.
Was wird verlangt?
Sagen wir mal 120std x 11,48€ = 1377€  dafür müssen ja noch Steuern usw abgezogen werden.

Würde das ausreichen?

Meine Mutter hat eine Reinigunsfirma, würde es Helfen wenn wir da einen 450€ Job Vertag machen würden?

Danke erstmal

lg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.07.2014 um 22:39:15
 
Habibi braucht keinen ausreichenden Wohnraum, nur eine Verpflichtungserklärung. Gerechnet wird da nach Pfändungsgrenzen § 850c ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html, guckst Du ganz unter da steht ein Rechner).
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SarahBonn
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Antwort #2 - 24.07.2014 um 22:44:49
 
PFAHSTEH ICK NISCH, Sorry, Blond und Blaue Augen
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Saxonicus
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Antwort #3 - 24.07.2014 um 22:58:17
 
SarahBonn schrieb am 24.07.2014 um 22:31:50:
Ich weiss das man Wohnraum und Gehalt nachweisen muss.

Ja, obdachlos darfst Du nicht sein.

Bis zum Zeitpunkt der Eheschließung muss der Lebensunterhalt von Habibi gesichert sein. Das geschieht am Besten durch die Verpflichtungserklärung eines solventen Sponsors, die dann bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner einer Deutschen, hinfällig wird. Nach der Hochzeit kann er dann auch Hartz4 beantragen, wenn Dein Einkommen zu gering ist.
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SarahBonn
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Antwort #4 - 24.07.2014 um 23:01:02
 
Okay, das habe ich Verstanden, aber was muss ich denn da mindestens Verdienen?

zahle 500€ miete....falls das wichtig ist
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Aras
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Antwort #5 - 24.07.2014 um 23:03:07
 
Bääh. Auf hartz.info gabs diesen unsäglichen Habibi-Thread.

Fakt ist doch, dass selbst wenn du jetzt Einkommen hast, dass du nicht stabile Einkommensverhältnisse hast. D.h. dass die Verpflichtungserklärung von dir wertlos wäre, da du keine belastbare Erwerbshistorie hast.

Wahrscheinlich kann ja jemand von deiner Familie die Verpflichtungserklärung abgeben. Bzw. hat er keinen Bruder hier in Deutschland? Vielleicht gibt er ja freiwillig die Verpflichtungserklärung.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SarahBonn
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Antwort #6 - 24.07.2014 um 23:05:28
 
haha, ja genau den gab es Zwinkernd im internet ist man echt vor nichts sicher.

der bruder studiert-würde also auch nicht funktionieren. mein stiefvater könnte die auch unterschreiben???

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Saxonicus
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Antwort #7 - 24.07.2014 um 23:06:58
 
SarahBonn schrieb am 24.07.2014 um 23:01:02:
Okay, das habe ich Verstanden, aber was muss ich denn da mindestens Verdienen?

Als Sicherung des Lebensunterhalts werden die Hartz4-Sätze + Miete zugrunde gelegt, eine Krankenversicherung gehört ebenfalls dazu.
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Aras
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Antwort #8 - 24.07.2014 um 23:12:03
 
Nein Saxonicus.

Es ist, wie Bayraqiano schrieb, die Summe X über der Pfändungsgrenze wichtig.

Wenn die ABH beispielsweise 500 € über der Pfändungsgrenze fordert, dann braucht man bei keinen vorhandenen Unterhaltsverpflichtungen ca. 1800 €/Monat NETTO-Einkommen.

Wieviel aber die ABH wirklich benötigt, hängt von der Richtlinie der Gemeinde ab.

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Antwort #9 - 25.07.2014 um 11:47:33
 
SarahBonn schrieb am 24.07.2014 um 23:05:28:
der bruder studiert-würde also auch nicht funktionieren. mein stiefvater könnte die auch unterschreiben???


Wenn sein Einkommen reicht und stabil ist, kann er die VE auch unterschreiben.

Er bürgt damit für die Zeit zwischen Einreise und Antrag auf AE (nach der Hochzeit).

Sobald Ihr verheiratet seid und er die neue Aufenthaltserlaubnis bekommt, braucht er nur noch ein Dach über dem Kopf. Eine bestimmte Wohnungsgröße oder irgendein Einkommen ist nicht vorgeschrieben, weil Ihr beide Anspruch auf ALG-II (Hartz IV) habt.
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thomas182
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Antwort #10 - 25.07.2014 um 20:39:10
 
Saxonicus schrieb am 24.07.2014 um 23:06:58:
Als Sicherung des Lebensunterhalts werden die Hartz4-Sätze + Miete zugrunde gelegt, eine Krankenversicherung gehört ebenfalls dazu.


So war es auch bei uns. (ABH Saarbrücken). Wenn ich es noch richtig im Ohr habe 1.100 bis 1.200Euro netto Verdienst reicht.

ABER: Das ist eine kann-Option!!! Jede ABH handhabt das anders.

Jedenfalls musste ich drei Verdienstnachweise vorlegen.
Im Internet wird auch von sechs gesprochen.
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Aras
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Antwort #11 - 25.07.2014 um 20:44:01
 
Die Sicherung des Lebensunterhalts orientiert sich am Existenzminimum/H4-Sätze.

Aber bei der VE wird nicht die Sicherung des LU gefordert, sondern die Sicherung des Lebensunterhaltes und weiterer Folgekosten (z.B. Abschiebung) eines Ausländers durch einen hier in Deutschland lebenden Hafter.

Wie willst du von einem Geringverdiener Geld pfänden, wenn er grade mal am Existenzminimum kratzt?

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