Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF? (Gelesen: 3.021 mal)
dummdoddeli
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
25.07.2014 um 09:58:40
 
Hallo!

ich hoffe ihr seid nicht allzu sehr genervt von meinen Fragen *schäm*


Ich habe wegen einer Vorabzustimmung bei der örtlichen AB angerufen. Als unsere Sachbearbeiterin den Nachnamen meines Mannes wissen wollte und ich ihn ihr dagte fragte sie mich, "So wie der Politiker blablabla?"
Ich sagte ihr dass dieser Politiker sein Onkel war (da er erschossen wurde vor riniger Zeit) und diejenigen die ihn erschossen haben nun hinter jeglichem Familienmitglied sind, der ebenso Politiker ist.

mein mann hat einen Matser in Political Science und war dabei zu promovieren,  als er eine Drohung erhalten hat.

Die SB teilte mir mit dass sie natürlich nach dem prüfen aller Unterlagen eine Vorabzustimmung geben wird.
Als ich sie auf die Sprachkenntnisse hibwies meinte sie, dass sie in der Vorabzustimmung reinschreiben wird, dass keine Sprachnachweise nötig sind, zumal es um einen "dringenden Fall" Fall geht, und zumal er einen hohen abschlussgrad besutzt. Dies würde ihn aber nicht davon entbinden nach der einreise der deutschen Sprache nachzugehen.

nun meine Frage:

entscheidet die AB über so etwas oder muss ich die ganzen Unterlagen vom tot des Onkels dem Konsulat vorlegen?
Mein Mann hat Bilder, Videoaufnahmen, und auch Nachrichten von Reuters und von Sendern wie BBC und AL JAZEERA.
Natürlich auch etwasdas beweist dass er sein Onkel ist wie private fotoaufnahmen mit ihm. (Natürlich haben sie auch den selben nachnamen und die selben vornamen /fast/)


Ist das ehrlich Grund genug die erforderlichen Sprachkenntnisse wegzulassen und im Inland nachzuholen?
Das wäre toll denn ansonsten müsste er weitere 3 Monate in angst leben ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #1 - 25.07.2014 um 10:12:31
 
Gut für den Antragsteller, wenn die ABH sagt das sei Grund genug und ohne A1-Zeugnis und ohne ihn zu kennen eine Vorabzustimmung gibt.

Dem Entscheider in der Botschaft sollte es ausreichen, wenn in der Vorabzustimmung explizit steht, dass Sprachkenntnisse in diesem Fall nicht nötig sind.

Vielleicht treten Probleme bei der Antragsabgabe auf. Die könnte verweigert werden mit der Behauptung der Antrag sei ohne A1-Zeugnis unvollständig und unvollständige Anträge würden nicht angenommen.

Da der Antragsteller, glaube ich, in der Türkei den Antrag stellt, besteht vielleicht auch die Gefahr, dass der Antrag aus Versehen auf einem Haufen landet mit all den Anträgen ohne A1, deren Bearbeitung nach dem Dogan-Urteil erstmal zurückgestellt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #2 - 25.07.2014 um 10:17:06
 
die AV ist nicht daran gebunden, sie kann A1 weiterhin verlangen. "Dringinder humanitärer Grund" ist kein Grund um davon abzusehen, bei dem Abschluss wär ich mich auch nicht sicher.

Mich würde mal interessieren welcher irakischer Politiker denn überhaupt gemeint ist, muss ja ein ganz wichtiger sein dass man ihn bei der ABH kennt..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dummdoddeli
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #3 - 25.07.2014 um 10:18:49
 
Was ich vergessen habe zu fragen.  Da wir versuchen zu Hause nur deutsch zu sprechen kann meon bereits so einiges auf deutsch. Reich nicht das + die Vorabzustimmung aus?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dummdoddeli
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #4 - 25.07.2014 um 10:23:56
 
Zitat:
die AV ist nicht daran gebunden, sie kann A1 weiterhin verlangen. "Dringinder humanitärer Grund" ist kein Grund um davon abzusehen, bei dem Abschluss wär ich mich auch nicht sicher.

Mich würde mal interessieren welcher irakischer Politiker denn überhaupt gemeint ist, muss ja ein ganz wichtiger sein dass man ihn bei der ABH kennt..





Wie, bei seinem Abschluss wäre ich mir nicht so sicher? Das ja lustig  Laut lachend

Es ist auch ein sehr sehr bekannter Politiker, naja so wie du Obama und Sadamkennst wirst du wohl auch ihn kennen. Seinen Namen mmöchte ich nicht so gerne erwähnen schließlich sind wir der Öffentlichkeit zugängig. Aber per PN würde ich dir den link von Reuters schicken.


andere Frage .. Det mann am Goethe Institut sagte dass man nicht nur A1.1 braucht für die FZF braucht sondern A.1.2

Ich bin total durcheinander stimmt das? Denn das würde heissen er braucht ganze 3 Monate für ein A.1.?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.391

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #5 - 25.07.2014 um 10:25:29
 
Anstelle des SB hätte ich geschrieben, daß aufgrund der besonderen Situation des Antragstellers, die in der ABH glaubhaft belegt wurde, von Seiten der ABH auf den Nachweis der Sprachkenntnisse vor der Einreise verzichtet wird. Anstelle einer AE zum Familiennachzug würde zunächst eine AE zum Spracherwerb erteilt.

Das entspricht sinngemäß dem, was nach einjährigen erfolglosen Bemühungen zum Spracherwerb zulässig ist.

Die über den Visumantrag entscheidende Behörde - die AV - kann nicht einfach aus einem lapidaren Satz in einer Vorabszustimmung auf eine gesetzliche Vorgabe verzichten.
Ist das Ganze erläutert, kann die AV dagegen erkennen, daß hier bewußt eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde.
Sich einer solchen anzuschließen ist deutlich einfacher ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #6 - 25.07.2014 um 10:35:05
 
Ich wollte aber nicht lustig sein. Der Abschluss alleine reicht nicht, wenn keine begründete Aussicht auf einen entsprechenden Arbeitsplatz besteht.

PN darfst Du gerne schicken.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dummdoddeli
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #7 - 25.07.2014 um 10:51:04
 
Schau mal hier Bayraqiano (Du heisst genau wie mein Bruder in anderen Foren nicht dass du es hinterher bist :/ )


http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/Arbeitshilfen/2013...


Ich zitiere:

"Vom Sprachnachweis sind auch nachzugswillige Ehegatten befreit, die einen erkennbar geringen Integrationsbedarf haben. Dies ist in der Regel
anzunehmen, wenn der nachzugswillige Ehegatte
o einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation besitzt

o eine Erwerbstätigkeit ausübt, die regelmäßig einen Hochschul- oder
Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation erfordert

Da mein Mann Lehrer ist und in Deutschland vorhat sich weiterzubilden um Unterrichten zu können, trifft das doch zu?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #8 - 25.07.2014 um 10:58:39
 
dummdoddeli schrieb am 25.07.2014 um 10:51:04:
Da mein Mann Lehrer ist und in Deutschland vorhat sich weiterzubilden um Unterrichten zu können, trifft das doch zu? 


Wenn du zitierst, dann solltest du aber alles lesen und auch zitieren ... da gibt es nämlich noch ein ... UND

und
o die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe
in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der
Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.

Wenn er sich hier erst weiterbilden will, um unterrichten zu können, ist das meines Erachtens eben nicht so ohne weiteres erkennbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dummdoddeli
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #9 - 25.07.2014 um 11:03:42
 
Naja was heisst staatliche Hilfe? Fällt Weiterbildung auf eigene Kosten auch unter dem Begriff Staatlicher Hilfe?

Zudem wurde meine Frage nicht beantwortet:

Reicht das nicht aus wenn er mit der SB bei der AV deutsch spricht?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #10 - 25.07.2014 um 11:09:10
 
Runenwolf schrieb am 25.07.2014 um 10:58:39:
Wenn du zitierst, dann solltest du aber alles lesen und auch zitieren ... da gibt es nämlich noch ein ... UND

und
o die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe
in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der
Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.

Wenn er sich hier erst weiterbilden will, um unterrichten zu können, ist das meines Erachtens eben nicht so ohne weiteres erkennbar.

Naja, mit der $ 1,2 Mio Erbschaft sollte er staatliche Hilfe nicht brauchen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #11 - 25.07.2014 um 11:11:35
 
dummdoddeli schrieb am 25.07.2014 um 11:03:42:
Naja was heisst staatliche Hilfe? Fällt Weiterbildung auf eigene Kosten auch unter dem Begriff Staatlicher Hilfe? 


Und von was lebt ihr in der Zwischenzeit? Das ist aus den bisherigen Threads nicht hervorgegangen.

dummdoddeli schrieb am 25.07.2014 um 11:03:42:
Reicht das nicht aus wenn er mit der SB bei der AV deutsch spricht? 


Nein, nur wenn ganz klar ist, dass der Betreffende die A1-Kenntnisse tatsächlich hat. Das als Mitarbeiter in der Botschaft zu entscheiden, ist schon ein bisschen viel.
Wenn jemand vor mir sitzen würde, der fließend deutsch spricht, würd ich das auch so akzeptieren, aber in allen anderen Fällen ein Zertifikat verlangen.

Alacrity schrieb am 25.07.2014 um 11:09:10:
Naja, mit der $ 1,2 Mio Erbschaft sollte er staatliche Hilfe nicht brauchen. 


Das scheint er erst im September zu klären.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dummdoddeli
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer entscheidet über entlass der Sprachkenntnisse bei der FZF?
Antwort #12 - 25.07.2014 um 11:15:05
 
Alacrity schrieb am 25.07.2014 um 11:09:10:
Naja, mit der $ 1,2 Mio Erbschaft sollte er staatliche Hilfe nicht brauchen.



Sehe ich definitiv auch so!
Ich habe vorhin mit einem anderen Sprachinstitut telefoniert, es hat sich geklärt. Er wird dort an der Prüfung in 3 Wochen Teilnehmen und dann beantragen wir direkt danach Das Visum.

Das mit einer Vorabzustimmung nicht allzu lange dauern sollte, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema