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Ehegattennachzug mal anders? (Gelesen: 5.778 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.07.2014 um 14:01:06
 
dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 13:56:00:
Würde das funktionieren?

Nö, weil:

- falsche Angaben im Visumverfahren
- Einreise ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
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dummdoddeli
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Antwort #16 - 23.07.2014 um 14:02:45
 
Ausserdem sagt diee Ärztin, ich bekomm in nem monat den Mutterpass weil ich erst am Anfang noch bin :/
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reinhard
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Antwort #17 - 23.07.2014 um 14:06:03
 
Wenn er ein Besuchsvisum beantragt, muss er nach dem Besuch wieder ausreisen. Das unterschreibt er vorher, und wenn er den Eindruck macht, dass er nicht ausreisen will, wird einfach das Besuchsvisum nicht gegeben.

Wenn er ein FZF-Visum zum ungeborenen Kind beantragt, soll er rechtzeitig vor der Geburt das Visum erhalten (dazu muss er es natürlich zu Beginn der Schwangerschaft beantragen), und dann darf er nach der Geburt in DE bleiben.
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Antwort #18 - 23.07.2014 um 14:25:14
 
Dann können wir vielleicht so vorgehen:

Wir beantragen o h n e Mutterpass (lediglich Attest,  was anderes bekomme ich nicht) FZF zum ungeborenen Kind. Wenn der antrag läuft, reisen wir mit dem Besuchervisum nach Österreich.  Wenn wir unsere 'Flitterwochen' zu ende gelebt haben, reisen wir nach Deutschland und verbringen den Rest der Zeot die das visum hergibt dort. Bevor das visum abläuft reisen wir aus und warten bis wir dann im 7. Ssm sind und in Deutschland leben können.

Geht das so?
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Antwort #19 - 23.07.2014 um 14:28:43
 
Könnte so gehen. Er muss als Antragsteller erreichbar bleiben, und der FZF-Antrag geht auch an Deine Ausländerbehörde, die mit Dir Kontakt aufnimmt (es gibt Paare, die sich während der Schwangerschaft trennen, deshalb will die ABH mit Dir sprechen, ob Deine Pläne so sind wie seine). Das müsst Ihr beide sicher stellen, sonst scheitert Ihr.
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Antwort #20 - 23.07.2014 um 14:33:43
 
Wie jetzt,  was für Pläne?
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Antwort #21 - 23.07.2014 um 14:39:02
 
dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 14:33:43:
Wie jetzt,was für Pläne? 


Na, das gemeinsame Zusammenleben in Deutschland ....
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Antwort #22 - 23.07.2014 um 15:15:15
 
dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 14:25:14:
Dann können wir vielleicht so vorgehen:

Wir beantragen o h n e Mutterpass (lediglich Attest,  was anderes bekomme ich nicht) FZF zum ungeborenen Kind. Wenn der antrag läuft, reisen wir mit dem Besuchervisum nach Österreich.  Wenn wir unsere 'Flitterwochen' zu ende gelebt haben, reisen wir nach Deutschland und verbringen den Rest der Zeot die das visum hergibt dort. Bevor das visum abläuft reisen wir aus und warten bis wir dann im 7. Ssm sind und in Deutschland leben können.

Geht das so?


Da könnte der Teufel im Detail stecken, der entscheidende Punkt ist das Land, das das Hauptreiseziel ist, wenn das DE ist (und das ist definitiv so wenn ihr mehr Zeit in Deutschland als in Österreich verbringt), dann schrammt ihr da möglicherweise am Visamissbrauch herum.

BTW: Der Umweg über einen längeren Aufenthalt in Österreich ist machbar, allerdings -zumindest im Zuständigkeitsbereich mancher Niederlassungsbehörden- ganz sicher äusserst langwierig, meiner Einschätzung und auch persönlichen Erfahrung nach habt ihr schneller ein Visum zur FZF und in der Folge einen AT in DE als in Österreich eine Anmeldebescheinigung und dann eine Aufenthaltskarte.
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Antwort #23 - 23.07.2014 um 16:14:00
 
Ich gebs auf, ich weiss nicht mehr weiter...
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Antwort #24 - 23.07.2014 um 16:20:16
 
Einfach den ganz normalen Weg gehen, der funktioniert, warum stellt ihr nicht einfach den Antrag auf ein Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau? A1 machen, fertig, das haben einige tausend andere Paare in eurer Situation auch gemacht.

Wenn ihr dauerhaft in Deutschland leben wollt, dann ist das der passende Weg, oder ihr wartet bis zum siebten SSM und dann FZF zu deutschen Kind, auch das haben tausende andere Paare gemacht!

Du suchst krampfhaft nach einem anderen Weg, den gibt es auch, aber weder schnell noch kostengünstig, entweder ihr erledigt die Angelegenheit mit den deutschen Behörden oder wählt ein anderes EU Land und geht dort den vorgesehen Weg, irgendwelche "Krampflösungen" sind zwar auch machbar, aber nur mit hohem Zeit- und Kostenaufwand.
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Antwort #25 - 23.07.2014 um 16:37:07
 
planloser schrieb am 23.07.2014 um 16:20:16:
Wenn ihr dauerhaft in Deutschland leben wollt, dann ist das der passende Weg, oder ihr wartet bis zum siebten SSM und dann FZF zu deutschen Kind, auch das haben tausende andere Paare gemacht!

Dazu brauchen sie doch nicht bis zur 7.SSW zu warten, das geht auch schon früher, wenngleich die Einreise möglicherweise erst ab der 7.SSW genehmigt wird.
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dummdoddeli
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Antwort #26 - 23.07.2014 um 17:02:03
 
Ok, dann vorerst letzte Frage:

Hat das schengen visum für Österreich und unser dreiwöchiger Aufenthalt dort eine negative Auswirkungen auf die FZF?

Wir werden nun in den kommenden tagen die für dad ungeborene kind beantragen ..
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Antwort #27 - 23.07.2014 um 17:08:22
 
dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 17:02:03:
Hat das schengen visum für Österreich und unser dreiwöchiger Aufenthalt dort eine negative Auswirkungen auf die FZF


Nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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