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Ehegattennachzug mal anders? (Gelesen: 5.724 mal)
dummdoddeli
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23.07.2014 um 08:17:24
 
Hallo!

Als ich aufgrund von anderen Problemen (wie in den amderen threads zu lesen) bei ander Unterstützungs-Keine-Ahnung-Was angerufen habe, teilte mir die nette Dame am Telefon mit, was die Lösung meines Problems ist.

Darüber hinaus sagte sie mir, ich solle in Österreich bleiben, mich dort anmelden und somit wird mein mann automatisch eine aufenhaltskarte bekommen. Sie sagte, dass wäre der einfachste Weg meinen Mann nach Deutschland zu holen.

Jetzt bin ich skeptisch denn eigentlich wollten wir nur Urlaub dort machen.

- Sollten wir diesen Schritt gehen? Ist er wirklich einfacher als ein Ehegattennachzug?
- Wenn er einfacher ist, ist er aber auch besser? Denn Aufenthaltskarte und Aufenthaltstitel sind nicht dasselbe und ich kann dazwischen nicht unterscheiden und auch nicht sagen was besser ist. Könnt ihr mir das erklären?
- Sollte ich diesen schritt gehen, reicht eine Anmeldung als nebenwohnsitz in Österreich oder muss ich dort leben, also richtig mir Hauptwohnsitz und arbeiten? (Ich arbeite ich deutschland und studiere nebenbei)
- Wenn ich dorthin ziehen muss, können nachdem er die Aufenthaltskarte bekommt, zurück nach Deutschland?  Oder müssen wir bestimmte Zeit in Österreich leben?
-Kann er mit einer Aufenthaltskarte ununterbrochen in Österreich (Deutschland? ) leben?  Oder müsste er zwischen durch mal 'raus?

Danke dass ihr mir immer so toll hilft  Kuss
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Antwort #1 - 23.07.2014 um 08:25:52
 
Wieviele Jahre willst du in Österreich bleiben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dummdoddeli
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Antwort #2 - 23.07.2014 um 08:38:57
 
Naja, jahre? Schockiert/Erstaunt

genau das war ja meine frage. Was ist das Minimum dass wir dort verbringe müssen,  denn ich möchte wenn wir das machen so schnell woe möglich zurück nach Deutschland.

Sollte er eine Aufenthaltskarte bekommen, und ich danach plötzlich meine Schwangerschaft entdecken, könnten wor problemlos zurück nach Deutschland?

Irgendwie ist mor das peinlich, aber wo die liebe hinfällt ... Augenrollen
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Antwort #3 - 23.07.2014 um 09:06:40
 
Man muss schon nachhaltig seine EU-Freizügigkeit in Anspruch genommen haben um diese dann auch nutzen zu können. D.h. dort arbeiten und leben. Wenn du aber mit deinem Mann für 3 Wochen in Österreich bist, dann wirst du nicht nachhaltig deine Freizügigkeit in Anspruch genommen haben.
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Antwort #4 - 23.07.2014 um 09:15:59
 
dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 08:38:57:
so schnell woe möglich zurück nach Deutschland. 


dann ist es keine Option
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Antwort #5 - 23.07.2014 um 09:27:33
 
Schade, wäre zu schön gewesen. Und wenn ich in Österreich keine Arbeit finde, reicht es dort zu lernen?

Ich hab vorhin was von einem jahr in einer Broschüre gelesen? Ist das dann reichhaltig genutzt oder so?
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Antwort #6 - 23.07.2014 um 09:35:29
 
Wenn ich mich nicht täusche:
Wenn euer dauerhafter Wohnsitz dann in Österreich wäre, könntet ihr auch in Österreich das FZF-Verfahren für Deutschland eröffnen.

Dein Mann kann mit der Aufenthaltskarte bis zu 3 Monate im Jahr in Deutschland leben, quasi zu Besuch. Ggf. kann man sogar das FZF-Verfahren in der deutschen Ausländerbehörde direkt beantragen, müsste aber für die Bearbeitungsdauer in Österreich bleiben.
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Antwort #7 - 23.07.2014 um 11:32:23
 
Wenn dem so ist, dann werden wir diesen schritt gehen.

Stimmt das was Aras gesagt hat?
Nur damit wir uns sicher gehen .... Zwinkernd
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Antwort #8 - 23.07.2014 um 12:13:31
 
Naja, wenn man sich rein auf EU-Recht beruft könnte das gehen. Man sollte aber auch nicht vergessen, dass Österreich eine härtere Politik gegenüber Ausländern fährt (z.B. Ehegattennachzug nur wenn genug Einkommen vorhanden). Diese härter Politik wird sich auch in der Exekutiven und vermutlich auch in den Auslegungen der Gesetze wiederfinden. D.h. wir alle aber hier keine Erfahrung mit Ö, Du musst da in einem anderen Forum fragen. Meiner Befürchtung nach musst Du Dich auf einen Kampf einstellen. (Was ist z.B. wenn Du keinen Job findest? Ö könnte Dir dann nach 3 Monaten die Freizügigkeit entziehen, und dann?)
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Antwort #9 - 23.07.2014 um 12:19:59
 
Würde eine Kostenübernahme des Lebensunterhaltes genügen?
=========

Sollten wir eurer Meinung nach in ein anderes EU land? Was vielleicht einfacher wäre?

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt...

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« Zuletzt geändert: 23.07.2014 um 13:41:15 von Daddy »  
 
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Antwort #10 - 23.07.2014 um 12:35:19
 
dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 12:19:59:
Würde eine Kostenübernahme des Lebensunterhaltes genügen?

Von wem? Der von Ö-Regierung angegeben Weg scheint:
Antrag Aufenthaltskarte für den Mann,
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120830.html
Dazu sind beglaubigte Urkunden erforderlich und Deine Anmeldebescheinigung/Bescheinigung Daueraufenthalt (muss in Ö Beantragt werde):
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k257/Seite.2504001.html
Und da willst Du auf Punkt 2 hinaus: Genügend Mittel für Dich und Deinen Mann, und auch Krankenversicherung. Genügend ist vermutlich Ö-Sozialhilfesatz. Die Schwierigkeit könnte sein für wie lange die Mittel berechnet werden.
Du musst Dich an ein Ö-Forum wenden. Ansonsten aus dem Bauch heraus ab 20TEUR Geld auf dem Konto kannst Du es probieren (vielleicht nimmt ja Ö im worst case 1 Jahr als Mindestdauer an? Insbesondere wie lange ist die Dauer, es ist ja unklar wie lange die FZF dann nach D dauern wird). Dann ist ja auch noch etwas Geld für Anwälte da. Bei weniger Mitteln --> Informieren (sowieso)

dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 12:20:34:
Sollten wir eurer Meinung nach in ein anderes EU land? Was vielleicht einfacher wäre?

Nimm einfach den vorgesehenen Weg, wenn ihr sowieso in Deutschland leben wollt.
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Antwort #11 - 23.07.2014 um 13:26:46
 
dummdoddeli schrieb am 23.07.2014 um 12:19:59:
Würde eine Kostenübernahme des Lebensunterhaltes genügen?

Höchstwahrscheinlich müsste der Verpflichtungsgeber aber im Inland ansässig sein, denn eine Beitreibung der Kosten über Grenzen hinweg ist nicht ganz einfach und oftmals nicht erfolgreich möglich. Deshalb wird ein ausländischer Sponsor wohl nicht akzeptiert werden.
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dummdoddeli
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Antwort #12 - 23.07.2014 um 13:30:10
 
Schwieriger als ich es mit gedacht hab.

Irgendjemand einen Tip, wie man von Europa aus die FZF bekommt? Ich möchte während der Schwangerschaft meinen Mann nicht verlassen aber auch nicht in den Irak oder in der Türkei bleiben.

Das ist alles so doof, aber ich kann es nachvollziehen.
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Antwort #13 - 23.07.2014 um 13:39:10
 
Wenn Dein Ehemann flott in die Gänge kommt und die FZF zum ungeborenen deutschen Kind mit den notwendigen Dokumenten (wichtig ist der Mutterpass) umgehend in der Türkei beantragt, dann wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bis zur Geburt des Kindes in Deutschland sein.
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Antwort #14 - 23.07.2014 um 13:56:00
 
Ok, schade drum denn mir gehts nicht so sehr um doe Geburt selbst, sondern eher um die zeit der Schwangerschaft die ich so wie es sich anhört ohne ihn verbringen werde. Griesgrämig

wenn wir mit dem schengen Visum nach Deutschland fahren und er dort flott sein a1 macht (kroegt er hin hat einen master und kann dadurch paar Wörter deutsch) und ich einen gut bezahlten Job habe, ein eigenes haus und eine Kostenübernahme von meinem Vater (mehr als 50. Tausend gehalt, arbeitet jedoch im golf ist aber in Deutschland gemeldet)  habe, könnte er rein theoretisch .... geht ums land Niedersachsen oder bremen, ivh glaub Niedersachsen ist da einfacher?

Würde das funktionieren?  (Bitte sagt ja, *daumenfurmichselbstdruck* )
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