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Warten auf Visum FZF (Gelesen: 25.137 mal)
Themen Beschreibung: Was hat das zu bedeuten?
messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 08.08.2014 um 14:39:16
 
budeabazi schrieb am 08.08.2014 um 13:42:51:
Hallo liebe Leute


Ihr hattet recht. ..mein mann hat heute termin auch für Mittwoch bekommen

Was mache ich denn jetzt?

Ich bin echt verzweifelt.(


Hallo.
Wieso bist du verzweifelt? Du hattest den Mann einst kennengelernt (später geheiratet). Was bespricht man zuerst beim Kennenlernen? Wer ihr seid, familiäre Dinge, berufliche Dinge, die Historie des Anderen u.s.w.

Wie habt ihr euch kennengelernt?

Wie heißt sein Vater?
Ach gestorben, wann denn?

Hat er Führerschein?

Welchen Beruf übst du aus?
Schon lange und wo (bei wem) denn?

Welches Auto fährst du?

Solche Dinge werden gefragt.

Normaler Weise muss man das nicht üben, man weiß es. Insbesondere wenn es der Ehegatte ist.

Mach dir keinen Kopf, wird schon. Besser dreimal sagen "Ich weiß es nicht" als einmal fantasiert !!
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budeabazi
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Antwort #31 - 08.08.2014 um 19:45:07
 
Danke..

ich werde euren Rat beherzigen und dann den Termin mit Selbstsicherheit und wahrheitsgemäß beantworten.

Ich wusste nicht das dass Visum dann sowie abgelehnt wird ich dachte es gäbe evtl ne andere Möglichkeit.

Ich werde jetzt auf jeden Fall den Termin wahrnehmen.

Ich werde alles beantworten was ich weiss und was ich nicht weiss eben erklären.



Meine Frage noch : stimmt es das sie mir einen Fragenbogen vorlegen oder mich mündlich fragen werden?

Mit wäre es lieber wenn ich das alles mündlich erklären könnte.


LG


Und vielen vielen Dank für Eure Hilfe

==========

@ Messlatte:  Danke nochmal auch für deine Hilfe und deinen Nachtrag


und auch an alle anderen

==========

Ach und noch etwas...

ich hatte wohl heute etwas überreagiert...

ich hatte einfach die Hoffnung das dass jetzt schnell über die Bühne geht und ich meinen Mann bald in die Arme schliessen kann.


Man ist ja während dieser ganz speziellen Zeit ganz schön angespannt...´Zumal ich in der Zeit noch eine Fehlgeburt erleiden musste...umso mehr hoffe ich das es jetzt alles schnell geht.

Ich werde nächste Woche mal berichten was es so neues gibt bzw. was für Fragen gestellt wurden, für alle die das Ganze noch vor sich haben.



Viele Liebe Grüße


Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) 1 und 2 angefügt... Nutzt bitte die Änderungsmöglichkeit / -funktion.
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« Zuletzt geändert: 09.08.2014 um 10:53:22 von Daddy »  
 
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Antwort #32 - 08.08.2014 um 21:49:28
 
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/10/26/fragebogen-fur-scheinehen/

hier ein Beispiel von Fragen.
Aber wie alle hier geschrieben haben, muß ja nicht die Antworten 100% überstimmen.
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muffin1
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Antwort #33 - 09.08.2014 um 13:18:11
 
[quote author=5A7160736D64676D140 link=1405421820/28#28 date=1407498847]

Die werden nicht nachfragen, ob ihr euch liebt.

---

nein, die fragen wirklich nicht ob man sich liebt.
in der stellungnahme der abh hiess es dann:

wir haben beide nicht von liebe gesprochen...

also nicht vergessen, darauf hinzuweisen das man sich liebt. auch wenn das garnicht gefragt wird und man in der heimeligen atmosphäre einer amtsstube nicht zwingend auf die idee kommt, etwas zu erzählen, was nicht gefragt wurde.
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budeabazi
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Antwort #34 - 10.08.2014 um 19:05:48
 
@ muffin 1......das versteh ich nicht



Trotzdem würde ich gerne wissen ob die Befragung nun mündlich oder schriftlich erfolgt ..Vielleicht weiss das jemand?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 10.08.2014 um 19:19:04
 
Naja mündlich, aber die Antworten werden aufgeschrieben.
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muffin1
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Antwort #36 - 11.08.2014 um 06:15:05
 
bei uns war es mündlich, es soll aber auch abhs geben, wo fragebögen ausgegeben werden. ist also unterschiedlich.

und noch einmal: es wird während der befragung NICHT danach gefragt, ob ihr euch liebt. es gibt also auch keine notwendigkeit, diese nicht gestellte frage zu beantworten.
uns hat man zum nachteil ausgelegt, das wir beide nicht von liebe gesprochen haben - wir wurden ja auch nicht danach gefragt.
also: während der befragung nicht vergessen zu erwähnen, das ihr euch liebt, auch wenn es nicht gefragt wurde.
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Antwort #37 - 11.08.2014 um 17:49:43
 
Nabend zusammen. ..


Danke jetzt hab ichs auch verstanden. ..

Na dann hoffe ich mal das es mündlich sein wird


In zwei tagen ist es soweit. ..bin schon ganz schön aufgeregt. ..ich werde berichten
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Antwort #38 - 11.08.2014 um 19:07:56
 
muffin1 schrieb am 11.08.2014 um 06:15:05:
also: während der befragung nicht vergessen zu erwähnen, das ihr euch liebt, auch wenn es nicht gefragt wurde. 


blablabla

"Liebe" ist juristisch irrelevant, auch für eine FZF.
Die FZF gebit es nicht für Liebe.
Es geht nur darum, dass man die ernstgemeinte Absicht hat, eine *eheliche Lebensgemeischaft* in D zu begründen. Ob wegen Liebe oder nicht, sollte egal sein.
Allerdings ist es mit Liebe leichter zu erklären (nur: wie beweisen?)
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Antwort #39 - 13.08.2014 um 18:00:06
 
Hallo liebe Leute. .


Hatte heute meine Befragung. ..natürlich schriftlich.


Naja nun zu den Fragen für alle die es jetzt noch vir sich haben. .

U.a. die allgemeinen Fragen die man hier auch so im Internet findet. ..hinzu kamen noch
Wieviele Einwohner hat meine Stadt. ..wieviel seine
Haben die Ringe Inschriften
Gemeinsame Hobbys
Wie gross ist sein Haus
Wie lange ging die hochzeitsfeier
Welche Bücher lesen wir gerne
Besondere Merkmale von uns beiden
Chef und Gehalt des Partners
Was wir uns zu den Geburtstagen geschenkt haben
Usw

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig helfen
Ansonsten hatten die sb noch einige Fragen sodass sie glaub ich einen Eindruck von einem gewinnen konnten.

Ach und nicht zu vergessen die frage. ...warum lwben sie nicht mit ihrem mann im Ausland zusammen. .
Ich hab es jetzt erstmal überstanden. ..für alle anderen viel Glück


Der sb meinte noch das es jetzt so ca 3 Wochen dauern würde bis er seine Meinung der Botschaft mitteilt. ..und falls er meint es wäre ne Scheinehe das ich mir dann besser einen Anwalt suchen sollte

Ich bin jetzt erstmal froh das es vorbei ist..und hoffe das sich meine größte angst nicht erfüllt und mein schatzi bald hier habe

Lg
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Antwort #40 - 13.08.2014 um 18:22:30
 
Dann ist jetzt für Euch beide das Wichtigste, sofort zwei Protokolle über die Fragen und Eure Antworten zu schreiben. Ihr solltet auf keinen Fall auf die Auswertung der Behörde warten, sondern selbst auch auswerten, wo es Widersprüche gibt. Schreibt die Protokolle heute und vergleicht morgen. Vergleicht erst, wenn Ihr beide Eure Protokolle unabhängig voneinander geschrieben habt.
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Antwort #41 - 13.08.2014 um 19:26:13
 
Ok....
Darf ich fragen wofür?

Klar haben wir schon ein bisschen drüber gesprochen. ..aber ich bin so durch den Wind das ich jetzt schon nicht mehr allea weiß. ..


Meinen Sie falls es abgelehnt wird, das wir aus rechtlicher Sicht was in der Hand haben?

O bitte lass es nicht soweit kommen
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Antwort #42 - 13.08.2014 um 20:48:05
 
Genau. Falls Ihr später einen Rechtsanwalt braucht und der dann fragt, welche Widersprüche es gab und wie die zu erklären sind, dann täuscht die Erinnerung, und Ihr bekommt nichts Überzeugendes mehr zustande. Deshalb: Wenn Ihr vorsorgen wollt, macht es gleich. Wenn Ihr nicht wollt, auch in Ordnung. Ist ja Euer FZF-Verfahren.
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Antwort #43 - 19.08.2014 um 09:43:55
 
Hallo.
Danke für den Tipp. .wir haben alles aufgeschrieben und festgestellt das wir wirklich vieles anders beantwortet haben. ?!
Noch eine Frage

Der Sachbearbeiter meinte das er so ca 3 Wochen braucht um den Fragebogen auszuwerten. ..und dann das konsulat noch so ca 2 Wochen benötigt um eine Antwort zu erstellen

Ist das seit Antragsabgabe (08.05.14) ein reeller Zeitraum für ein fzf visum?

Lg
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Antwort #44 - 19.08.2014 um 10:40:00
 
budeabazi schrieb am 19.08.2014 um 09:43:55:
Ist das seit Antragsabgabe (08.05.14) ein reeller Zeitraum für ein fzf visum? Lg 

Es gibt keine Norm wie lange der Zeitraum bis zur Erteilung eines FZF-Visums dauern kann oder darf oder muss. Die Dauer hängt von verschiedenen Umständen ab und kann auch einen viel längeren oder erheblich kürzeren Zeitraum umfassen.

Die Ursachen für die Dauer des Verfahrens können in der Person des Antragstellers, in der Konstellation der Ehepartner, aber auch in der Zahl der anliegenden Fälle bei der ABH oder der AV, sowie deren personellen Ausstattung liegen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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