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Asylantin mit Aufenth.gestattung heiraten WIE? (Gelesen: 24.984 mal)
Tape
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i4a rocks!


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29.07.2014 um 18:43:55
 
Hallo,
ich bin deutscher u. bin seit fast einem Jahr mit einer Frau aus Kamerun zusammen.Sie ist seit 1,5 Jahren hier in Deutschland im Asyl und hatte bislang auch noch kein Interview.(Asyl aus relig.Gründen usw.)Sie hat nur eine Aufenthaltsgestattung.Ihr Aufenthalt ist nur auf das Bundesland beschränkt in dem sie wohnhaft ist.Den Deutschkurs hat sie mit bravour bestanden.
Nun möchte ich sie heiraten und will nun wissen WAS ich tun muß bzw.welche Papiere SIE braucht und welche genauen Schritte wir nun machen müssen.Wir haben Angst das wenn wir nun zur ABH gehen und es denen mitteilen das sie dann ganz schnell zu ihrem Interview geladen wird und sie dann eventuell sogar abgeschoben werden kann....ich habe gelesen das eventuell Dänemark eine Option wäre...aber ohne Pass und auch ohne Genehmigung aus ihrem Aufenthaltsbereich zu gehen ist das ja auch wieder nicht möglich...einfach bei mir zum Standesamt gehen?---Ledigkeitszeugnis und Geb.Urkunde von Ihr könnte man ja besorgen...ginge das?....und ich habe auch gelesen das es sehr teuer ist...mit was für Kosten muß ich denn rechnen?...Wie sollten wir nun vorgehen damit es klappt?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 29.07.2014 um 20:04:16
 
Tape schrieb am 29.07.2014 um 18:43:55:
Wie sollten wir nun vorgehen damit es klappt? 

Als erstes solltest Du zum zuständigen Standesamt gehen. Nur dort kann man Dir verbindlich sagen, welche Dokumente von Dir und Deiner Braut für eine Eheschließung notwendig sind.
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Runenwolf
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Antwort #2 - 30.07.2014 um 08:12:19
 
Tape schrieb am 29.07.2014 um 18:43:55:
Wie sollten wir nun vorgehen damit es klappt? 


So wie Saxonicus geschrieben hat, erst mal zum Standesamt gehen und fragen, welche Unterlagen benötigt werden. Eine Heirat wird meines Erachtens ohne weitere Komplikationen nur in Deutschland möglich sein, da sie in ihrem Aufenthalt beschränkt ist.

Hier schon mal ein Merkblatt, auf dem aufgelistet ist, welche Unterlagen allgemein bei der Heirat eines Kameruners in Deutschland benötigt werden.

http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/oberlandes...

Wenn ihr die Unterlagen von ihr besorgt habt, dann müsst ihr die dem Standesamt vorlegen. Dort wird eine inhaltliche Überprüfung angestoßen werden, d.h. die Unterlagen werden an die deutsche Botschaft in Kamerun geschickt, dort an einen Vertrauensanwalt weitergeleitet. Der prüft dann, ob die Urkunden inhaltlich richtig sind oder gefälscht. Bevor der Vertrauensanwalt aber tätig werden kann, musst du beim Standesamt die Überprüfung der Urkunden im voraus bezahlen. Wieviel das ist, muss aufgrund der Gegebenheiten in Kamerun erst nachgefragt werden, pro Urkunde liegen die Kosten zwischen ca. 15 - 615 €.
Näheres zu der Überprüfung findest du in dem folgenden Merkblatt:

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kam...

Die Urkunden müssen für die Prüfung dann auch ins deutsche übersetzt werden und zwar von einem amtlich bestellten Übersetzer. Das kostet je nach Anzahl der benötigten Unterlagen auch Geld.

Hier mal ein Link, wie du einen entsprechenden Übersetzer findest.

http://www.justiz-dolmetscher.de/
Wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, dann kann das OLG die Unterlagen prüfen und wenn dann alles ok ist, könnt ihr heiraten.

Hat sie denn einen Pass? Den benötigt sie in jedem Fall.

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« Zuletzt geändert: 30.07.2014 um 08:39:47 von Runenwolf »  
 
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Saxonicus
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Antwort #3 - 30.07.2014 um 10:45:37
 
Tape schrieb am 29.07.2014 um 18:43:55:
aber ohne Pass 

Was bedeutet das ?
Wie ist sie denn ohne Pass nach Deutschland gekommen ?

Runenwolf schrieb am 30.07.2014 um 08:12:19:
Hat sie denn einen Pass? Den benötigt sie in jedem Fall.

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reinhard
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Antwort #4 - 30.07.2014 um 14:27:40
 
In vielen Ländern bekommen Angehörige von (religiösen und anderen) Minderheiten keinen Pass. Nach der Flucht können sie also auch keinen Pass vorlegen.

Insofern ist das Standesamt (ihr Standesamt oder sein Standesamt) die erste Station. Danach muss man mit dem Bundesamt und der Ausländerbehörde die nächsten Schritte klären.

Während des Asylverfahrens kann sie sich in der Regel nicht an die Botschaft wenden, weil jede Kontaktaufnahme mit einer Behörde des Verfolgerstaates im Asylverfahren negativ bewertet wird.
Wenn sie glaubt, dass die Heirat ihr einen ausreichenden Schutz & Aufenthaltserlaubnis bringt, so dass sie dann bereit wäre, das Asylverfahren abzubrechen: Sobald sie das tut, verliert sie ihre Aufenthaltsgestattung und müsste dann Deutschland verlassen. Nur wenn das rechtzeitig vorher mit der ABH geklärt ist, könnte sie zur "Überbrückung" eine Duldung erhalten.

Falls das Asylverfahren positiv ausgeht (dazu kann ihr Anwalt etwas sagen), dann bekommt sie einen Flüchtlingspass, mit dem sie heiraten kann. Wenn sie "nur" Schutz vor Abschiebung bekommt, hat sie immer noch keinen Pass zum Heiraten. Dann sind aber die Gespräche mit der Ausländerbehörde einfacher.

Ihr könnt nur Schritt für Schritt vorgehen, also den 1. Schritt machen, um eine Übersicht zu bekommen. Und zwischen Schritt 1 und 2 müsst Ihr entweder hier neu nachfragen oder mit dem Anwalt sprechen oder beides.
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Tina05
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Antwort #5 - 31.07.2014 um 10:02:10
 
reinhard schrieb am 30.07.2014 um 14:27:40:
Insofern ist das Standesamt (ihr Standesamt oder sein Standesamt) die erste Station.
Wobei Standesämter gehalten sind, sich die Identität eines Ausländers durch Vorlage des Nationalpasses nachweisen zu lassen, ohne Nachweis der Staatsangehörigkeit ist eine Beratung nicht möglich, da die vorzulegenden Unterlagen sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen richten.
Sollte es einen Pass gegeben haben, liegt dieser entweder (richtigerweise) der ABH vor, dann kann eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden, oder er ist erfahrungsgemäß oft "verloren gegangen", findet sich aber plötzlich wieder und kann vorgelegt werden.

Zitat:
Während des Asylverfahrens kann sie sich in der Regel nicht an die Botschaft wenden, weil jede Kontaktaufnahme mit einer Behörde des Verfolgerstaates im Asylverfahren negativ bewertet wird.
In der Konsularabteilung einen Pass zu beantragen gilt regelmäßig nicht als Kontaktaufnahme mit dem Verfolgerstaat, aber dies sollte man sich schriftlich durch ABH o.ä. bestätigen lassen. Der Pass wäre dann jedoch unverzüglich der ABH abzuliefern.
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Tape
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Antwort #6 - 31.07.2014 um 10:25:48
 
ok.Erst mal danke für die vielen Auskünfte.
Ich komme gerade vom Standesamt.
Ja es ist leider genauso iwe es hier beschrieben wird.
Das A und O ist eben der Pass.
Wenn keiner vorhanden ist MUß einer gemacht werden...ohne Pass keine Heirat.
Wenn er jedoch "plötzlich wieder auftaucht"...wird er von der Standesbeamtin kopiert aber auch gleich eingezogen und zur ABH weitergeleitet...ob es dann noch weitere "Strafen" gibt wegen eben das dieser Pass "verleugnet" wurde darüber konnte sie mir auch nichts erzählen.
Aber das Eheschließungsverfahren könnte man dann mit der Kopie schon vollziehen...es könnte natürlich auch wiederum sein das sich die ABH noch während das Eheschl.verf. läuft meldet um sie abzuschieben...dann MÜßTE sie gehen...
Sie kann dann zwar wiederum einen Antrag auf das FzV stellen aber dann müßte sie hinterher die vollen Abschiebekosten selbst tragen...was nicht billig ist...
...wenn sie nun freiwillig gehen würde und ich hier das Eheschl.Verfahren alleine durchziehe könnte ich sie wiederum über ein Eheschl.Visum einreisen lassen....oder wir heiraten gleich dort unten...
aber wenn sie nun wirklich keinen Pass hat...WO beantragt man dann den?...denke mal auch wieder NUR dort unten vor Ort in Kamerum..oder geht das hier über die Botschaft Kamerun in Berlin???
Wenn es wieder nur direkt in Kamrun geht dann bestimmt auch wieder nur persönlich...wegen Fingerabdruck usw...also in jedem Fall müßte sie wieder freiwillig ausreisen um den Pass dort zu machen....
so das war das was mir die Standesbeamtin gesagt hat....es hängt nun alles erst einmal an dem Pass...da oder nicht da...das ist nun die Frage..
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Saxonicus
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Antwort #7 - 31.07.2014 um 11:20:51
 
Tape schrieb am 31.07.2014 um 10:25:48:
...ohne Pass keine Heirat. Wenn er jedoch "plötzlich wieder auftaucht"...wird er von der Standesbeamtin kopiert aber auch gleich eingezogen und zur ABH weitergeleitet...ob es dann noch weitere "Strafen" gibt wegen eben das dieser Pass "verleugnet" wurde darüber konnte sie mir auch nichts erzählen.

Guckst Du hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95

Tape schrieb am 31.07.2014 um 10:25:48:
aber wenn sie nun wirklich keinen Pass hat...WO beantragt man dann den?...denke mal auch wieder NUR dort unten vor Ort in Kamerun..oder geht das hier über die Botschaft Kamerun in Berlin???

Tina05 schrieb am 31.07.2014 um 10:02:10:
In der Konsularabteilung einen Pass zu beantragen gilt regelmäßig nicht als Kontaktaufnahme mit dem Verfolgerstaat, aber dies sollte man sich schriftlich durch ABH o.ä. bestätigen lassen. Der Pass wäre dann jedoch unverzüglich der ABH abzuliefern. 


Den Pass beantragt man bei der Vertretung (Botschaft, Konsulat) des Landes, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Kamerun/VertretungenKamer...
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Antwort #8 - 31.07.2014 um 13:35:55
 
ok.Also sie hatte definitiv vorher noch nie einen Pass.Nun müssen wir also einen Pass beantragen.Sie sagt das ginge auch von hier aus aber in Kamerun direkt beantragen,nicht in Berlin-das würde zu lange dauern sagt sie.Direkt persönlich braucht sie wohl nicht dahin.
Nun sagte mir die Standesbeamtin sie würde - müßte - aber dann auch gleich den Pass an die ABH weiterleiten-da machen wir nun den Pass und er wird ihr dann gleich wieder abgenommen-das es ein neuer Pass ist sieht man dann doch und das sie nicht gelogen hat eben das sie keinen hatte....nun meine Frage:
Wäre es sinnvoll nun einen Anwalt zu beauftragen?...eventuell das sie eben nicht noch vorher abgeschoben werden kann da ja nun ein Pass da ist?
Dieses Eheschl.Verf. dauert ja auch bis zu 3 Monate...sagte die Standesbeamtin.
Eventuell kann durch einen Anwalt ja auch verhindert werden das der Pass dann gleich wieder abgenommen wird...bzw. in SEINER Verwahrung ist und NICHT bei der ABH.
Oder kann der Anwalt nun auch nichts weiter machen?
Dann wäre es nicht sinnvoll einen Anwalt zu nehmen.
Wann bekäme sie denn dann den Pass wieder?
Nach der Eheschließung hoffe ich doch.
- wenn sie dann auf ihr Asylrecht verzichtet.
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Antwort #9 - 31.07.2014 um 14:04:57
 
Tape schrieb am 31.07.2014 um 13:35:55:
Nun müssen wir also einen Pass beantragen.Sie sagt das ginge auch von hier aus aber in Kamerun direkt beantragen,nicht in Berlin-das würde zu lange dauern sagt sie.Direkt persönlich braucht sie wohl nicht dahin.

Auf jeden Fall wäre es äußerst sinnvoll, die gesamte geplante Vorgehensweise mit der ABH abzusprechen.

In diesen Zusammenhang sei daran erinnert, dass solche "Proxypässe", die ohne Anwesenheit des Antragsstellers im Herkunftsland ausgestellt wurden, hierzulande oftmals keine Anerkennung finden.

Tape schrieb am 31.07.2014 um 13:35:55:
Also sie hatte definitiv vorher noch nie einen Pass.

Wie ist sie denn da, so ganz ohne Pass (und Visum), nach Deutschland gekommen ?
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Antwort #10 - 31.07.2014 um 14:15:07
 
naj wie so Flüchtlinge eben hier her kommen...auf nem Flüchtlingsschiff...durch Schleuser...illegeal auf nem Containerschiff..oder,oder...man sieht es doch im Fernsehen.
...der neue Pass und alle anderen Papiere werden zunächst hier beim Standesamt gesichtet und dann nach Kamerun geschickt wo sie dann vor Ort im Zweifel sogar geht ein Beamter dort zu ihrem Wohnort und erkundigt sich...wenn alles ok ist werden die Papiere und auch der neue Pass denke ich- wieder zurück geschickt...so wurde es mir gesagt...ist alles nicht so leicht...und der Spaß soll bei 300 Eu liegen.
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Antwort #11 - 31.07.2014 um 14:44:38
 
Tape schrieb am 31.07.2014 um 14:15:07:
naj wie so Flüchtlinge eben hier her kommen...auf nem Flüchtlingsschiff...durch Schleuser...illegeal auf nem Containerschiff..oder,oder...man sieht es doch im Fernsehen.


Hallo,

naja, dieses westafrikanische Routing (Trans-Sahara mit Vor-Ort-Buchung in Nordafrika / Nahost zur Überfahrt) wäre aber für eine junge, weibliche Westafrikanerin schon sehr ungewöhnlich. Aber egal, da recht irrelevant für Deine Fragestellungen.

Zitat:
...der neue Pass und alle anderen Papiere werden zunächst hier beim Standesamt gesichtet und dann nach Kamerun geschickt wo sie dann vor Ort im Zweifel sogar geht ein Beamter dort zu ihrem Wohnort und erkundigt sich...wenn alles ok ist werden die Papiere und auch der neue Pass denke ich- wieder zurück geschickt...so wurde es mir gesagt...ist alles nicht so leicht...und der Spaß soll bei 300 Eu liegen.


Hallo,

in diesem Fall würde das Standesamt im einem Amtshilfeersuchen an die Deutsche Botschaft in Kamerun die Überprüfung der Urkunden veranlassen. Durchgeführt durch einen lokalen Vertrauensanwalt der Botschaft.
Die angesetzten Kosten von ca. 300,- EUR sind da noch sehr im Rahmen.

Gruß
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Antwort #12 - 31.07.2014 um 15:21:26
 
Zitat:
...der neue Pass und alle anderen Papiere werden zunächst hier beim Standesamt gesichtet und dann nach Kamerun geschickt wo sie dann vor Ort im Zweifel sogar geht ein Beamter dort zu ihrem Wohnort und erkundigt sich...wenn alles ok ist werden die Papiere und auch der neue Pass denke ich- wieder zurück geschickt...so wurde es mir gesagt...ist alles nicht so leicht...und der Spaß soll bei 300 Eu liegen. .

Recht günstig geschätzt.
Zitat:
Bei der Überprüfung fallen, in Abhängigkeit der Entfernung zum Ausstellungsort der Urkunde Auslagen
zwischen 15,24 € und 617,88 € pro zu überprüfender Urkunde an.


Guckst du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kam...
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Antwort #13 - 31.07.2014 um 15:53:05
 
Tape schrieb am 31.07.2014 um 13:35:55:
Dieses Eheschl.Verf. dauert ja auch bis zu 3 Monate...sagte die Standesbeamtin.
Mit Urkundenüberprüfung dürfte es (deutlich) länger dauern.

Den Pass muss sie der ABH vorlegen. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, von vorneherein offen mit der ABH zu reden, damit während der Wartezeiten
- Urkunden aus Kamerun beschaffen
- Pass beschaffen
- Urkundenüberprüfung über die deutsche Botschaft
- Befreiungsverfahren vor der zuständigen Gerichtsverwaltung
keine Fakten geschaffen werden - oder man diese Fakten ggf. ins Verfahren einbeziehen kann. Wer offen kommuniziert, welche Pläne man hat, kann oft auf die Kooperation der ABH zählen. Mauscheleien und Betrug kommen dagegen gar nicht gut an.
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Gruß
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Antwort #14 - 31.07.2014 um 21:58:42
 
Das mit den 300 Euro hat die Standesbeamtin aus ihren Unterlagen rausgelesen.Da gibt es wohl für jedes Land andere Kosten....für Kamerun hat sie in ihrer Liste 300 Euro stehen gehabt-wobei sie mir noch sagte das dieses der Höchstbetrag wäre...wenn es nicht soviel zu prüfen gibt oder der Beamte gar nicht erst rausfahren muß um alles an ihrem Wohnort zu prüfen kann es auch günstiger ausfallen-dann bekäme ich den Rest zurückerstattet-auf jeden Fall wird es nicht mehr werden...soviel dazu...
meine Frage ist immer noch...Anwalt ja oder nein und wenn ja wofür?
Und was wäre nun besser-der Ausländerbehörde es nun gleich auch mitzuteilen oder erst mal alle Papiere besorgen und es dann der ABH sagen...wir haben ja nicht vor Mauschelei oder Betrug zu begehen...deshalb frage ich hier ja nach...was wäre nun der beste-intelligenteste Schritt?Hier sind ja auch Beamte die sich auskennen...
anderenfalls -WAS hätte sie denn dann zu befürchten wenn wir es nun gleich der ABH sagen....entweder sie helfen uns oder eben das Gegenteil..das sie dann schnell ihr Interview bekommt und abgeschoben wird....was wir natürlich nicht heraufbezwingen wollen...also Anwalt ja oder nein und ABH sofort einweihen oder nicht...
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