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Warten auf Visum FZF (Gelesen: 25.135 mal)
Themen Beschreibung: Was hat das zu bedeuten?
Eins
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Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 09.10.2014 um 08:05:27
 
- Meldebehörde um ihn anzumelden in der gemeinsamen Wohnung / Haus
- Krankenkasse um ihn in die Familienversicherung mit aufzunehmen (hierfür wird Meldebescheinigung und Eheurkunde benötigt)
- Ausländerbehörde um die AE zu beantragen (hier 3 Jahre beantragen!). Es ist die ABH zuständig, in welcher Du Deinen Hauptwohnsitz hast.

danach optional:
- Arbeitsamt wg Jobmöglichkeiten
- Sprahschule wg Erweiterung der Deutsch-Kenntnisse (falls er verpflichtet wird zum Integrationskurs von der ABH erhält er die Teilkostenübernahme von der ABH bei Beantragung der AE (oder Aushändigung, je ABH unterschiedlich))
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budeabazi
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Antwort #76 - 09.10.2014 um 09:30:51
 
Okay vielen Dank

ER hat bereits eine Arbeit in Aussicht,  die er voraussichtlich am 01.12. Antreten kann.
Gibts evtl ! Eine Chance für finanzielle kurzfristige Unterstützung?  ( ich weiß so ist das alles nicht gedacht,  aber wäre natürlich hilfreich Zwinkernd  )
Wir könnten es ja dann zurück bezahlen ab Dezember?
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Aras
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Antwort #77 - 09.10.2014 um 10:09:55
 
Mit seiner Aufenthaltserlaubnis ist er sofort Sozialleistungs-berechtigt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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budeabazi
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Antwort #78 - 09.10.2014 um 10:40:06
 
Also bedeutet nachdem er den Antrag für die drei jahre gestellt hat, kann er zum Jobcenter oder zum Arbeitsamt um Geld zu bekommen?
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Saxonicus
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Antwort #79 - 09.10.2014 um 10:40:20
 
budeabazi schrieb am 06.08.2014 um 17:03:08:
Habe heute den Brief meiner abh bekommen. 

budeabazi schrieb am 09.10.2014 um 07:28:29:
Und dann? Zur abh?Aber zu welcher? 

Zu der, von welcher Du diesen Brief bekommen hast.
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Aras
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Antwort #80 - 09.10.2014 um 10:45:56
 
Sobald dein Mann die AE beantragt hat, geht ihr zum Jobcenter und gebt die Veränderungsmitteilung ab.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #81 - 09.10.2014 um 11:00:23
 
budeabazi schrieb am 09.10.2014 um 09:30:51:
ER hat bereits eine Arbeit in Aussicht,  die er voraussichtlich am 01.12. Antreten kann.


Du musst nur daran denken: Falls er eine Verpflichtung zum Deutschkurs bekommt, sollte er das vorziehen, weil er die Sprachkenntnisse braucht. Nur mit guten Sprachkenntnissen kann er Arbeit jenseits von Aushilfstätigkeiten bekommen.
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