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Führerschein/ blauer Pass wenn Personalangaben auf eigene Angaben beruhen (Gelesen: 1.339 mal)
carlacarbonara
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i4a rocks!


Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Führerschein/ blauer Pass wenn Personalangaben auf eigene Angaben beruhen
10.07.2014 um 16:18:15
 
Liebe i4a-ler,

Hat jemand Erfahrungen mit der Überprüfung der Identität bei der theoretischen oder praktischen Führerscheiprüfung bei anerkannten Flüchtlingen, dessen Personalangaben auf eigenen Angaben beruhen?

Ein junger Afghane mit entsprechenden Status wurde nicht zur Prüfung zugelassen. Ein Anruf bei dem TÜV hat ergeben, dass dies in der Fahrerlaubnisverordnung stehe. Dort habe ich aber nur gelesen dass Prüfer sich jeweils vor der theoretischen und praktischen Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers/der Bewerberin  überzeugen sollen.

Der blaue Pass müsste doch eigentlich dafür anerkannt sein, oder?

Vielen Dank schonmal für die Antworten..
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dgstein
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Quod non est in actis
non est in mundo


Beiträge: 291

Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Führerschein/ blauer Pass wenn Personalangaben auf eigene Angaben beruhen
Antwort #1 - 10.07.2014 um 21:51:37
 
Hallo carlacarbonara,

ein Ausweisdokument, bei dem die Personalangaben auf eigenen Angaben beruhen, ist kein ausreichender Identitätsnachweis im Sinne des § 21 Abs. 3 Nr. 1 FeV. Die Identität kann nur durch einen Pass oder eine ID-Karte des Herkunftslandes nachgewiesen werden.

Allerdings hat sich schon mal eine Duldungsinhaberin, bei der die Personalangaben in der Duldung auch auf eigenen Angaben beruhten, das Recht erkämpft, dass die Duldung als Identitätsnachweis anerkannt wird (VG Hannover, Urteil vom 14.09.2011 – AZ 9 A 1640/11 –).

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Führerschein/ blauer Pass wenn Personalangaben auf eigene Angaben beruhen
Antwort #2 - 10.07.2014 um 22:06:04
 
zu einem gleichen Sachverhalt: BayVGH München, Beschl. v. 05.11.2009 - 11 C 08.3165, juris Rn. 29 ff.
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