Petersburger schrieb am 30.05.2014 um 15:38:13:... Und nun frage ich mich immer noch, was ich vorher unklar gelassen habe.
Hallo,
für Dich ist es klar, weil Du als mit Passangelegenheiten betrauter Mensch bestimmte Dinge als gegeben und nicht erklärungsbedürftig voraussetzt. Menschen, bei denen das nicht der Fall ist, könnten einen
vermeintlichen Widerspruch in den beiden ausgewählten Postings erkennen.
Der Punkt ist, @tiggger & Stelufl, dass ein altes Passmuster, auch wenn neue Passmuster ausgegeben werden, nicht automatisch durch den ausstellenden Staat als ungültig erklärt wird und somit
grundsätzlich auch weiterhin z.B. in DEU bis Ablauf der zeitlichen Gültigkeit als Reisedokument anerkannt wird, welches zur Einreise und zum Aufenthalt in DEU geeignet ist.
Dies gilt grundsätzlich auch analog in den anderen EU-Staaten.
Anders kann es aussehen bei Reisepässen, die entweder zeitlich nicht begrenzt sind (s. Turkmenistan, im Thread nebenan) oder wie, wenn ich recht erinnere, z.B. bei Litauen, die bei alten Passmustern eine Gültigkeit von mehreren Jahrzehnten angegeben haben.
Hier
kann es sein, dass mit Einführung neuer Passmuster die alten Pässe durch den Ausstellerstaat nicht mehr für den internationalen Verkehr und in Folge, mit längerer Übergangszeit, durch das BMI in DEU nicht mehr als geeignet für die Einreise u. den Aufenthalt in DEU betrachtet werden.
Dies wird aber beim
TS nicht der Fall sein, weshalb er (bzw. seine Frau) innerhalb der EU nicht mit Problemen zu rechnen hat, anders als bei Reisen zu Destinationen außerhalb der EU, wo andere Regelungen gelten können.
Gruß