Ich war Donnerstag im VG mit einem Asylverfahren konfrontiert, bei dem weder die Richterin noch die Anwältin wussten, ob ein Asylantrag vorliegt und ob das VG zuständig ist. Da ich Richterin und Anwältin demnächst wieder sehe, allerdings auch keine Ahnung habe, meine Bitte und Frage aus "außenstehende Sachkunde":
Kläger ist im August 2012 von Afghanistan aus eingereist. Er beantragt am 13.8.12 Asyl und gibt an, die Familie stehe unter Druck seitens Drogenhändlern (Vater ist Kleinhändler), sein Bruder sei gerade entführt worden, er ins Ausland gereist, um nicht Ziel zu werden. Staat schutzunwillig, Polizei will und kann sich nicht einmischen
Kläger zieht am 20.8.12 Asylantrag zurück und gibt gegenüber Landesbehörde an, er wollte schnellstmöglich zurückkehren, um bei Befreiung des Bruders zu helfen. Landesbehörde sagt zu, sich um Ersatzpapiere zu kümmern und alles zu organisieren.
Kläger gibt am 10.9.12 gegenüber
BAMF an, er wollte jetzt doch nicht zurückkehren. Schwester habe telefonisch dringend abgeraten, er würde bei Einreise umgebracht. Er hält Asylantrag aufrecht.
2.7.2013: Einstellungsbescheid des
BAMF: Asylantrag gestellt und zurückgezogen, Rückzug vom Rückzug gebe es nicht, Asylverfahren eingestellt.
23.7.2013 Klage auf Anerkennung (Flüchtlingseigenschaft wg. Einreise auf Landweg...)
28.8.14 Verhandlung:
- handelt es sich bei der "Rücknahme der Rücknahme" am 10.9.12 um einen Folgeantrag?
- kann ein Folgeantrag gestellt werden, wenn erster Antrag zurückgezogen wurde, ohne auf Einstellungsbescheid zu warten?
- ist ein Einstellungsbescheid überhaupt nötig, reicht nicht Rücknahme?
- wenn ein Folgeantrag erst nach 2.7.13 (Einstellungsbescheid) möglich ist, darf nur Verfolgung / neue Informationen der letzten drei Monate berücksichtigt werden
- muss das
BAMF "Rücknahme der Rücknahme" als Asylantrag oder als Folgeantrag werten?
- oder kann das VG durchentscheiden ohne Bearbeitung seitens des
BAMF, auf Grundlage des Einstellungsbescheides?
Es gab beim
BAMF keine Anhörung und kein Protokoll, als Ersatz hat ein RA eine "Anhörung" durchgeführt und beim VG eingereicht.
Die Richterin hat eine "normale" Verhandlung durchgeführt unter dem Vorbehalt, sie wüsste nicht, ob sie zuständig sei oder erst ein Folgeantrag gestellt und bescheidet werden müsste.
Jemand eine Idee?