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Liegt ein Asylantrag vor? (Gelesen: 1.100 mal)
Themen Beschreibung: Frage an SpezialistInnen
reinhard
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Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Liegt ein Asylantrag vor?
29.08.2014 um 12:55:16
 
Ich war Donnerstag im VG mit einem Asylverfahren konfrontiert, bei dem weder die Richterin noch die Anwältin wussten, ob ein Asylantrag vorliegt und ob das VG zuständig ist. Da ich Richterin und Anwältin demnächst wieder sehe, allerdings auch keine Ahnung habe, meine Bitte und Frage aus "außenstehende Sachkunde":

Kläger ist im August 2012 von Afghanistan aus eingereist. Er beantragt am 13.8.12 Asyl und gibt an, die Familie stehe unter Druck seitens Drogenhändlern (Vater ist Kleinhändler), sein Bruder sei gerade entführt worden, er ins Ausland gereist, um nicht Ziel zu werden. Staat schutzunwillig, Polizei will und kann sich nicht einmischen

Kläger zieht am 20.8.12 Asylantrag zurück und gibt gegenüber Landesbehörde an, er wollte schnellstmöglich zurückkehren, um bei Befreiung des Bruders zu helfen. Landesbehörde sagt zu, sich um Ersatzpapiere zu kümmern und alles zu organisieren.

Kläger gibt am 10.9.12 gegenüber BAMF an, er wollte jetzt doch nicht zurückkehren. Schwester habe telefonisch dringend abgeraten, er würde bei Einreise umgebracht. Er hält Asylantrag aufrecht.

2.7.2013: Einstellungsbescheid des BAMF: Asylantrag gestellt und zurückgezogen, Rückzug vom Rückzug gebe es nicht, Asylverfahren eingestellt.

23.7.2013 Klage auf Anerkennung (Flüchtlingseigenschaft wg. Einreise auf Landweg...)

28.8.14 Verhandlung:
- handelt es sich bei der "Rücknahme der Rücknahme" am 10.9.12 um einen Folgeantrag?
- kann ein Folgeantrag gestellt werden, wenn erster Antrag zurückgezogen wurde, ohne auf Einstellungsbescheid zu warten?
- ist ein Einstellungsbescheid überhaupt nötig, reicht nicht Rücknahme?
- wenn ein Folgeantrag erst nach 2.7.13 (Einstellungsbescheid) möglich ist, darf nur Verfolgung / neue Informationen der letzten drei Monate berücksichtigt werden
- muss das BAMF "Rücknahme der Rücknahme" als Asylantrag oder als Folgeantrag werten?
- oder kann das VG durchentscheiden ohne Bearbeitung seitens des BAMF, auf Grundlage des Einstellungsbescheides?

Es gab beim BAMF keine Anhörung und kein Protokoll, als Ersatz hat ein RA eine "Anhörung" durchgeführt und beim VG eingereicht.

Die Richterin hat eine "normale" Verhandlung durchgeführt unter dem Vorbehalt, sie wüsste nicht, ob sie zuständig sei oder erst ein Folgeantrag gestellt und bescheidet werden müsste.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.08.2014 um 13:36:20
 
m.E. fehlt hier das Rechtsschutzbedrüfnis für eine Klage zum Erhalt der Flüchtlingsanerkennung weil nach erfolgtem "Widerruf" der Rücknahme eigentlich ein Folgeverfahren eingleitet werden muss (vgl. aber insofern § 71 AsylVfG). Das Gericht ist m.E. nur dazu befugt, bei Abschieberhinissen zu entscheiden. Vgl. VG Düsseldorf, 1 K 3502/02.A und VG Göttingen, 4 A 4121/02.
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