harlekin1983 schrieb am 14.05.2014 um 09:55:56:Wäre die Eheschließung dann illegal zustande gekommen und somit ungültig?
nein, nicht wegen der illegalen Einreise.
Die Eheschliessung wäre durchaus legal (wenn alles andere ok ist), aber der Aufenthalt nicht. Mögliche und wahrscheinliche Folge:
Einreisesperre, die sie auf Antrag befirsten lassen kann. Die
ABH berfristet dann auf einen Zeitpunkt, den aber nicht sie bestimmen kann. Nur Nachteile dadurch
harlekin1983 schrieb am 14.05.2014 um 09:55:56:Könnte man nach der Hochzeit nicht mit der Heireatsurkunde zum
ABH gehen, die ganze Situation darlegen und einen
AT beantragen
"Können" könnte man, ist aber sinnlos, der Antrag auf
AT wird zu 99.999% abgehlehnt, da es keinerlei Grundlage für die Erteilung gibt.
harlekin1983 schrieb am 14.05.2014 um 09:55:56:oder muss Sie in jedem Fall dieses Eheschließungsvisa haben um überhaupt für einen At infrage zu kommen?
ja (da dann aber verheiratet, bekommt sie kein Eheschliessungsvisum, sondern ein
FZF Visum)
harlekin1983 schrieb am 13.05.2014 um 22:40:30:ich meinte das Familienzusammenführungsgesetz
kenn ich nicht.
Die
FZF ist im Rahmen des
AufenthG geregelt.
harlekin1983 schrieb am 13.05.2014 um 22:40:30:Werde mal sehen, was ich alles erreichen kann um ein Eheschließungsvisum zu erhalten, damit die Ehe nicht auf "illegale" weise zustande gekommen ist.
1. Die Ehe wäre nicht illegal, siehe oben
2. DAS ist ja auch der normale Weg.
Man klärt alles mit dem STandesamt, bis die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht.
Die Bescheiniung darüber (oft dann auch der exakte Termin) ist die Grundlage, auf der ein Eheschliessungsvisum überhaupt gegeben werden kann. Dann reist man mit diesem Visum ein, verlegt den Eheschliessungstermin auf ein mögliches Datum, heiratet und gut ist.