Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland (Gelesen: 1.698 mal)
Kunstela
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland
04.05.2014 um 16:19:10
 
Hallo,
Mein Mann und ich leben schon seit über vier Jahren in Subsahara-Afrika, weil ich dort arbeite. Wir haben den Einbürgerungsprozess in Deutschland schon lange vor dem Auslandsaufenthalt angeschoben. Die Einbürgerungszusicherung kam Ende 2012 (im Ausland). Mein Mann wollte bei der türkischen Botschaft im afrikanischen Land den Ausbürgerungsantrag stellen. Die fühlten sich aber nicht zuständig und verwiesen auf die türkische Botschaft in Deutschland, wo mein Mann vorher 12 Jahre lebte. Endlich kam diese Woche der Ausbürgerungsbescheid. Die Urkunde liegt in Berlin. Die Türkische Botschaft hat bei der Abgabe des Antrags bereits gefordert, dass er persönlich nach Berlin kommen sollte, um die Urkunde abzugeben. Nun das Problem: Wenn er die Urkunde abholt, wird ihm der Pass eingezogen, er hat aber noch keinen deutschen. In seinem türkischen Pass ist aber die Aufenthaltserlaubnis für das afrikanische Land. Wie kann er dann also wieder nach Afrika einreisen?

Gibt es eine Möglichkeit?
Die einzige Möglichkeit, die wir sehen, ist, dass wir die türkische Botschaft in Berlin bitten, die Ausbürgerungsurkunde doch noch nach Afrika zu schicken, so dass wir alles vor Ort regeln können.

Danke im Voraus für die Antworten.
Viele grüße
Kunstela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland
Antwort #1 - 04.05.2014 um 17:20:06
 
Kunstela schrieb am 04.05.2014 um 16:19:10:
Wir haben den Einbürgerungsprozess in Deutschland schon lange vor dem Auslandsaufenthalt angeschoben.


hmmm, nach welcher Grundlage will er denn in Ausland lebend die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Dafür muss man in D "seit" so und so vielen Jahren leben (gewöhnlichen und rechtmässigen Aufenthalt haben).
"Seit" bedeutet  eben auch ohne Unterbrechung.
Und dem steht entgegen, dass Ihr bereits seit 4 Jahren im Ausland lebt.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland
Antwort #2 - 04.05.2014 um 23:52:39
 
erne schrieb am 04.05.2014 um 17:20:06:
nach welcher Grundlage will er denn in Ausland lebend die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Du wirfst hier Fragen auf, um die es gar nicht geht!!!
Die EBZ ist doch - vermutlich vom BVA in Köln - bereits erteilt worden, es geht nur noch um das Entlassungsverfahren!

Kunstela, wenn ich Dich richtig verstehe, dann habt Ihr von der TR-Botschaft erst die Mitteilung erhalten, dass er sich die Genehmigung zur Aufgabe der TR-StA abholen soll?
Das kann er problemlos machen, da er dann immer noch türkischer Staatsangehöriger ist und kann dann immer noch mit dem TR-Pass reisen.

Oder ist er schon eingebürgert und es geht um die endgültige Entlassung?
Erst nach der Einbürgerung muss die endgültige Entlassungsurkunde aus der TR-StA abgeholt werden. Dann wird auch der Pass ungültig gemacht bzw. eingezogen. Dann allerdings kann er einen deutschen Pass beantragen (Expresspass dauert vier Werktage) und als Deutscher reisen.

Kurzum: Ein türkischer Staatsbürger wird nicht - wie andere (Serben, Russen etc.) - vor der Einbürgerung staatenlos, sondern wird erst nach der EB aus der TR-StA entlassen. Es kann also zu keinen Problemen dieser Art, wie Du sie beschreibst, kommen.

Falls noch Fragen sind, nur zu!

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.05.2014 um 00:03:26 von Odysseus »  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema