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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland
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Beitrag begonnen von Kunstela am 04.05.2014 um 16:19:10

Titel: Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland
Beitrag von Kunstela am 04.05.2014 um 16:19:10
Hallo,
Mein Mann und ich leben schon seit über vier Jahren in Subsahara-Afrika, weil ich dort arbeite. Wir haben den Einbürgerungsprozess in Deutschland schon lange vor dem Auslandsaufenthalt angeschoben. Die Einbürgerungszusicherung kam Ende 2012 (im Ausland). Mein Mann wollte bei der türkischen Botschaft im afrikanischen Land den Ausbürgerungsantrag stellen. Die fühlten sich aber nicht zuständig und verwiesen auf die türkische Botschaft in Deutschland, wo mein Mann vorher 12 Jahre lebte. Endlich kam diese Woche der Ausbürgerungsbescheid. Die Urkunde liegt in Berlin. Die Türkische Botschaft hat bei der Abgabe des Antrags bereits gefordert, dass er persönlich nach Berlin kommen sollte, um die Urkunde abzugeben. Nun das Problem: Wenn er die Urkunde abholt, wird ihm der Pass eingezogen, er hat aber noch keinen deutschen. In seinem türkischen Pass ist aber die Aufenthaltserlaubnis für das afrikanische Land. Wie kann er dann also wieder nach Afrika einreisen?

Gibt es eine Möglichkeit?
Die einzige Möglichkeit, die wir sehen, ist, dass wir die türkische Botschaft in Berlin bitten, die Ausbürgerungsurkunde doch noch nach Afrika zu schicken, so dass wir alles vor Ort regeln können.

Danke im Voraus für die Antworten.
Viele grüße
Kunstela

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland
Beitrag von erne am 04.05.2014 um 17:20:06

Kunstela schrieb am 04.05.2014 um 16:19:10:
Wir haben den Einbürgerungsprozess in Deutschland schon lange vor dem Auslandsaufenthalt angeschoben.


hmmm, nach welcher Grundlage will er denn in Ausland lebend die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Dafür muss man in D "seit" so und so vielen Jahren leben (gewöhnlichen und rechtmässigen Aufenthalt haben).
"Seit" bedeutet  eben auch ohne Unterbrechung.
Und dem steht entgegen, dass Ihr bereits seit 4 Jahren im Ausland lebt.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung - Ausbürgerung Türkei - Aufenthalt im Ausland
Beitrag von Odysseus am 04.05.2014 um 23:52:39

erne schrieb am 04.05.2014 um 17:20:06:
nach welcher Grundlage will er denn in Ausland lebend die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Du wirfst hier Fragen auf, um die es gar nicht geht!!!
Die EBZ ist doch - vermutlich vom BVA in Köln - bereits erteilt worden, es geht nur noch um das Entlassungsverfahren!

Kunstela, wenn ich Dich richtig verstehe, dann habt Ihr von der TR-Botschaft erst die Mitteilung erhalten, dass er sich die Genehmigung zur Aufgabe der TR-StA abholen soll?
Das kann er problemlos machen, da er dann immer noch türkischer Staatsangehöriger ist und kann dann immer noch mit dem TR-Pass reisen.

Oder ist er schon eingebürgert und es geht um die endgültige Entlassung?
Erst nach der Einbürgerung muss die endgültige Entlassungsurkunde aus der TR-StA abgeholt werden. Dann wird auch der Pass ungültig gemacht bzw. eingezogen. Dann allerdings kann er einen deutschen Pass beantragen (Expresspass dauert vier Werktage) und als Deutscher reisen.

Kurzum: Ein türkischer Staatsbürger wird nicht - wie andere (Serben, Russen etc.) - vor der Einbürgerung staatenlos, sondern wird erst nach der EB aus der TR-StA entlassen. Es kann also zu keinen Problemen dieser Art, wie Du sie beschreibst, kommen.

Falls noch Fragen sind, nur zu!


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