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Wie wurde die Staatsangehörigkeit erworben ? (Gelesen: 1.507 mal)
Mikael321
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29.04.2014 um 10:12:34
 
Meine Frau ist Doppelstaatler . Damals wurde die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit beantragt und genehmigt . Da ihr Pass nächstes Jahr abläuft, hat sie einen neuen beantragt . ( Wir wohnen jetzt in einem anderen Bundesland ) Dort war ein Bogen auszufüllen . Die Frage lautete :

Die alte Staatsbürgerschaft wurde automatisch erworben

A) Durch Geburt
B) Durch Eheschließung oder ähnliches

Wie soll man diese Frage korrekt beantworten ? Meine Frau ist Belarussin und vor 1991 gebohren . Also kann sie die Staatsbürgerschaft nicht per Geburt erworben haben, da es Belarus zum Zeitpunkt ihrer Geburt noch nicht gab . Es gab nur die Belarussische SSR ( also so was wie ein Bundesland der UDSSR ) ohne eigene Staatsbürgerschaft ?

Sie hat unter dem hinweis auf den Sachverhalt, trotzdem A angekreuzt , kann sich aber erinnern das sie als Jugentliche 91/92 zum Amt musste , und ihr wurde die Russische ( Vater ist Russe ) oder die Belarussische Staatsbürgerschaft angeboten . Zwischen den beiden konnte sie sich frei entscheiden .

Wieso muss sie überhaupt so einen Mist ausfüllen, die Belarussische Staatsbürgerschaft ist doch für Deutschland völlig ohne Belang ??


Michael
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reinhard
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Antwort #1 - 29.04.2014 um 10:31:44
 
Es ist ein übliches Problem: Ankreuz-Formulare sollen alles vereinfachen und vereinfachen es teilweise so sehr, dass es für einige nicht mehr passt.

Ich würde ein kurzes Schreiben beifügen, in dem genau das steht: Belarus gab es damals nicht, sondern der Staat ist jünger als die Staatsbürgerin. Also wurde die Staatsangehörigkeit nicht mit der Geburt der Frau, sondern der Geburt des Staates erworben. Dann kann sich die Behörde überlegen, wo genau das Kreuzchen hingehört. Vermutlich ist es der Behörde auch egal, und sie lässt es wie es ist.
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Aras
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Antwort #2 - 29.04.2014 um 10:54:02
 
Ein Kästchen daneben machen

[x] Sammeleinbürgerung nach Zerfall SU
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mikael321
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Antwort #3 - 29.04.2014 um 11:05:53
 
reinhard schrieb am 29.04.2014 um 10:31:44:
Vermutlich ist es der Behörde auch egal, und sie lässt es wie es ist.
Scheibar nicht, man wollte sich nach an die Behörde wenden, die damals eingebürgert hat um das zu klären ! Durchgedreht

Aras schrieb am 29.04.2014 um 10:54:02:
Ein Kästchen daneben machen
[x] Sammeleinbürgerung nach Zerfall SU
Geht leider nicht, da die dort alles Elektronisch machen . Das Formular ist nur auf dem Bildschirm abgebildet, und man kann die vorgesehenen Felder ankreuzen und unterschreiben. Das war es .


Michael
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Aras
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Antwort #4 - 29.04.2014 um 11:14:41
 
Moment... fällt Sammeleinbürgerung nicht unter "oder ähnliches"?

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Antwort #5 - 29.04.2014 um 14:15:06
 
Abgesehen davon gab es keine "Sammeleinbürgerungen".

In RUS wurden diejenigen Bürger der früheren UdSSR, die am 06.02.1992 ihren ständigen Wohnsitz auf dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderätion hatten, "als Staatsangehörige der Russischen Föderation anerkannt".

Mithin war das keine "Sammeleinbürgerung", sondern "Anerkennung als Staatsangehörige ..."

Die Vermutung, daß BLR das analog zu RUS gehandhabt hat, ist mit Sicherheit nicht von vornherein unzulässig ...  22
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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