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Einbürgerung: Lebenslauf handgeschrieben aber wie am besten? (Gelesen: 1.982 mal)
mriron
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung: Lebenslauf handgeschrieben aber wie am besten?
27.04.2014 um 13:52:44
 
Hallo zusammen,
für den Einbürgerungsantrag benötigt die EBH je einen handgeschriebenen Lebenslauf.
Wie soll es aussehen?
da keine Voraussetzung steht würde ich persönlich eine Tabellarische Lebenslauf erstellen die alles ausführlich beschreibt.
was meint ihr?

manche Homepages sprechen von Text ausformulieren etc.
bitte um Rückmeldung

Danke
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reinhard
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Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 27.04.2014 um 14:15:56
 
Das macht jede Einbürgerungsbehörde anders. Tipps, wie man es in anderen Städten gerne sieht, würden Dir für Deine Einbürgerung nichts nützen.

Am besten schreibst Du Deinen Lebenslauf und legst ihn bei Deiner Einbürgerungsbehörde vor. Dort sagt man Dir dann, ob man den so zur Akte nimmt oder ihn nochmal neu haben will.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.04.2014 um 14:16:47
 
Ich hab meine Frau gezwungen, den Lebenslauf zu handschriftlich zu schreiben  Laut lachend. Sie hat versucht kursiv zu schreiben, aber das ist ja nicht verlangt.  Zunge
Beim Termin sagte die Sachbearbeiterin: "Ah, Sie sind die Erste heute, der einen handschriftlichen Lebenslauf geschrieben hat". Zusätzlich haben wir einen ausgedruckten tabellarischen Lebenslauf mit abgegeben.

Wir haben Lebenslauf erstmal per Computer verfasst. Und danach wurde der Text auf Papier übertragen Zwinkernd.

Du kannst im Grunde ganz spartanisch den Lebenslauf aus deinen tabellarischen Lebenslauf ausformulieren. Ist zwar ganz langweilig, aber sollte ausreichend sein.

Möglicherweise hast du was in deiner Vita, dass du gerne betonen möchtest? Das kannst du ja reinpacken.

Und zu guter letzt:
Einen Einbürgerungsantrag reicht man ja in der Regel nur einmal ein. Der Aufwand ist also übersichtlich Zwinkernd.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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